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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Schmalkalder Autohaus GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Verfahren 1 IN 1/25

Das Amtsgericht Meiningen hat am 03. Januar 2025 um 08:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schmalkalder Autohaus GmbH, Kasseler Straße 14a, 98574 Schmalkalden, angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen während des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Die Schuldnerin, im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 302569 eingetragen, wird durch ihren Geschäftsführer Enrico Köllner, wohnhaft Untertor 7, 98590 Roßdorf, vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcello Di Stefano bestellt.

Adresse: Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Telefon: 0361 6588870
Telefax: 0361 65888729
E-Mail: info@diligens-rechtsanwaelte.de

Der Insolvenzverwalter übernimmt die Überwachung der Vermögenslage der Schuldnerin, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine spätere geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Das Gericht hat folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) getroffen:

Beschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen über das Vermögen der Schmalkalder Autohaus GmbH sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Außenstände, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen.

Sonderkonto:
Der Insolvenzverwalter ist befugt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse zu eröffnen und dort eingehende Gelder zu verwalten.

Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung verfolgt mehrere Ziele:

Sicherung der Vermögenswerte:
Der vorläufige Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass das Vermögen der Schuldnerin erhalten bleibt und keine unkontrollierten Vermögensveränderungen stattfinden.

Prüfung der Insolvenzvoraussetzungen:
Es wird überprüft, ob ein Eröffnungsgrund, wie etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, vorliegt und ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Bewertung der Fortführungsfähigkeit:
Es wird geprüft, ob der Betrieb der Schmalkalder Autohaus GmbH fortgeführt oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich ist.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder andere Verfahrensbeteiligte innerhalb von zwei Wochen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.

Einreichungsort: Amtsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen.
Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
Form der Einreichung: Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Einschätzung und Ausblick:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung der finanziellen Lage der Schmalkalder Autohaus GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens prüfen und entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Dieses Verfahren könnte sowohl eine geordnete Abwicklung des Unternehmens als auch mögliche Sanierungsmaßnahmen beinhalten. Gläubiger und andere Beteiligte sollten die Entwicklungen im Verfahren genau beobachten.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 1/25 geführt.

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