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Vorläufige Insolvenzverwaltung für FF Hochbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 411/24

Das Amtsgericht Tübingen hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FF Hochbau GmbH, ansässig in der Auenweg 5, 72202 Nagold, Maßnahmen zum Schutz des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Fritz Joachim Frey vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 340819 eingetragen.


Gerichtliche Anordnung

Am 09. Dezember 2024, um 11:34 Uhr, wurde zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Schuldnervermögen die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Lutz, Kanzleisitz Schillerstraße 1, 78628 Rottweil, bestellt. Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).


Maßnahmen zur Vermögenssicherung

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen oder ähnliche Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf weder über ihre Bankkonten noch über Außenstände verfügen; diese Befugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  3. Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und Gelder zu verwalten.
  4. Auskunftspflicht der Banken: Kreditinstitute der Schuldnerin sind verpflichtet, umfassende Auskünfte über die Konten der Gesellschaft zu erteilen.
  5. Überwachung und Prüfung: Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin und prüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Anweisungen an Drittschuldner

Schuldner der FF Hochbau GmbH (Drittschuldner) sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.


Ziel der Maßnahme

Die gerichtlichen Anordnungen dienen dazu, das Vermögen der FF Hochbau GmbH zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

Amtsgericht Tübingen, 09. Dezember 2024

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