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Erklärung zur Rolle des Anlegerbeirats, der Rechtsanwälte und der Vergütung
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Erklärung zur Rolle des Anlegerbeirats, der Rechtsanwälte und der Vergütung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Der Anlegerbeirat wurde ins Leben gerufen, um den betroffenen Anlegern der DEGAG zu helfen und eine Lösung für das Unternehmen sowie dessen Investoren zu finden. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Beirats steht nicht das Geldverdienen, sondern die Suche nach Wegen, um das Unternehmen möglicherweise zu restrukturieren und dabei die Interessen der Anleger zu wahren. Nachfolgend eine ausführliche Erklärung der wichtigsten Aspekte:

1. Tätigkeit des Anlegerbeirats

Der Anlegerbeirat besteht aus Personen, die sich freiwillig und unentgeltlich engagieren. Diese Mitglieder erhalten keinerlei Vergütung für ihre Arbeit. Ihre Motivation liegt darin, die Anleger zu unterstützen und nach Lösungen zu suchen, die möglicherweise eine Rettung des Unternehmens oder eine Verbesserung der finanziellen Lage der Betroffenen ermöglichen. Zu diesen Lösungen könnte eine Restrukturierung gehören, durch die die Insolvenz des Unternehmens abgewendet oder Vermögenswerte für die Anleger gesichert werden könnten.

Ziele des Beirats:

  • Anlegerinteressen vertreten: Die Mitglieder des Beirats handeln im Interesse aller betroffenen Anleger.
  • Lösungsfindung: Eine zentrale Aufgabe besteht darin, mit allen beteiligten Parteien (Unternehmen, Anlegern, Rechtsanwälten, möglicherweise Gerichten) mögliche Szenarien zu erarbeiten, wie ein positives Ergebnis erzielt werden kann.
  • Koordination mit Experten: Der Beirat steht im engen Austausch mit Fachleuten wie Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder Restrukturierungsexperten, um fundierte Lösungen vorzuschlagen.

2. Warum Rechtsanwälte notwendig sind

Eine wiederkehrende Frage vieler Anleger ist, warum in diesem Prozess überhaupt Rechtsanwälte benötigt werden. Der Vorwurf, dass Rechtsanwälte lediglich ein „Geschäft machen“ wollen, wird in solchen Situationen häufig geäußert. Allerdings gibt es klare rechtliche, fachliche und praktische Gründe, warum Anwälte in einem solchen Kontext unverzichtbar sind:

a) Warum Rechtsanwälte eingeschaltet werden müssen:

  1. Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten: Nach deutschem Recht ist es ausschließlich zugelassenen Rechtsanwälten gestattet, rechtliche Beratung und Prozessvertretung zu übernehmen (§ 3 RDG – Rechtsdienstleistungsgesetz). Dies dient dem Schutz der Betroffenen, da nur ausgebildete und zugelassene Anwälte die notwendige rechtliche Expertise besitzen, um Mandanten korrekt und umfassend zu beraten.
  2. Prozessführung ab Landgericht: Gemäß § 78 der Zivilprozessordnung (ZPO) besteht ab einem Streitwert von über 5.000 Euro und bei Verfahren vor einem Landgericht ein sogenannter „Anwaltszwang“. Das bedeutet, dass betroffene Anleger, die ihre Rechte vor Gericht durchsetzen möchten, zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten werden müssen.
  3. Fachliche Expertise: In komplexen Sachverhalten – wie der Prüfung von Vertragswerken, der Ausarbeitung einer möglichen Restrukturierung oder der Vorbereitung auf Insolvenzverfahren – verfügen Rechtsanwälte über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um die bestmögliche Strategie für ihre Mandanten zu entwickeln.
  4. Außergerichtliche Vertretung: Neben der Vertretung vor Gericht übernehmen Anwälte auch wichtige außergerichtliche Aufgaben, etwa Verhandlungen mit dem Unternehmen, Gespräche mit Gläubigern oder die Prüfung von Restrukturierungsplänen.

b) Weshalb Rechtsanwälte Vergütungen verlangen:

Ja, Rechtsanwälte verdienen Geld mit ihrer Tätigkeit – das ist ihr Beruf und ihre Lebensgrundlage. Aber im Gegensatz zu anderen Dienstleistern sind sie an klare gesetzliche Vorgaben zur Vergütung gebunden. Sie können nicht willkürlich Honorare verlangen. Die Vergütung erfolgt nach festen Regeln der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) oder auf Basis eines im Vorfeld vereinbarten Stunden- oder Pauschalhonorars.

3. Die Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG):

Die Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) ist ein Gesetz, das die Vergütung von Rechtsanwälten regelt. Es stellt sicher, dass Mandanten und Anwälte klare Richtlinien haben und niemand übervorteilt wird.

a) Was regelt das RVG?

  1. Grundlage für die Berechnung: Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich in der Regel nach dem Streitwert, also dem finanziellen Umfang der rechtlichen Angelegenheit. Je höher der Streitwert, desto höher fallen die Gebühren aus. Für Streitwerte gibt es festgelegte Gebührensätze, die in der RVG-Gebührentabelle definiert sind.
  2. Kostentransparenz: Das RVG sorgt für Transparenz, da Mandanten genau nachvollziehen können, wie sich die Anwaltskosten zusammensetzen. Unvorhergesehene Kostensteigerungen werden dadurch vermieden.
  3. Mindestvergütung: Das RVG legt auch Mindestgebühren fest, um sicherzustellen, dass Anwälte für ihre Arbeit fair entlohnt werden.
  4. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: Die Vergütung umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Prozessführung vor Gericht. Auch die Reisekosten eines Anwalts, die Akteneinsicht und andere Auslagen können abgerechnet werden.

b) Vereinbarung abweichender Honorare:

  • In manchen Fällen können Anwälte mit ihren Mandanten individuelle Honorare vereinbaren, etwa Stundensätze oder Pauschalen. Solche Vereinbarungen sind jedoch schriftlich zu dokumentieren und dürfen nicht sittenwidrig sein.
  • Besonders bei komplexen Fällen, wie Restrukturierungen oder Insolvenzen, wird häufig ein Stundenhonorar vereinbart, da der tatsächliche Arbeitsaufwand schwer vorhersehbar ist.

c) Kostenerstattung im Erfolgsfall:

Wenn ein Rechtsstreit erfolgreich ist, muss die unterlegene Partei in der Regel die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen (§ 91 ZPO). Dies gilt insbesondere für zivilrechtliche Streitigkeiten.

4. Fazit: Zusammenarbeit von Anlegerbeirat und Rechtsanwälten

Die Arbeit des Anlegerbeirats und der Rechtsanwälte verfolgt ein gemeinsames Ziel: eine Lösung im Interesse der Anleger zu finden. Rechtsanwälte bringen ihre juristische Expertise ein, die für die Bewältigung der komplexen rechtlichen Herausforderungen unverzichtbar ist, während der Beirat die Interessen der Betroffenen bündelt und vertritt.

Die Vergütung von Anwälten ist durch das RVG klar geregelt, und Mandanten profitieren von der fachlichen Kompetenz und der rechtlichen Absicherung. Die Zusammenarbeit zwischen Beirat und Anwälten soll sicherstellen, dass Anleger in dieser schwierigen Situation optimal vertreten werden und alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Vermögensverluste zu minimieren oder eine Restrukturierung zu ermöglichen.

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