Aktenzeichen: 810 IN 1659/24 E-33
Amtsgericht Frankfurt am Main, 6. Dezember 2024
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, mit Sitz in der Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters erweitert. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 97908, wird durch die Geschäftsführer Jörg Christiansen und Thomas Bluth vertreten.
Hintergrund der Entscheidung
Bereits am 3. Dezember 2024 um 14:40 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH angeordnet. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens und der Notwendigkeit, die Insolvenzmasse zu sichern und effizient zu verwalten, hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter am 6. Dezember 2024 zusätzlich eine Einzelermächtigung zur Durchführung bestimmter Handlungen erteilt.
Erweiterte Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Die Einzelermächtigung umfasst folgende Rechte und Pflichten:
- Verfügungsgewalt über Vermögenswerte: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, eigenständig Maßnahmen zu ergreifen, die im Interesse der Insolvenzmasse stehen.
- Einziehung von Forderungen: Forderungen, insbesondere Bankguthaben, können eingezogen und auf ein Sonderkonto überwiesen werden.
- Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte: Alle notwendigen Handlungen zur Sicherung und Erhaltung der Insolvenzmasse sind erlaubt.
- Koordination mit Gläubigern und Schuldnern: Der vorläufige Insolvenzverwalter kann direkte Entscheidungen zur Abwicklung und Bearbeitung der finanziellen Verpflichtungen treffen.
Einblick in den Beschluss
Der vollständige Beschluss des Gerichts ist für Beteiligte und Gläubiger auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.
Zielsetzung und weiteres Verfahren
Die zusätzlichen Befugnisse sollen dem vorläufigen Insolvenzverwalter ermöglichen, die wirtschaftlichen Verhältnisse der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH effizient zu analysieren und zu verwalten. Die erweiterte Handlungsmacht trägt dazu bei, die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Nach Abschluss der Bestandsaufnahme und weiteren Prüfung wird das Gericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheiden.
Informationen für Beteiligte
Gläubiger und andere Beteiligte werden gebeten, ihre Forderungen frühzeitig anzumelden und sich bei Fragen an den vorläufigen Insolvenzverwalter oder die Geschäftsstelle des Gerichts zu wenden.
Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 810 IN 1659/24 E-33
Datum: 6. Dezember 2024