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Insolvenzantrag gegen purento GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung durch Rechtsanwalt Olaf Spiekermann angeordnet
Insolvenzverfahren gegen Schardt GmbH & Co. KG: Vorläufige Verwaltung angeordnet, Verfügungen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters

Insolvenzantrag gegen purento GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung durch Rechtsanwalt Olaf Spiekermann angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren 3 IN 164/24 hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz über das Vermögen der purento GmbH, mit Sitz in Schwegenheim (HRB 32924, Amtsgericht Landau), Maßnahmen zum Schutz des Vermögens und der Gläubiger beschlossen. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Sieland und Bernd Nendersheusen, steht unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters, der sicherstellen soll, dass keine nachteiligen Vermögensveränderungen eintreten.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann aus der Kanzlei Brinkmann & Partner, Mannheim, beauftragt. Herr Spiekermann, erreichbar in der Augustaanlage 62 – 64, 68165 Mannheim (Tel.: 0621-4329280, Fax: 0621-43292827), ist damit betraut, das Vermögen der purento GmbH zu überwachen, zu sichern und Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse durchzuführen.

Gemäß gerichtlicher Anordnung sind Verfügungen über das Vermögen der purento GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden sämtliche Zwangsvollstreckungen und Maßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bestehende Zwangsvollstreckungen werden vorläufig ausgesetzt.

Umfang der Aufgaben und Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Sicherstellung und Verwaltung des Vermögens: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittgläubiger sind aufgefordert, nur noch an den Insolvenzverwalter zu zahlen.

Fortführung des Unternehmens: Der vorläufige Insolvenzverwalter kann den Geschäftsbetrieb gemeinsam mit der purento GmbH bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung fortführen, um den Wert des Unternehmens zu erhalten.

Arbeitsverhältnisse: Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse bleibt bei der purento GmbH, doch bedürfen alle Änderungen der Zustimmung des Insolvenzverwalters.

Sicherstellung wichtiger Unternehmensgüter: Bestimmte Vermögenswerte, die für die Fortführung des Betriebs wesentlich sind, dürfen von den Gläubigern nicht verwertet werden.

Zugang zu Geschäftsräumen: Rechtsanwalt Spiekermann hat das Recht, die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in alle geschäftlichen Unterlagen zu nehmen.

Eröffnung eines Sonderkontos: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten.

Rechtsmittelbelehrung:

Die purento GmbH sowie Gläubiger können innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen diese Anordnung einreichen. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Landau in der Pfalz (Marienring 13, 76829 Landau) einzureichen, entweder schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts. Die Frist beginnt mit der Verkündung bzw. der Zustellung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – mit dem dritten Tag nach der Veröffentlichung. Eine ordnungsgemäße Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Absicht zur Anfechtung klarstellen.

Das Amtsgericht Landau betont, dass die vorläufige Verwaltung notwendig ist, um die Insolvenzmasse zu sichern und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung sicherzustellen. Weitere Informationen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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