Am 12. Juli 2024 setzte das Bundesamt für Justiz (BfJ) erneut eine beträchtliche Strafzahlung von 750.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG fest, aufgrund eines signifikanten Verstoßes gegen die Offenlegungspflicht von Finanzunterlagen, wie sie § 325 des Handelsgesetzbuches (HGB) vorzeichnet.
Dieser Verstoß rührte daher, dass die ZhongDe Waste Technology AG die notwendigen Unterlagen zur Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2021 nicht fristgerecht über den elektronischen Weg beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht hatte. Die Offenlegungspflicht hat das Ziel, Transparenz sicherzustellen und somit Aktionäre, Gläubiger und die Öffentlichkeit zu schützen. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht zwang das BfJ, eine strenge Strafe nach § 335 HGB auszusprechen.
Interessanterweise hat die ZhongDe Waste Technology AG gegen den Beschluss über das Ordnungsgeld keine Einwände erhoben, was darauf hindeutet, dass das Unternehmen die Strafe vollständig anerkennt und keine weiteren juristischen Schritte in Erwägung zieht.
Das BfJ hebt hervor, wie wichtig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung ist und demonstriert mit dieser Strafmaßnahme eine deutliche Position gegen Non-Compliance. Solche Ordnungsgelder in erheblicher Höhe dienen als Erinnerung an Unternehmen, die Bedeutung von Transparenz und pünktlicher Berichterstattung als essentielle Bestandteile ihrer Verantwortung zu erkennen.
Es wird von Unternehmen erwartet, die Fristen für die Offenlegung ernst zu nehmen und akkurat nach den gesetzlichen Richtlinien zu handeln, um finanzielle Strafen und Schäden am Ruf zu verhindern.