Aktenzeichen: 22 IN 170/24 (27)
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thorwa Metalltechnik GmbH, Wickersdorfer Ring 10, 35099 Burgwald, vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Müller und Thorben Wassmuth, hat das Amtsgericht Marburg am 25.11.2024 um 13:15 Uhr die folgenden Maßnahmen angeordnet:
- Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
- Die Vermögensverwaltung der Antragstellerin wird unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt.
- Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, bestellt.
- Kontakt: Tel.: 0561/3166-311
- Fax: 0561/3166-312
- E-Mail: Kassel@westhelleundpartner.eu
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, bestellt.
- Pflichten der Drittschuldner:
- Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Marburg eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Marburg (Universitätsstraße 48, 35037 Marburg) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.