Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, mit Sitz in der Straße „Zum alten Feld 21 + 23“, 63679 Schotten, hat das Amtsgericht Friedberg (Hessen) eine weitere Entscheidung getroffen. Das Unternehmen, welches im Handelsregister (HRB 4604) geführt wird, wird von Geschäftsführer Daniel Diehl, wohnhaft in der Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, vertreten.
Bereits am 28. November 2024 um 14:11 Uhr war eine vorläufige Verwaltung des Vermögens durch die vorläufige Insolvenzverwalterin angeordnet worden. Mit einem ergänzenden Beschluss, der am 15. Januar 2025 bekanntgegeben wurde, hat das Gericht der vorläufigen Insolvenzverwalterin nun zusätzlich eine Einzelermächtigung erteilt, die es ihr ermöglicht, bestimmte Handlungen im Interesse der Insolvenzmasse eigenständig vorzunehmen.
Durch diese Entscheidung wird der Verwalterin ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt, um das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH bestmöglich zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Ziel solcher Maßnahmen ist es in der Regel, den Gläubigern eine möglichst hohe Befriedigung ihrer Forderungen zu ermöglichen und dabei das verbliebene Vermögen effizient zu verwalten.
Interessierte Parteien können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Friedberg (Hessen) einsehen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 15. Januar 2025