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Vorläufige Insolvenzverwaltung für promiseQ GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36p IN 7581/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der promiseQ GmbH, ansässig in den Räumlichkeiten der The Drivery GmbH, Mariendorfer Damm 1, 12099 Berlin, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme wurde am 14. November 2024 um 15:30 Uhr getroffen, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu schützen und mögliche nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Details des Beschlusses

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Niklas Lütcke, mit Kanzleisitz in der Lennéstraße 7, 10785 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die promiseQ GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Tolga Ermis und Elias Kardel, darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen. Dies umfasst auch die Einziehung von Forderungen und andere relevante Transaktionen. Ziel ist es, die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Hintergrund zur Schuldnerin

Die promiseQ GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 228103 eingetragen. Das Unternehmen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um Gläubiger zu schützen und eine ordnungsgemäße Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorzunehmen.

Hinweis zur Veröffentlichung

Die Anordnung wurde in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht. Diese Veröffentlichung bleibt mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung bestehen. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte und zur transparenten Abwicklung des Insolvenzverfahrens dar. Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Niklas Lütcke als erfahrenem Insolvenzverwalter wird eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage gewährleistet. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Gläubiger und beteiligte Parteien werden aufgefordert, die gerichtlichen Anordnungen zu beachten.

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