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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die CGC Consulting GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1531/24 C-12
Amtsgericht Frankfurt am Main, 6. Dezember 2024

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 6. Dezember 2024 um 11:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CGC Consulting GmbH, mit Sitz in der Rüsselsheimer Straße 22, 60326 Frankfurt am Main (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 102630), angeordnet. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Izet Cosic vertreten, der in der Bismarckstraße 22, 35418 Buseck, wohnhaft ist.

Hintergrund der Entscheidung

Die CGC Consulting GmbH, tätig im Bereich Unternehmensberatung und Strategiedienstleistungen, hat angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und nachteilige Veränderungen zu vermeiden, hat das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung (§ 21 InsO) angeordnet.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing bestellt. Seine Kontaktdaten sind:

Rechtsanwalt Trebing wird die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin prüfen und Maßnahmen ergreifen, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Anordnungen und Beschränkungen

  1. Einschränkung der Verfügungsmacht: Verfügungen der CGC Consulting GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Sicherung der Vermögenswerte: Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen oder verschoben werden.

Weiteres Verfahren

Im Zuge der vorläufigen Verwaltung wird geprüft, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine umfassende Bestandsaufnahme der Vermögenslage vornehmen und über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Ziel ist es, die Gläubiger bestmöglich zu bedienen und mögliche Sanierungsoptionen zu prüfen.

Hinweise an Gläubiger

Betroffene Gläubiger werden aufgefordert, sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen anzumelden und den weiteren Verlauf des Verfahrens zu begleiten.

Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 810 IN 1531/24 C-12
Datum: 6. Dezember 2024

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