Aktenzeichen: 7 IN 124/24
Das Amtsgericht Stendal hat am 15. November 2024 um 10:00 Uhr im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Tuchheimer Baugesellschaft mbH, ansässig in der Burger Straße 42, 39307 Genthin, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist die Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens und die Klärung seiner finanziellen Situation.
Anordnungen des Gerichts
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg, bestellt.
Kontaktdaten:
Telefon: 0391-8105639-8
Fax: 0391-8105639-9
E-Mail: magdeburg@stapper.in
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Tuchheimer Baugesellschaft mbH, vertreten durch Geschäftsführer Ralph Ohst, sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Interessen der Gläubiger.
Anweisungen an Drittschuldner:
Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dies gilt insbesondere für Außenstände und eingehende Gelder.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss können der Antragsteller und die Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die Tuchheimer Baugesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 31422, ist ein Bauunternehmen mit Sitz in Genthin. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens führten zur Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die wirtschaftliche Lage zu bewerten und mögliche Perspektiven für eine Fortführung oder Abwicklung zu prüfen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich wurde mit der Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte der Schuldnerin betraut. Seine Aufgaben umfassen:
Verwaltung und Einziehung von Forderungen und Bankguthaben.
Prüfung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens.
Erstellung eines Gutachtens zur Beurteilung der Eröffnungsvoraussetzungen des Insolvenzverfahrens.
Bewertung von Sanierungsmöglichkeiten oder einer potenziellen Fortführung des Unternehmens.
Hinweise zur Veröffentlichung
Die Anordnung wurde elektronisch veröffentlicht und bleibt bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einsehbar. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt die Löschung der Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Stendal einen entscheidenden Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Tuchheimer Baugesellschaft mbH eingeleitet. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird. Gläubiger und Schuldner werden aufgefordert, die gerichtlichen Anordnungen zu beachten und alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.