Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) zeigt erneut klare Kante im Kampf gegen Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG). In einer aktuellen Maßnahme hat die FMA eine Zwangsstrafe gegen ein verpflichtetes Unternehmen verhängt, das mehrfach seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Ziel dieser Strafe ist es, die Einhaltung zentraler Vorgaben sicherzustellen, die der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen.
Konkret geht es um die wiederholte Weigerung des betroffenen Unternehmens, der Anordnung zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes Folge zu leisten. Diese verlangte die Bestellung eines fachlich qualifizierten und persönlich zuverlässigen Funktionsträgers – eines Geldwäschereibeauftragten bzw. einer entsprechenden Stellvertretung. Trotz mehrfacher Mahnungen und einer bescheidmäßigen Aufforderung blieb das Unternehmen untätig und ignorierte somit seine Verpflichtung, die gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Sicherstellung einer wirksamen Prävention von Finanzkriminalität umzusetzen.
Die FMA betont, dass sie keine Kompromisse eingeht, wenn es um die Einhaltung zentraler Regelungen des Finanzmarktes geht. „Geldwäsche gefährdet nicht nur die Stabilität des Finanzsystems, sondern untergräbt auch das Vertrauen in die Integrität des Marktes“, erklärt ein Sprecher der Behörde. Die verhängte Zwangsstrafe soll einerseits sicherstellen, dass die rechtlichen Vorgaben strikt eingehalten werden, und andererseits als klares Signal an die gesamte Branche dienen: Verstöße werden nicht toleriert.
Mit dieser entschlossenen Maßnahme setzt die FMA ihren konsequenten Kurs zur Wahrung der Finanzmarktintegrität fort und zeigt, dass sie Verstöße gegen die zentralen Prinzipien der Geldwäscheprävention mit Nachdruck verfolgt.