Dark Mode Light Mode

Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Chevalom UG (haftungsbeschränkt) aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Verfahren 280 IN 166/23

Das Amtsgericht Mainz hat am 30. Dezember 2024 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Chevalom UG (haftungsbeschränkt), Schellingstraße 109 a, 80798 München, aufgehoben.

Die Chevalom UG (haftungsbeschränkt) war im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 49203 eingetragen. Die Gesellschaft wurde durch die Liquidatorin Prani Sirijongwattana, wohnhaft in The Central Park Village Liap Klong, Chonprathan Road, 199788 Moo 2, Thailand, vertreten.

Hintergrund der Aufhebung:
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass die zuvor ergriffenen Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin nicht mehr erforderlich sind. Dies kann mehrere Gründe haben:

Verzicht auf das Insolvenzverfahren: Möglicherweise wurde der Insolvenzantrag zurückgenommen, oder die Liquidatorin konnte nachweisen, dass kein Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) mehr besteht.

Unzureichende Masse: Es könnte festgestellt worden sein, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, sodass eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeschlossen ist.

Einvernehmliche Regelung: Es besteht die Möglichkeit, dass eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern erzielt wurde, sodass ein Insolvenzverfahren nicht mehr notwendig ist.

Da keine detaillierte Begründung im Beschluss angegeben ist, bleibt der genaue Grund der Aufhebung unklar.

Rechtsfolgen der Aufhebung:
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen endet die gerichtliche Kontrolle über das Vermögen der Chevalom UG (haftungsbeschränkt). Die Gesellschaft oder ihre Liquidatorin ist damit wieder uneingeschränkt befugt, über das verbliebene Vermögen zu verfügen, soweit noch Vermögenswerte vorhanden sind.

Eine Fortsetzung des Insolvenzantragsverfahrens ist durch die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen nicht mehr gegeben, sodass davon auszugehen ist, dass das Verfahren formal abgeschlossen ist.

Einschätzung und Ausblick:
Die Entscheidung zeigt, dass das Verfahren um die Chevalom UG (haftungsbeschränkt) vorerst abgeschlossen ist. Ob dies eine Stabilisierung der finanziellen Situation der Gesellschaft oder lediglich das Ende eines nicht umsetzbaren Insolvenzverfahrens bedeutet, bleibt offen.

Für Gläubiger, die Forderungen gegen die Gesellschaft geltend machen möchten, empfiehlt es sich, weiterhin die Liquidatorin als Ansprechpartnerin zu kontaktieren. Die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Chevalom UG sollte jedoch kritisch beobachtet werden, insbesondere falls in Zukunft weitere Schritte erforderlich werden.

Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 280 IN 166/23 geführt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Juwel Ladenbau GmbH angeordnet – Vermögensschutz und nächste Schritte im Fokus

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG angeordnet