Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode
Strengere Glühwein-Kontrollen auf Weihnachtsmärkten in Niedersachsen
Erweiterung der Befugnisse im vorläufigen Insolvenzverfahren der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH
Gesetzliche Krankenkassen: Defizit erreicht 3,7 Milliarden Euro

Erweiterung der Befugnisse im vorläufigen Insolvenzverfahren der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1659/24 E-33
Amtsgericht Frankfurt am Main, 6. Dezember 2024

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, mit Sitz in der Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters erweitert. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 97908, wird durch die Geschäftsführer Jörg Christiansen und Thomas Bluth vertreten.

Hintergrund der Entscheidung

Bereits am 3. Dezember 2024 um 14:40 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH angeordnet. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens und der Notwendigkeit, die Insolvenzmasse zu sichern und effizient zu verwalten, hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter am 6. Dezember 2024 zusätzlich eine Einzelermächtigung zur Durchführung bestimmter Handlungen erteilt.

Erweiterte Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Die Einzelermächtigung umfasst folgende Rechte und Pflichten:

  1. Verfügungsgewalt über Vermögenswerte: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, eigenständig Maßnahmen zu ergreifen, die im Interesse der Insolvenzmasse stehen.
  2. Einziehung von Forderungen: Forderungen, insbesondere Bankguthaben, können eingezogen und auf ein Sonderkonto überwiesen werden.
  3. Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte: Alle notwendigen Handlungen zur Sicherung und Erhaltung der Insolvenzmasse sind erlaubt.
  4. Koordination mit Gläubigern und Schuldnern: Der vorläufige Insolvenzverwalter kann direkte Entscheidungen zur Abwicklung und Bearbeitung der finanziellen Verpflichtungen treffen.

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss des Gerichts ist für Beteiligte und Gläubiger auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.

Zielsetzung und weiteres Verfahren

Die zusätzlichen Befugnisse sollen dem vorläufigen Insolvenzverwalter ermöglichen, die wirtschaftlichen Verhältnisse der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH effizient zu analysieren und zu verwalten. Die erweiterte Handlungsmacht trägt dazu bei, die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Nach Abschluss der Bestandsaufnahme und weiteren Prüfung wird das Gericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheiden.

Informationen für Beteiligte

Gläubiger und andere Beteiligte werden gebeten, ihre Forderungen frühzeitig anzumelden und sich bei Fragen an den vorläufigen Insolvenzverwalter oder die Geschäftsstelle des Gerichts zu wenden.

Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 810 IN 1659/24 E-33
Datum: 6. Dezember 2024

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Strengere Glühwein-Kontrollen auf Weihnachtsmärkten in Niedersachsen

Next Post

Gesetzliche Krankenkassen: Defizit erreicht 3,7 Milliarden Euro