Aktenzeichen: 666 IN 118/24 e
Am 15. Januar 2025 um 08:50 Uhr hat das Amtsgericht Kassel ein allgemeines Verfügungsverbot sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens über die EPU Bau GmbH angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführerin Liana-Maria Ivanov, wohnhaft Leipziger Straße 14, 37284 Waldkappel, vertreten. Die Firma ist an ihrem Geschäftssitz Schulstraße 1, 34246 Vellmar tätig.
Anordnung und Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Verhinderung nachteiliger Vermögensveränderungen hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen:
- Allgemeines Verfügungsverbot:
- Der Geschäftsführung der EPU Bau GmbH ist es untersagt, Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft vorzunehmen.
- Alle Verfügungen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, Kölnische Straße 69, 34117 Kassel, bestellt.
- Kontakt:
- Telefon: 0561/71411
- Fax: 0561/76666910
- E-Mail: krsh@krsh.de
- Webseite: www.krsh.de
- Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Finanzen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Den Schuldnern der EPU Bau GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu erhalten und die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu prüfen.
- Er wird insbesondere prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse einleiten.
Hinweise an Drittschuldner
Alle Schuldner der EPU Bau GmbH werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind unwirksam und können nicht angerechnet werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kassel können die Schuldnerin oder die Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel, einzulegen.
- Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das frühere Ereignis.
Form:
- Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden.
- Sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.
Hintergrund und Bedeutung der Entscheidung
Die Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sind wesentliche Schritte, um die Vermögenswerte der EPU Bau GmbH zu sichern. Ziel ist es, die Gläubigerinteressen zu schützen und eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse sicherzustellen.
Das Unternehmen sieht sich offensichtlich einer finanziellen Krise gegenüber, die die Einleitung des Insolvenzverfahrens erforderlich gemacht hat. Durch die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch wurde ein erfahrener Insolvenzverwalter eingesetzt, der die finanzielle Situation der Schuldnerin bewerten und die Insolvenzmasse sichern soll.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der EPU Bau GmbH prüfen. Dabei wird entschieden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder ob alternative Maßnahmen, wie eine außergerichtliche Einigung oder Liquidation, in Betracht kommen.
Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies, dass Forderungen und Zahlungen nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden können. Die nächsten Schritte im Verfahren werden entscheidend für die Zukunft der EPU Bau GmbH sein.