Aktenzeichen: 421 IN 52/25
Das Amtsgericht Chemnitz hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Baustoffwerk LIMEX-VENUSBERG GmbH, mit Sitz in der Straße am Sportplatz 5, 09430 Drebach OT Venusberg, am 14. Januar 2025 um 10:26 Uhr die Dipl.-Kauffrau (FH) Steuerberaterin Dorit Aurich, Käthe-Kollwitz-Straße 9, 04109 Leipzig, zur vorläufigen Sachwalterin bestellt.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 7349 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Jens Weigelt vertreten.
Aufgaben der vorläufigen Sachwalterin
Die vorläufige Sachwalterin wurde bestellt, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen. Im Unterschied zur klassischen Insolvenzverwaltung behält die Schuldnerin in einem Schutzschirmverfahren oder Eigenverwaltungsverfahren grundsätzlich ihre Verfügungsbefugnis. Die vorläufige Sachwalterin hat dabei die Aufgabe, die Vermögensverwaltung der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten.
Kontaktdaten der vorläufigen Sachwalterin
- Name: Dipl.-Kffr. (FH) StB Dorit Aurich
- Anschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 9, 04109 Leipzig
- Telefon: 0341 910 470
- Telefax: 0341 910 471 0
- E-Mail: leipzig@eckert.law
- Website: www.eckert.law
Einsichtnahme in den Beschluss
Der Beschluss des Insolvenzgerichts liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz zur Einsichtnahme durch die Beteiligten aus. Die Einsicht kann während der üblichen Geschäftszeiten vorgenommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beteiligte des Verfahrens können gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen. Die genauen Bedingungen für die Einlegung einer Beschwerde richten sich nach der Insolvenzordnung und können bei Bedarf bei der Geschäftsstelle des Gerichts erfragt werden.
Ausblick
Die Bestellung der vorläufigen Sachwalterin ist ein erster Schritt im Verfahren, um die wirtschaftliche Lage der Baustoffwerk LIMEX-VENUSBERG GmbH zu prüfen und eine Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Im Falle einer Eröffnung könnte das Verfahren als Eigenverwaltung fortgeführt werden, sofern dies den Interessen der Gläubiger entspricht.
Die Beteiligten werden in den nächsten Wochen durch die Sachwalterin informiert, sofern wesentliche Entscheidungen im Rahmen des Verfahrens anstehen.
Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
14. Januar 2025