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Insolvenzverfahren eröffnet: nnamu GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1507 IN 12224/24


nnamu GmbH aus München unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht München hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der nnamu GmbH, ansässig in der Gollierstraße 4, 80339 München, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Entscheidung wurde am 23. Dezember 2024 um 12:00 Uhr getroffen und soll das Vermögen der Schuldnerin bis zur weiteren Klärung sichern und vor nachteiligen Veränderungen bewahren.

Die nnamu GmbH, geführt durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 273851 eingetragen. Sie wird in diesem Verfahren durch die Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, mit Sitz in der Marienstraße 14–16, 80331 München, vertreten.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck bestellt. Er ist in der Nymphenburger Straße 5, 80335 München, ansässig und kann unter Telefon: +49 (89) 30905860 und Telefax: +49 (89) 309058610 erreicht werden.

Die Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters umfassen:

  • Sicherung und Überwachung des Schuldnervermögens: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung von Dr. Pechartscheck wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Einzug von Außenständen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.

Weitere Maßnahmen und Schutz vor Vollstreckungen

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden folgende Sicherungsmaßnahmen angeordnet:

  • Verfügungsbeschränkungen: Die nnamu GmbH darf über ihre Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  • Schutz vor Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden bis auf Weiteres eingestellt, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).

Ausblick auf die nächsten Schritte

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der nnamu GmbH zu prüfen und die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bewerten. Dazu zählt auch die Klärung, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder andere Maßnahmen zur Liquidation eingeleitet werden müssen.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.


Amtsgericht München – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 23.12.2024

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