Aktenzeichen: 11 IN 501/24 – Amtsgericht Baden-Baden, 25.10.2024
Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 25. Oktober 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung für das Einzelunternehmen DTK-Service mit Sitz in Achern eingeleitet. Der Inhaber Tobias Reith-Koch, geborener Reith, strebt mit dieser Maßnahme eine geordnete finanzielle Neuordnung des Unternehmens an. Ziel ist es, die Vermögenswerte zu sichern und das Unternehmen vor potenziellen nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens getroffen wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Fischer aus Karlsruhe (Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe) bestellt. Herr Fischer ist ab sofort befugt, das Vermögen des Unternehmens zu verwalten und alle Verfügungen nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung zuzulassen. Dies umfasst auch das Einziehen von Forderungen und die Verwaltung der Bankkonten, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Aktivitäten des Unternehmens im Sinne einer geordneten Abwicklung und zum Schutz der Gläubiger erfolgen.
Darüber hinaus wurden alle laufenden und geplanten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen von DTK-Service ausgesetzt, um eine geordnete Vermögensverwaltung zu gewährleisten. Diese Anordnung bleibt bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Kraft.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist darüber hinaus autorisiert, Sonderkonten im Namen des Unternehmens oder in seiner Funktion zu eröffnen und diese zur Abwicklung der Masseverbindlichkeiten zu verwenden. Die Bankinstitute sind verpflichtet, Rechtsanwalt Fischer umfassend Auskunft über die Kontoverhältnisse der Schuldnerin zu geben, um Transparenz und eine lückenlose Verwaltung zu gewährleisten. Ferner wurden alle Gläubiger der DTK-Service angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zudem ist Herr Fischer beauftragt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Unternehmens einzusehen und alle notwendigen Unterlagen zu prüfen, um eine detaillierte Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse durchzuführen. Eine umfassende Prüfung der Fortführungsoptionen des Unternehmens ist ebenfalls Teil seines Auftrags.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist Beschwerde beim Amtsgericht Baden-Baden eingelegt werden. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Baden-Baden ermöglicht eine strukturierte Analyse der finanziellen Lage des DTK-Service und schafft die Grundlagen für eine faire und transparente Abwicklung, während die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren vorbereitet werden.