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Insolvenzverfahren gegen 1A Personal Know How GmbH: Vorläufige Verwaltung durch Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 1513 IN 11206/24 hat das Amtsgericht München über das Vermögen der 1A Personal Know How GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Matthias Hirschfeld, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Ahornstraße 16, 82194 Gröbenzell, wird nun unter der Aufsicht eines erfahrenen Insolvenzverwalters geführt, um das Vermögen zu sichern und alle finanziellen Transaktionen zu überwachen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic aus München bestellt. Dr. Didovic, erreichbar in der Kanzlei in der Frei-Otto-Straße 18, 80797 München (Telefon mobil: 0171 8686308, Telefon: 089 6931 1137-0, Fax: 089 6931 1137-9, E-Mail: muenchen@schiebe.de), übernimmt mit sofortiger Wirkung die Kontrolle über das Vermögen der 1A Personal Know How GmbH. Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens bedürfen ab sofort seiner Zustimmung, einschließlich der Einziehung von Außenständen und der Herausgabe beweglicher Vermögenswerte an Gläubiger, die entsprechende Rechte geltend machen.

Zusätzlich wurden alle Drittschuldner dazu aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der finanziellen Mittel zu gewährleisten. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die 1A Personal Know How GmbH, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen, wurden ausgesetzt, um das Unternehmensvermögen während der Insolvenzprüfung zu schützen.

Rechtsmittelbelehrung:

Die 1A Personal Know How GmbH sowie alle Gläubiger haben das Recht, gegen diese Entscheidung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzulegen. Die Frist beginnt ab der Verkündung bzw. Zustellung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung gilt die Frist als begonnen, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung vergangen sind.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und die Absicht zur Anfechtung klarstellen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Mit dieser Anordnung unterstreicht das Amtsgericht München die Dringlichkeit, das Vermögen der 1A Personal Know How GmbH umfassend zu sichern und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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