Aktenzeichen: 36r IN 7363/24
Am 14. Januar 2025 um 13:30 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der R.R.S. Berlin Security GmbH, ansässig in der Pariser Straße 51, 10719 Berlin, angeordnet. Die Gesellschaft, im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 184293 eingetragen, wird durch die Geschäftsführer Dietmar Hagg und Christine-Karola Schulze vertreten.
Geschäftszweig der Schuldnerin
Die R.R.S. Berlin Security GmbH ist auf Sicherheitsdienstleistungen spezialisiert.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen hat das Gericht gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen beschlossen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jesko Stark, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, bestellt. - Einschränkung der Verfügungsmacht:
- Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Die Schuldnerin darf insbesondere keine Außenstände einziehen.
- Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Einzug von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Einrichtung eines Sonderkontos: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und zu führen, um die spätere Insolvenzmasse zu verwalten.
- Einsicht und Nachforschung: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen, sowie Einblick in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
- Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind, eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Verpflichtung der Drittschuldner:
- Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) ist es verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einholung von Auskünften:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und anderen relevanten Stellen einzuholen. Er ist zudem ermächtigt, Grundbucheinträge, die die Schuldnerin betreffen, einzusehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung können die Schuldnerin oder die Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen.
- Beginn der Frist: Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
Hintergrund und Bedeutung der Entscheidung
Die R.R.S. Berlin Security GmbH sieht sich einer finanziellen Krise gegenüber, die eine vorläufige Insolvenzverwaltung erforderlich macht. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft zu sichern und die Insolvenzmasse zu bewahren.
Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Jesko Stark als vorläufigem Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Charlottenburg einen erfahrenen Experten eingesetzt, der die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin prüfen und erste Maßnahmen zur geordneten Verwaltung einleiten wird.
Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner
Für Gläubiger und Geschäftspartner der R.R.S. Berlin Security GmbH bedeutet diese Anordnung, dass Forderungen oder Zahlungen ab sofort ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden dürfen. Zahlungen direkt an die Schuldnerin sind unwirksam.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögenslage der Schuldnerin detailliert prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse einleiten. Das Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Die Zukunft der R.R.S. Berlin Security GmbH hängt maßgeblich von den Ergebnissen dieser Prüfung ab. Dabei besteht die Möglichkeit einer Sanierung oder, falls erforderlich, einer geordneten Abwicklung.