Am Amtsgericht Hamburg wurde unter dem Aktenzeichen 67c IN 403/24 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lions Versicherungsmakler Hamburg GmbH eingeleitet. Das Unternehmen, dessen Geschäftszweig die Vermittlung von Versicherungen aller Art sowie Finanzierungen umfasst, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 167385 eingetragen und hat seinen Sitz in der Sonninstraße 22a, 20097 Hamburg. Gesetzlich wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Herrn Flamur Fejzi vertreten.
Am 15. Januar 2025, um 10:42 Uhr, ordnete das Gericht gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) mehrere vorläufige Maßnahmen an, um die Vermögenssituation der Gesellschaft zu sichern und den geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Steuerberater und Diplom-Kaufmann Michael Merath, ansässig in der Kanzlei am Mittelweg 9, 20148 Hamburg, bestellt. Damit einhergehend wurde festgelegt, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, unkontrollierte Eingriffe in das verbliebene Vermögen der Schuldnerin zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Zusätzlich wurde den Schuldnern der Lions Versicherungsmakler Hamburg GmbH untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nunmehr ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Den Drittschuldnern wurde eindringlich nahegelegt, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung dieser gerichtlichen Anordnung vorzunehmen, um die weitere Abwicklung nicht zu gefährden.
Auch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Lions Versicherungsmakler Hamburg GmbH, wurden untersagt – soweit diese nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilig ausgesetzt, um eine Gleichbehandlung der Gläubiger und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Hamburg die ersten Schritte zur Prüfung der Insolvenzgründe und zur Sicherung der Vermögenswerte der Lions Versicherungsmakler Hamburg GmbH eingeleitet. Der weitere Verlauf des Verfahrens bleibt abzuwarten und wird maßgeblich von den Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen.
Hamburg, 15. Januar 2025