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Insolvenzverfahren der AS Verwaltungsgesellschaft mbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Aktenzeichen: 3 IN 128/24

Im Insolvenzverfahren der AS Verwaltungsgesellschaft mbH, mit Sitz am Grünen Weg 1, 55288 Armsheim (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 52161), vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Vogt, gibt es neue Entwicklungen. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat am 23. Oktober 2024 den Insolvenzantrag abgewiesen, da nicht genügend Insolvenzmasse vorhanden ist.

Mit dieser Entscheidung wurden sowohl die Verfügungsbeschränkungen als auch die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben. Die vorläufige Verwaltung, die über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet worden war, sollte ursprünglich sicherstellen, dass Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens bedient werden können. Da jedoch keine ausreichenden Mittel zur Abwicklung des Verfahrens zur Verfügung stehen, sieht das Gericht keine Grundlage für eine Fortführung des Verfahrens.

Dieser Beschluss markiert das vorläufige Ende eines finanziellen Kapitels für die AS Verwaltungsgesellschaft mbH, die nun ohne die Restriktionen der vorläufigen Verwaltung agieren kann. Der Insolvenzantrag selbst, der dazu diente, eine geregelte Abwicklung der Schulden zu ermöglichen, scheitert somit an den fehlenden Mitteln im Vermögen der Gesellschaft.

Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Gläubiger haben, da die fehlende Insolvenzmasse bedeutet, dass Forderungen voraussichtlich nicht bedient werden können. Das Unternehmen muss nun neue Wege finden, um seine finanzielle Lage zu stabilisieren.

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