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Insolvenzverfahren der Kröner Immobilien GmbH – Sicherung der Vermögenswerte angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 517/24 – Amtsgericht Pforzheim

Am 22. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Pforzheim im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Kröner Immobilien GmbH, mit Sitz in der Bauschlotter Straße 31, 75203 Königsbach-Stein, eine wichtige Entscheidung getroffen, um die Vermögenslage der Schuldnerin zu sichern. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Gunter Kröner, hatte einen Insolvenzantrag über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Kröner Immobilien GmbH wurde um 14:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Hierbei wurde Rechtsanwalt Tobias Hirte, mit Sitz in Achern, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens endgültig entschieden wird.

Auswirkungen auf Verfügungen und Vollstreckungsmaßnahmen

Die Geschäftsführung der Kröner Immobilien GmbH darf ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen der Gesellschaft verfügen. Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Forderungen und andere finanzielle Transaktionen. Zudem wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bereits eingeleitete Maßnahmen bis auf weiteres ausgesetzt, um das Vermögen der Gesellschaft zu schützen.

Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ebenfalls ermächtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin zu eröffnen und zu verwalten. Außerdem wird er dafür sorgen, dass Masseverbindlichkeiten, die durch die Kontoführung entstehen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Alle Schuldner der Kröner Immobilien GmbH wurden angewiesen, ihre Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese muss beim Amtsgericht Pforzheim schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.

Amtsgericht Pforzheim, 22. Oktober 2024

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