Aktenzeichen: 67g IN 375/24
Das Amtsgericht Hamburg hat am 06. Dezember 2024 um 15:11 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Neonamic GmbH i. L., ehemals ansässig in der Charlottenstraße 21, 20257 Hamburg, erste Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft wird durch den Liquidator Herrn Hans-Gerd Hoyer vertreten.
Hintergrund und Geschäftszweig
Die Neonamic GmbH i. L. ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150475 eingetragen. Der Geschäftszweck des Unternehmens umfasste Dienstleistungen im Bereich Innovation und nutzerzentrierte Produktentwicklung, insbesondere im Bereich User Experience.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, ansässig in der Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, bestellt.
Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Telefon: Auf Anfrage
- Fax: Auf Anfrage
Angeordnete Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Unterbindung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrests und einstweiliger Verfügungen, sind untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorerst eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Zielsetzung
Die angeordneten Maßnahmen dienen der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und der Vorbereitung einer möglichen geordneten Insolvenzabwicklung. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bewerten und prüfen, ob die Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Hamburg. Weitere Details zur Einreichung von Rechtsmitteln sind in der Geschäftsstelle des Gerichts oder online unter www.insolvenzbekanntmachungen.de einsehbar.
Amtsgericht Hamburg, 06. Dezember 2024