Amtsgericht Ansbach, Aktenzeichen: IN 334/24
Das Amtsgericht Ansbach hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der Mohr Holzhaus GmbH, mit Sitz in der Industriestraße 8, 91578 Leutershausen, wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Das Verfahren wurde am 6. Dezember 2024 um 8:40 Uhr mit der Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung eingeleitet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB 3379, wird von ihrem Geschäftsführer, Herrn Stefan Bauereiß, vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm, mit Kanzleisitz in der Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Von nun an sind Verfügungen der Mohr Holzhaus GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, offene Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und diese auf ein speziell dafür eingerichtetes Treuhandkonto zu überführen. Diese Maßnahme soll die Insolvenzmasse sichern und geordnete Verfahrensschritte ermöglichen.
Sicherung des Schuldnervermögens
Die Anordnung dient dem Schutz der Vermögenswerte und verhindert unkontrollierte Handlungen durch die Schuldnerin. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt damit eine zentrale Rolle in der Verwaltung und Prüfung der finanziellen Lage der Mohr Holzhaus GmbH.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, binnen einer Frist von zwei Wochen eine Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Diese kann schriftlich oder durch Protokollerklärung bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weiden i.d. Oberpfalz erfolgen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung der Entscheidung oder ihrer öffentlichen Bekanntmachung. Elektronische Rechtsbehelfe müssen den speziellen Anforderungen der elektronischen Kommunikation mit Gerichten genügen.
Ausblick auf das Verfahren
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Lage der Mohr Holzhaus GmbH zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu schützen. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem Maßnahmen zur möglichen Sanierung des Unternehmens oder zur geordneten Abwicklung erarbeiten.
Amtsgericht Ansbach, 06.12.2024
Aktenzeichen: IN 334/24