Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Genussfreunde GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 11275/24

Das Amtsgericht München hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Genussfreunde GmbH, ansässig in der Flurstraße 6, 85229 Markt Indersdorf, am 14. Oktober 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 226224 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Daniel Zull vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt bestellt, dessen Kanzlei sich in der Barthstraße 16, 80339 München, befindet. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind sämtliche Verfügungen der Genussfreunde GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Schuldnervermögens und soll die geordnete Abwicklung der Unternehmensangelegenheiten gewährleisten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem ermächtigt, das in die Insolvenzmasse fallende Vermögen in Besitz zu nehmen und sämtliche Forderungen des Unternehmens einzuziehen. Zu diesem Zweck wird ein Treuhandkonto eingerichtet, über das die Vermögenswerte verwaltet werden. Drittschuldner sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, dieser genehmigt eine direkte Leistung an die Genussfreunde GmbH.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss besteht die Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht erfolgt, mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die öffentliche Bekanntmachung wird als zugestellt betrachtet, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage vergangen sind.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts eingelegt werden. Alternativ sind elektronische Einreichungen zulässig, sofern sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen erfüllen. Nähere Informationen zu den Anforderungen und sicheren Übermittlungswegen finden sich auf www.justiz.de.

Amtsgericht München, 14.10.2024

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Sicherungsmaßnahmen für GM Gesund & Munter UG im Insolvenzverfahren aufgehoben

Next Post

Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA