Dark Mode Light Mode

Allgemeines Verfügungsverbot über die Advanced Bikes GmbH verhängt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 750/24
Amtsgericht Offenbach am Main, Beschluss vom 20.12.2024

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, mit Sitz in der Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main, hat das Amtsgericht Offenbach am Main am 20. Dezember 2024 um 13:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Schuldnerin erlassen. Dieses Verbot erweitert die bereits am 27. November 2024 angeordneten Maßnahmen.

Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach unter der Nummer HRB 56660 eingetragen. Die Geschäftsführung wird von Helge von Fugler, wohnhaft in Neu-Isenburg, und Wolfgang Momberger, wohnhaft in Frankfurt am Main, ausgeübt.


1. Inhalt des Beschlusses

Mit dem neuen Beschluss wurde der Advanced Bikes GmbH jegliche Verfügung über ihr Vermögen untersagt. Bereits getroffene Anordnungen, wie möglicherweise bestehende Sicherungsmaßnahmen oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, bleiben weiterhin in Kraft. Das allgemeine Verfügungsverbot hat das Ziel, die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und sicherzustellen, dass die Vermögenswerte ausschließlich im Sinne der Gläubigerinteressen verwaltet werden.


2. Bedeutung des Verfügungsverbots

Durch das allgemeine Verfügungsverbot verliert die Advanced Bikes GmbH faktisch die Kontrolle über ihr Vermögen. Das Verfügungsverbot verhindert:

  • Unkontrollierte Abflüsse: Keine Vermögenswerte dürfen ohne gerichtliche Zustimmung oder die Zustimmung eines möglicherweise eingesetzten Insolvenzverwalters veräußert oder belastet werden.
  • Benachteiligung von Gläubigern: Es wird sichergestellt, dass das Vermögen der Advanced Bikes GmbH der Insolvenzmasse erhalten bleibt, um eine gerechte Verteilung an die Gläubiger zu ermöglichen.

3. Hintergrund und laufendes Verfahren

Die Advanced Bikes GmbH, ein Unternehmen aus dem Fahrradhandel mit Sitz in Offenbach, befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens geführt haben. Mit der Erweiterung der bisherigen Maßnahmen durch das allgemeine Verfügungsverbot trägt das Gericht dem Ziel Rechnung, die Vermögenslage zu stabilisieren und eine Grundlage für die weitere Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu schaffen.

Die ursprünglichen Maßnahmen vom 27. November 2024 umfassten vermutlich die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und/oder andere Sicherungsanordnungen, die nun durch das Verfügungsverbot ergänzt werden.


Einblick in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss, der Details zum Verfügungsverbot und zur Fortgeltung der bisherigen Anordnungen enthält, kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main eingesehen werden. Hierzu zählen auch Informationen zur Rechtsmittelbelehrung, die den Beteiligten ermöglicht, innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.


Ausblick

Das allgemeine Verfügungsverbot ist ein starkes Instrument, um die Vermögenswerte der Advanced Bikes GmbH zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren. In den nächsten Wochen wird das Gericht unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird und welche Perspektiven – wie eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung – für das Unternehmen bestehen.

Amtsgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Qualitas Alta Value Fund: Chancenreiche Value-Strategie trotz volatiler Märkte – eine Option für langfristige Anleger

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Alte Weberei GbR eingeleitet