Amtsgericht Arnsberg – Aktenzeichen: 52 IN 197/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bruchhage Metallwaren GmbH, ansässig in der Hanns-Martin-Schleyer-Straße 20, 59846 Sundern, hat das Amtsgericht Arnsberg eine entscheidende Anordnung getroffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister unter HRB 9021 und vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schulte, sieht sich damit einem geregelten Verfahren gegenübergestellt, das die Zukunft der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen wird.
Am 16. Dezember 2024 um 09:37 Uhr wurde durch Beschluss des Gerichts Rechtsanwalt Carsten Koch, Kanzlei Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Damit verbunden ist die weitgehende Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Bruchhage Metallwaren GmbH: Verfügungen über Vermögensgegenstände des Unternehmens sind ab sofort nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Darüber hinaus wurden die Drittschuldner der Bruchhage Metallwaren GmbH angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.
Der Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg aus und bietet den Beteiligten die Möglichkeit, sich über die weiteren Schritte im Verfahren zu informieren. Mit der Einsetzung von Rechtsanwalt Carsten Koch beginnt eine entscheidende Phase, in der geprüft wird, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder die Vermögenswerte verwertet werden müssen.
Das Verfahren hat nicht nur für die Bruchhage Metallwaren GmbH, sondern auch für deren Geschäftspartner und Gläubiger erhebliche Bedeutung. Alle Beteiligten sind aufgefordert, die Anweisungen des Gerichts zu beachten, um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten.