Aktenzeichen: 1 IN 380/24
Am 11.10.2024 hat das Amtsgericht Ulm im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Integre Trans GmbH, ansässig in der Einsteinstraße 59, 89077 Ulm, umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Integre Trans GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Zana Kel, beantragte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund finanzieller Schwierigkeiten. Die Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin sind die Rechtsanwälte der Kanzlei bnt Heemann APB aus Vilnius, Litauen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Bauer, Rosengasse 15, 89073 Ulm, bestellt. Herr Bauer ist telefonisch unter 0731 1450 0 und per Fax unter 0731 1450 280 erreichbar. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Integre Trans GmbH zu sichern und zu überwachen, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen
Das Amtsgericht Ulm hat gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte der Integre Trans GmbH angeordnet:
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Integre Trans GmbH, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz des Unternehmensvermögens und verhindert, dass Gläubiger unkontrolliert Zugriff auf die Vermögenswerte nehmen.
Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Integre Trans GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Regelung stellt sicher, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse stattfinden und dass alle finanziellen Transaktionen durch den Insolvenzverwalter genehmigt werden müssen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Sicherung der Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Integre Trans GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle finanziellen Mittel zentral verwaltet und zur Sicherung der Gläubigerinteressen verwendet werden.
Eröffnung von Sonderkonten: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Namen der Schuldnerin oder auf seinen eigenen Namen Sonderkonten zu eröffnen, auf die sämtliche Gelder im Zusammenhang mit der Insolvenzmasse eingezahlt werden. Diese Konten dienen der transparenten und geordneten Verwaltung der Insolvenzmasse.
Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern der Integre Trans GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, sämtliche Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Regelung stellt sicher, dass alle Einnahmen zentral beim Insolvenzverwalter gesammelt und verwaltet werden.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Oliver Bauer hat als vorläufiger Insolvenzverwalter die Aufgabe, das Vermögen der Integre Trans GmbH zu sichern und zu überwachen. Seine Befugnisse umfassen:
Sicherung und Erhaltung des Vermögens: Der Insolvenzverwalter kontrolliert und überwacht alle finanziellen Transaktionen und schützt das Vermögen vor Verlusten oder unberechtigten Abflüssen.
Prüfung der Liquidität: Er prüft, ob die vorhandenen Mittel und Vermögenswerte der Integre Trans GmbH ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und damit die Fortführung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
Zentralisierte Kontrolle über finanzielle Mittel: Der vorläufige Insolvenzverwalter verwaltet die Bankkonten und Forderungen der Schuldnerin und eröffnet, falls notwendig, Sonderkonten zur Abwicklung der Insolvenzmasse.
Zugang zu Geschäftsräumen und Dokumenteneinsicht
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Integre Trans GmbH zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, Herrn Bauer Einsicht in alle Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und ihm auf Verlangen relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Befugnisse dienen der vollständigen Aufklärung der Vermögensverhältnisse und der Sicherung der Insolvenzmasse.
Prüfungsauftrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
Neben der Sicherung der Vermögenswerte wurde Herr Bauer auch damit beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Diese Prüfung wird wesentliche Informationen zur finanziellen Lage und den Zukunftsaussichten des Unternehmens liefern und ist entscheidend für die weitere Vorgehensweise im Insolvenzverfahren.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Ulm können die Schuldnerin und die Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung, wobei die Frist alternativ auch durch die öffentliche Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de beginnt. Die Beschwerdeschrift muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung benennen.
Elektronische Einreichung
Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind auf der Website des Gerichts abrufbar.
Fazit und Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Ulm soll sicherstellen, dass das Vermögen der Integre Trans GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt bleibt. Rechtsanwalt Oliver Bauer wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Diese Maßnahmen gewährleisten eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse und schützen die Interessen der Gläubiger.
Amtsgericht Ulm
11.10.2024
Aktenzeichen: 1 IN 380/24