Aktenzeichen: 8 IN 827/24
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pro Performance Transport & Logistik GmbH mit Sitz in der Otto-Hahn-Straße 4, 63110 Rodgau, am 27. Dezember 2024 die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz der Vermögenswerte der Gesellschaft und die Verhinderung nachteiliger Veränderungen.
Hintergrund des Verfahrens
Die Pro Performance Transport & Logistik GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Nummer HRB 91775 eingetragen. Die Geschäftsführung liegt bei Mesut Kaya, wohnhaft in Markstraße 48a, 64846 Groß-Zimmern. Das Unternehmen ist in der Transport- und Logistikbranche tätig und hat durch den Insolvenzantrag auf finanzielle Schwierigkeiten hingewiesen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte in Frankfurt am Main bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, und ist unter Telefon: 069/203476-0 oder E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de erreichbar.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen
Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO die folgenden Sicherungsmaßnahmen getroffen:
- Verfügungsbeschränkung:
Die Pro Performance Transport & Logistik GmbH darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Forderungen. - Einziehung und Verwaltung von Vermögenswerten:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen direkt an die Pro Performance Transport & Logistik GmbH zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. - Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie Arrest- und einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin werden vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Offenbach am Main einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens vorliegen. Rechtsanwalt Thomas Rittmeister wird den Zustand der Vermögensverhältnisse bewerten und mögliche Fortführungsoptionen für das Unternehmen untersuchen.
Der vollständige Beschluss und weitere Informationen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.