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Vorläufige Insolvenzverwaltung für K & S Plan-Bau GmbH & Co. KG erweitert

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 61/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K & S Plan-Bau GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Eulgemer Straße 8, 56761 Hambuch, hat das Amtsgericht Cochem am 21. Oktober 2024 eine Erweiterung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Antragstellerin, vertreten durch die K & S Plan-Bau Verwaltungs GmbH und deren Geschäftsführer Markus und Patrick Hoffmann, befindet sich seit dem 18. September 2024 unter vorläufiger Verwaltung.

Der zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Ingo Grünewald, mit Kanzlei in Zell, wurde nun ermächtigt, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Gläubiger zu schützen. Konkret betrifft dies die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes. Der Insolvenzverwalter darf die hierfür erforderlichen Kosten in Höhe von 6.000 Euro sowie mögliche Differenzbeträge, die von der Bundesagentur für Arbeit nicht erstattet werden, als sogenannte Masseverbindlichkeiten begründen. Damit wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmer während des Insolvenzverfahrens weiterhin ihr Insolvenzgeld erhalten.

Dieser Beschluss ergänzt die bereits bestehenden Maßnahmen der vorläufigen Verwaltung und stärkt den Schutz der Gläubiger. Der Beschluss vom 18. September 2024 bleibt im Übrigen weiterhin bestehen.

Diese Entscheidung des Amtsgerichts Cochem stellt sicher, dass die finanziellen Verpflichtungen der K & S Plan-Bau GmbH & Co. KG gegenüber ihren Arbeitnehmern und Gläubigern während des laufenden Insolvenzverfahrens ordnungsgemäß abgewickelt werden können.

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