Am 18. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Kiel im Rahmen des Insolvenzverfahrens über die SLP Beteiligung GmbH einen wichtigen Beschluss gefasst. Die unter dem Aktenzeichen 25 IN 50018/24 geführte Angelegenheit betrifft die finanzielle Restrukturierung des Unternehmens, das auf das Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen spezialisiert ist. Mit dem Beschluss wurden zuvor angeordnete Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, während die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters in wichtigen Punkten bestehen bleibt.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die SLP Beteiligung GmbH, mit Sitz in der Flora-Neumann-Straße 6, 20537 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 145893 eingetragen. Sie wird von den Geschäftsführern Dr. Dirk Tetzlaff und Peter Welge vertreten. Das Unternehmen ist auf die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen spezialisiert und befindet sich seit Juli 2024 in einem Insolvenzeröffnungsverfahren.
Als Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin agieren die renommierten Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, mit Sitz in Stuttgart.
Beschluss des Amtsgerichts Kiel
Das Gericht hat die Sicherungsmaßnahmen, die ursprünglich mit Beschluss vom 31. Juli 2024 angeordnet wurden, nun aufgehoben. Diese Maßnahme signalisiert eine weitere Entwicklung im Insolvenzverfahren und deutet darauf hin, dass wesentliche Sicherungsziele erreicht wurden.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Obwohl die allgemeinen Sicherungsmaßnahmen aufgehoben wurden, bleibt der vorläufige Insolvenzverwalter, Reinhold Schmid-Sperber, weiterhin mit wichtigen Aufgaben betraut. Seine Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen bleibt in folgenden Punkten bestehen:
- Verfahrenskosten und Vergütung:
- Der Insolvenzverwalter ist befugt, die im Rahmen des Verfahrens entstandenen Kosten gemäß den §§ 209 und 207 Absatz 3 Satz 1 InsO zu begleichen.
- Seine Vergütung, sowohl als Sachverständiger als auch als vorläufiger Insolvenzverwalter, darf er nach gerichtlicher Festsetzung dem Guthaben des Sonderkontos entnehmen.
- Verwaltung des Sonderkontos:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter bleibt verantwortlich für die Verwaltung der finanziellen Mittel auf dem Sonderkonto, die weiterhin den Gläubigern zugutekommen sollen.
Bedeutung des Beschlusses
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Insolvenzverfahrens. Sie signalisiert, dass eine gewisse Stabilität in der Vermögensverwaltung der SLP Beteiligung GmbH eingetreten ist. Gleichzeitig bleibt der Insolvenzverwalter befugt, die Abwicklung des Verfahrens ordnungsgemäß fortzusetzen, insbesondere was die Begleichung der Verfahrenskosten und seine eigene Vergütung betrifft.
Ausblick
Die nächsten Schritte im Verfahren werden darüber entscheiden, ob eine vollständige Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen wird oder ob es zu einer Abwicklung der verbleibenden Unternehmenswerte kommt. Die Entscheidung des Amtsgerichts Kiel zeigt, dass die Interessen der Gläubiger weiterhin im Mittelpunkt des Verfahrens stehen.
Fazit
Das Amtsgericht Kiel hat mit dem aktuellen Beschluss wichtige Weichen für die Fortführung des Insolvenzverfahrens über die SLP Beteiligung GmbH gestellt. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet auf Fortschritte hin, während die Kontrollbefugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters erhalten bleiben, um eine geordnete Abwicklung sicherzustellen. Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob das Unternehmen eine Restrukturierung erreichen oder endgültig abgewickelt werden muss.