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Sunrise Pflegedienst UG: Allgemeines Verfügungsverbot im Insolvenzantragsverfahren
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Sunrise Pflegedienst UG: Allgemeines Verfügungsverbot im Insolvenzantragsverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 90 IN 89/24
Amtsgericht Königstein/Taunus, 20. November 2024

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Sunrise Pflegedienst UG, mit Sitz in der Hauptstraße 106, 65817 Eppstein (Handelsregister: AG Frankfurt am Main, HRB 129171), hat das Amtsgericht Königstein im Taunus ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Diese Maßnahme wurde getroffen, um das Vermögen der Antragsgegnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Konsequenzen des Beschlusses

Mit der Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots sind die finanziellen und geschäftlichen Handlungsbefugnisse der Sunrise Pflegedienst UG eingeschränkt. Gläubiger und Schuldner der Gesellschaft sind aufgefordert, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch unter Beachtung der im Beschluss festgelegten Regelungen zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss mit allen Details des Verfahrens ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Dies dient der Transparenz und der Möglichkeit für alle Beteiligten, sich über den Stand des Verfahrens zu informieren.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Die Sunrise Pflegedienst UG hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Darüber hinaus steht auch den Gläubigern das Recht auf Beschwerde zu, wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).

Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Bei einer öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen. Beschwerden können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts eingelegt werden.

Weiteres Verfahren

Das Insolvenzantragsverfahren dient der Prüfung, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Sollte dies der Fall sein, wird entschieden, wie mit den Vermögenswerten der Sunrise Pflegedienst UG weiter verfahren wird, ob eine Sanierung möglich ist oder die Liquidation des Unternehmens eingeleitet wird.

Die Entwicklung dieses Verfahrens wird maßgeblich darüber entscheiden, ob die Sunrise Pflegedienst UG eine Zukunftsperspektive erhält oder ob es zu einer geordneten Abwicklung kommt.

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