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Insolvenzeröffnungsverfahren: LonGo Personalkonzept GmbH – Maßnahmen zur Vermögenssicherung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 504 IN 1/25
Datum der Entscheidung: 02. Januar 2025
Gericht: Amtsgericht Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der LonGo Personalkonzept GmbH, mit Sitz in der Fouriersgasse 12, 42103 Wuppertal, einschneidende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die Entscheidung, die am 02. Januar 2025 um 15:38 Uhr erlassen wurde, ist ein bedeutender Schritt in einem Verfahren, das die Zukunft der Schuldnerin und ihrer Gläubiger bestimmen wird.
Details zur Schuldnerin

Die LonGo Personalkonzept GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HRB 22469, ist in der Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung tätig. Das Unternehmen wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Sattler, wohnhaft in der Augustastraße 20a, 58332 Schwelm, sowie Herrn Jörg Schultze-Rhonhof, wohnhaft in Tente 51, 42281 Wuppertal.

Beschlossene Maßnahmen

Um die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen, hat das Gericht gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Anordnungen getroffen:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Friedrich-Ebert-Straße 84, 42103 Wuppertal, bestellt. Dr. Schwartz übernimmt ab sofort die Überwachung und Kontrolle sämtlicher Vermögensverfügungen der Schuldnerin.

Beschränkung der Verfügungsgewalt:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies erfolgt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO, um das Vermögen vor unrechtmäßigen oder nachteiligen Handlungen zu schützen.

Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, alle Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Anordnungen

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der LonGo Personalkonzept GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleibt. Durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird eine zentrale Instanz geschaffen, die dafür sorgt, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt werden und keine unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen stattfinden.
Hintergrund der Insolvenz

Die LonGo Personalkonzept GmbH, die im Bereich Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung tätig ist, sieht sich offenbar erheblichen finanziellen Schwierigkeiten gegenüber. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit Dienstleistungen für Unternehmen in verschiedenen Branchen erbracht. Die genaue Ursache der finanziellen Probleme wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens ermittelt.

Nächste Schritte im Verfahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter, Dr. Daniel Schwartz, wird eine umfassende Prüfung der Vermögenslage des Unternehmens vornehmen. Dazu gehören:

Die Sicherung der Vermögenswerte,
Die Prüfung der Gläubigerforderungen und
Die Vorbereitung eines Berichts, auf dessen Grundlage das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden wird.

Die Gläubiger und andere Beteiligte des Verfahrens werden in den kommenden Wochen vom vorläufigen Insolvenzverwalter kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert.

Fazit

Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 504 IN 1/25 stellt einen wichtigen Schritt zur Klärung der finanziellen Situation der LonGo Personalkonzept GmbH dar. Die getroffenen Maßnahmen sollen eine geordnete Abwicklung ermöglichen und den Gläubigern Sicherheit bieten.

Amtsgericht Wuppertal, 02. Januar 2025

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