Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen IN 256/24 hat das Amtsgericht Coburg über das Vermögen der Schardt GmbH & Co. KG, ansässig in der Am Riegel 15, 96268 Mitwitz, wichtige Schutzmaßnahmen beschlossen. Die Geschäftsführung, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schardt Verwaltungs GmbH sowie deren Geschäftsführer Barbara Gisela Schardt und Philipp Rainer Schardt, sieht sich nun durch die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung in ihren Handlungsmöglichkeiten beschränkt. Die Verfahrensführung wird durch die Kanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch Rechtsanwalt Oliver Röthel, betreut.
Um die Insolvenzmasse der Schardt GmbH & Co. KG zu sichern, hat das Gericht den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz aus Nürnberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dr. Schwartz, erreichbar in der Kanzlei Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg (Tel.: +49 (911) 7660080, Fax: +49 (911) 7660081400, E-Mail: nuernberg@schwartz.in), ist ab sofort befugt, alle Vermögensverfügungen der Schuldnerin zu überwachen und nur solche Handlungen zuzulassen, die im Einklang mit dem Schutz der Insolvenzmasse stehen.
Im Rahmen dieser vorläufigen Insolvenzverwaltung sind sämtliche Verfügungen der Schardt GmbH & Co. KG über ihr Vermögen ausschließlich mit Zustimmung von Dr. Schwartz wirksam. Diese Regelung erstreckt sich ebenfalls auf die Einziehung von Außenständen, sodass Zahlungsflüsse des Unternehmens genau kontrolliert und gesichert werden können. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu erhalten und die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu wahren.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schardt GmbH & Co. KG das Recht zu, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung bzw. der Zustellung der Entscheidung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – nach Ablauf von zwei vollen Tagen ab Veröffentlichung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.
Diese Maßnahmen des Insolvenzgerichts sollen sicherstellen, dass das verbleibende Vermögen der Schardt GmbH & Co. KG bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt bleibt und keine unbedachten oder nachteiligen Vermögensveränderungen eintreten. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg einsehbar.