Aktenzeichen: 12 IN 1294/24
Amtsgericht Stuttgart, 19.12.2024, 12:00 Uhr
Das Amtsgericht Stuttgart hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der SK Abbruch GmbH, mit Sitz in der Tränkestr. 13, 70597 Stuttgart (HRB 761988, Amtsgericht Stuttgart), die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Mohammed Ibrahim Sulaiman Al-Jaf vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mielke
Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
Kontakt:
- Telefon: 0711 86040 824
- Fax: 0711 86040 832
- E-Mail: sebastian.mielke@menoldbezler.de
Maßnahmen und Anordnungen
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
- Verfügungen über das Vermögen der SK Abbruch GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Dies umfasst auch die Einziehung von Forderungen und die Nutzung von Bankkonten.
- Die Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Zwangsvollstreckung:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind.
- Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Sicherung der Insolvenzmasse:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen, um die Insolvenzmasse zu sichern und zu verwalten.
- Kreditinstitute der Schuldnerin werden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über die Kontostände zu erteilen.
- Aufsicht und Prüfung:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der SK Abbruch GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass es nicht zu nachteiligen Veränderungen kommt.
- Er prüft zudem, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
- Pflichten der Schuldnerin:
- Die SK Abbruch GmbH hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Geschäftspapiere und Bücher zu gewähren und ihm alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.
- Geschäftsräume und Nebenräume dürfen vom vorläufigen Insolvenzverwalter betreten und überprüft werden.
- Schuldner der Schuldnerin:
- Schuldner der SK Abbruch GmbH werden angewiesen, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der SK Abbruch GmbH. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mielke prüft die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens und bereitet die Entscheidung über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden:
- Beschwerdeberechtigt: Die SK Abbruch GmbH oder Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
- Ort der Einlegung: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart.
- Form: Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle.
Die Beschwerde muss von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Hinweis zur elektronischen Einreichung
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist unzulässig. Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich unter: www.ejustice-bw.de.
Mit der Bestellung von Dr. Sebastian Mielke als vorläufigem Insolvenzverwalter wurden entscheidende Schritte zur Sicherung und Prüfung der Vermögenslage der SK Abbruch GmbH eingeleitet. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird oder alternative Lösungen gefunden werden können. Betroffene Gläubiger und Beteiligte sollten zeitnah Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um weitere Informationen zu erhalten oder Forderungen anzumelden.