Aktenzeichen: 2 IN 234/24
Amtsgericht Rottweil, Beschluss vom 20.12.2024
Am 20. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Rottweil um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der B.A.H. Industrial Solutions GmbH, ansässig in der Gewerbestraße 2, 78662 Bösingen, angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 736013 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Andreas Bek und Dominik Bek vertreten.
Die Insolvenz wurde auf Antrag der Schuldnerin eingeleitet, die von der Rechtsanwaltskanzlei SOLUTIO Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Biberach vertreten wird.
1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Thorsten Schleich bestellt, der seinen Kanzleisitz in der Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen hat. Seine Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Adresse: Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
- Telefon: –
- E-Mail: –
2. Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse
Das Gericht hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Insolvenzmasse zu schützen und nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern:
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Alle laufenden und künftigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen, wurden eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Übertragung der Verwaltungsbefugnis: Die Kontrolle über die Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse zu eröffnen.
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldner (Kunden oder Geschäftspartner) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Stattdessen sind sämtliche Gelder an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
3. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Schleich wurde mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, um die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und zu sichern:
- Einsicht und Kontrolle: Er darf Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen betreten, Bücher und Geschäftspapiere einsehen sowie alle notwendigen Auskünfte von der Schuldnerin verlangen.
- Forderungseinzug: Der Insolvenzverwalter kann Bankguthaben sowie offene Forderungen der Schuldnerin einziehen.
- Sonderkonten: Er ist berechtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder im eigenen Namen zu eröffnen, um die Insolvenzmasse effektiv zu verwalten.
- Prüfung der Eröffnungsgrundlage: Dr. Schleich wird als Sachverständiger prüfen, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind und welche Chancen für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
4. Hintergrund und nächste Schritte
Die B.A.H. Industrial Solutions GmbH ist in der industriellen Lösungsentwicklung tätig. Der Insolvenzantrag deutet darauf hin, dass das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die Vermögenswerte zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Gericht Bericht erstatten. Dabei wird geprüft, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können Beteiligte innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rottweil einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf der Plattform für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder elektronisch eingereicht werden. Elektronische Beschwerden müssen den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen und eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten.
Fazit
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und den getroffenen Sicherungsmaßnahmen wurde ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Vermögenslage der B.A.H. Industrial Solutions GmbH unternommen. Ob eine Restrukturierung oder Abwicklung erfolgt, wird sich in den kommenden Wochen durch die Prüfungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zeigen.
Amtsgericht Rottweil
Insolvenzgericht