Aktenzeichen: 36a IN 6402/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens gegen die ADN Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Anton Tolmachev und ansässig in der Koenigsallee 20a, 14193 Berlin, am 29. Oktober 2024 wichtige Beschlüsse zur Sicherung der Vermögenslage des Unternehmens gefasst.
Um mögliche nachteilige Veränderungen im Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren zu verhindern, wurde eine Reihe von Schutzmaßnahmen angeordnet. Diese umfassen insbesondere die Einstellung aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die ADN Vermögensverwaltung GmbH, ausgenommen solche, die sich auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Dies bedeutet, dass Gläubiger, die Forderungen durchsetzen wollen, vorerst keine neuen Vollstreckungen gegen die Gesellschaft einleiten können und bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen ruhen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto, ansässig in der Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt. Diesem obliegt es, die finanziellen Entscheidungen der Schuldnerin zu beaufsichtigen, da Verfügungen über deren Vermögen ab sofort nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung zulässig sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine geordnete Verwaltung der Unternehmenswerte sicherzustellen und unkontrollierte Abflüsse zu verhindern, um Gläubigerinteressen bestmöglich zu wahren.
Verfahrensrechtliche Hinweise und Beschwerdemöglichkeiten
Das Amtsgericht Charlottenburg hat bekannt gegeben, dass die Entscheidung und alle relevanten Informationen für die Dauer der Wirksamkeit elektronisch veröffentlicht und gespeichert werden. Im Falle einer Ablehnung des Insolvenzverfahrens wird die Bekanntmachung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung gelöscht.
Betroffene Parteien, einschließlich der Schuldnerin und der Gläubiger, können gegen die Entscheidung des Gerichts innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht werden oder vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts protokolliert werden, muss jedoch rechtzeitig beim Insolvenzgericht eingehen, um die Frist zu wahren.
Elektronische Einreichungen sind ebenfalls zulässig, müssen jedoch entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen, wie in den Vorschriften der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten festgelegt.
Dieser Beschluss dient der Wahrung und Sicherung der Vermögensinteressen aller Beteiligten im Insolvenzverfahren der ADN Vermögensverwaltung GmbH und stellt sicher, dass die finanziellen Maßnahmen des Unternehmens geordnet und unter Aufsicht erfolgen.