Az.: 36 IN 99/24
Das Amtsgericht Hameln hat am 18. Dezember 2024 einen Beschluss zur Sicherung des Vermögens der Sozialer Betreuungsdienst Wesertal UG (haftungsbeschränkt) gefasst. Die Schuldnerin, mit Sitz in der Neuen Heerstraße 3, 31840 Hessisch Oldendorf, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 211623 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Anne-Sophie Schaper vertreten.
Hintergrund und Geschäftszweck
Die Sozialer Betreuungsdienst Wesertal UG (haftungsbeschränkt) ist auf Dienstleistungen im sozialen Bereich spezialisiert und unterstützt Klienten in der Region Wesertal. Die Antragstellung auf Insolvenzeröffnung markiert einen Wendepunkt für das Unternehmen, das vor wirtschaftlichen Herausforderungen steht.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Im Zuge des Verfahrens hat das Amtsgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Damit verbunden ist die Einschränkung der Verfügungsmacht: Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Pinter, Deisterallee 1, 31785 Hameln, bestellt. Herr Pinter ist unter der Telefonnummer 05151-606690 und per E-Mail (kanzlei@ra-pinter.de) erreichbar.
Weisungen an Schuldner und Schutzmaßnahmen
Die Schuldner der Sozialer Betreuungsdienst Wesertal UG wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Ziel dieser Maßnahme ist es, eine geordnete Verwaltung und den Schutz der Vermögenswerte sicherzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragstellerin kann die Entscheidung mittels sofortiger Beschwerde anfechten. Auch Gläubiger haben das Recht, Beschwerde einzulegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll bei dem Amtsgericht Hameln einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. nach zwei Tagen ab der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Es wird empfohlen, die Beschwerde zu begründen, um das Verfahren zu unterstützen.
Datenschutzhinweis
Details zu datenschutzrechtlichen Aspekten und Ansprechpartnern finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Gericht.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein erster Schritt zur Klärung der finanziellen Situation der Sozialer Betreuungsdienst Wesertal UG (haftungsbeschränkt) unternommen. Gläubiger und andere Beteiligte sind aufgerufen, ihre Forderungen fristgerecht geltend zu machen und sich über ihre Rechte im Verfahren zu informieren. Die bestellte Insolvenzverwaltung wird nun die nächsten Schritte für eine mögliche Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens prüfen.