Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der uberan GmbH i. L. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 210/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der uberan GmbH i. L., Friedenstraße 15, 78647 Trossingen, vertreten durch den Liquidator Friedhelm Keller, hat das Amtsgericht Rottweil am 26.11.2024 um 13:00 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, bestellt.
      • Telefon: 0741 175400
      • Fax: 0741 1754020
  3. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  4. Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin (§ 22 Abs. 1 Satz 2 InsO).
    • Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
    • Einzug von Forderungen und Verwaltung der eingehenden Gelder.
    • Berechtigung zur Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten.
  5. Pflichten der Schuldnerin:
    • Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
  6. Anweisungen an Drittschuldner:
    • Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Hinweis:
Der Beschluss wird elektronisch veröffentlicht und bleibt mindestens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verfügbar.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rottweil (Königstraße 20, 78628 Rottweil) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Elektronische Einreichung:
Rechtsmittel können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auch elektronisch eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.ejustice-bw.de.

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Verfahren gegen Trump eingestellt – mögliche Anklagen nach Amtszeit nicht ausgeschlossen

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Thorwa Metalltechnik GmbH angeordnet