Am 09. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Potsdam im Verfahren 1 IN 98/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der lifeplus Berlin Pflege GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Ibsenstraße 71, 15831 Blankenfelde-Mahlow hat und durch Geschäftsführer Sebastian Stengel vertreten wird, unterliegt nun gerichtlicher Aufsicht. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung des Vermögens sowie die Aufklärung der finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft, bevor über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Details der Anordnung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kanzlei in der Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt. Ab sofort sind alle Vermögensverfügungen der lifeplus Berlin Pflege GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse erfolgen, die den Wert der Insolvenzmasse schmälern könnten.
Prof. Dr. Martini ist beauftragt, sämtliche finanziellen Transaktionen zu überwachen und notwendige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte zu ergreifen. Er ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und Drittschuldner anzuhalten, Zahlungen nur noch an ihn als vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zudem wurden Maßnahmen zur Aussetzung der Zwangsvollstreckung gegen die lifeplus Berlin Pflege GmbH angeordnet. Gläubigern ist es untersagt, ohne Genehmigung des vorläufigen Insolvenzverwalters Absonderungsgegenstände des Unternehmens zu verwerten.
Befugnisse und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Prof. Dr. Martini hat weitreichende Befugnisse zur Untersuchung und Sicherung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft. Er ist befugt, Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen sowie umfassende Auskünfte einzuholen. Zusätzlich ist er autorisiert, bei Dritten – darunter Banken, Versicherungen und Behörden – notwendige Informationen einzuholen, die für die Bewertung der wirtschaftlichen Situation erforderlich sind. Er wird zudem ein Sonderkonto einrichten, um die Insolvenzmasse sicher zu verwalten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist für die lifeplus Berlin Pflege GmbH das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Potsdam eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de oder drei Tage nach Versendung des Beschlusses durch das Gericht – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erklärt werden und muss den angefochtenen Beschluss benennen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Ausblick
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters deutet auf eine kritische finanzielle Situation bei der lifeplus Berlin Pflege GmbH hin. Die gerichtliche Aufsicht soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte geschützt und geordnet verwaltet werden, während geprüft wird, ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine vollständige Abwicklung die sinnvollere Lösung ist. Prof. Dr. Martini wird in den kommenden Wochen die Vermögenslage detailliert prüfen, um die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren zu bestimmen.
Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: 1 IN 98/24)