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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit
der Entschädigung (§ 459i StPO)

851 Js 21682/​23

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 07.03.2024, Az.: 851 Js 21682/​23 wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß §§ 73, 73c StGB in Höhe von 13.273,11 Euro angeordnet.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 12.06.2023 eröffnete die Verurteilte auf Geheiß eines angeblichen Freundes bei der Commerzbank (Comdirectbank) ein Onlinegirokonto (DE06 2004 1155 0222 5993 00) und stellte diesem Freund die Zugangsdaten zu dem Konto zu dessen freier Verwendung zur Verfügung, ohne sich selbst um das Konto zu kümmern.

Der unbekannt gebliebene Freund nutzte in der Folge das Konto als Ziel- und Durchlaufkonto zur Begehung einer Vielzahl an Betrugstaten, bei denen er den jeweiligen Geschädigten wahrheitswidrig Sachverhalte vorspiegelte und sie auf diese Weise veranlasste, Gelder auf das Commerzbankkonto zu überweisen, die er sodann an ausländische Kontoverbindungen weiterleitete, um sich dergestalt zum Nachteil der Geschädigten zu bereichern. Auf diese Weise gingen auf dem Konto in der Zeit zwischen dem 12.06.2023 und dem 03.07.2023 Überweisungen im Betrag von insgesamt 10.321,55 ein, die der unbekannte Freund entweder durch Kreditkartenverfügungen oder Weiterleitungen ins Ausland für sich verwendete.

Darüber hinaus stellte sie ihrem unbekannt gebliebenen Freund auch das von ihr unterhaltene Girokonto bei der Sparkasse Hannover (DE14 2505 0180 1913 0983 54) dergestalt zur Verfügung, dass er Überweisungen an dieses Konto veranlassen konnte und die Gelder nach Zahlungseingang an ihn weiterleitete.

Demgemäß gingen im Juli 2023 auf ihrem Konto folgende Überweisungen von Personen ein, die durch Ihren Freund durch Vortäuschung von angeblichen Liebesverhältnissen zu tatsächlich nicht existenten Personen zu Zahlungen für angebliche Familienhilfen, Darlehen und andere Leistungen an die angeblichen geliebten Personen veranlasst wurden:

Am 03.07.2023 ein Betrag von 1.000,00 €, am 13.07.2023 ein Betrag von 1.200,00 €,
am 14.07.2023 ein Betrag von 700,00 und am 20.07.2023 ein Betrag von 10.000,00 €.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o. g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

 

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