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Selmarkt GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht München, Aktenzeichen: 1500 IN 11249/24

Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Selmarkt GmbH, ansässig am Peschelanger 13, 81735 München, am 6. Dezember 2024 um 9:40 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Selma Sarikaya, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 257671 eingetragen.


Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Kanzlei in der Dachauer Straße 140, 80637 München, bestellt. Rechtsanwältin Pietzsch ist erreichbar unter Tel.: +49 (89) 31 86 86 88 sowie per E-Mail unter inso@ra-pietzsch.de.

Ab sofort sind Verfügungen der Selmarkt GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Vermögenswerte und der Wahrung der Interessen der Gläubiger.


Aufgaben der Insolvenzverwalterin

Rechtsanwältin Pietzsch ist zudem ermächtigt, offene Forderungen der Selmarkt GmbH einzuziehen und auf ein von ihr eingerichtetes Anderkonto zu überführen. Diese Anordnung umfasst auch Außenstände des Unternehmens. Ziel ist es, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können betroffene Parteien eine Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzureichen. Auch eine Einreichung in elektronischer Form ist möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.


Nächste Schritte

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen zentralen Schritt dar, um die finanzielle Situation der Selmarkt GmbH zu stabilisieren. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Verwalterin die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens prüfen, um die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu klären. Gleichzeitig werden Optionen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung erarbeitet.

Amtsgericht München, 06.12.2024
Aktenzeichen: 1500 IN 11249/24

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