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Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Köln – Jahresbericht zum 31. Mai 2024 Murphy&Spitz Green Bond Fund R DE000A3CQVS2

ds_30 (CC0), Pixabay

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH

Köln

Murphy&Spitz Green Bond Fund

Jahresbericht  zum 31. Mai 2024

Tätigkeitsbericht

Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,

hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds Murphy&Spitz Green Bond Fund (ISIN: DE000A3CQVS2) für das Geschäftsjahr vom 1.Juni 2023 bis zum 31.Mai 2024 vor.

Das Portfoliomanagement des Fonds ist von der Kapitalverwaltungsgesellschaft seit Fondsauflegung an die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG, Bonn ausgelagert.

Das OGAW-Sondervermögen muss zu mindestens 75 Prozent seines Wertes aus verzinslichen Wertpapieren sowie Geldmarktinstrumenten in- und ausländischer Emittenten bestehen, die den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA Green Bond Principles) entsprechen (Green Bonds). Das Sondervermögen investiert dazu ausschließlich in als nachhaltig definierte Branchen und Themen wie Erneuerbare Energien, Nachwachsende Rohstoffe, Energieeffizienz, Nachhaltige Mobilität, Ökologisches Bauen, Naturkost und ökologische Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung und Wasser. Konsequent ausgeschlossen sind Investitionen in Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der Militär- oder Atomindustrie, Alkohol- oder Tabakindustrie, Glücksspielindustrie, Förderung, Vertrieb und Nutzung fossiler Energieträger, umweltschädlichen Technologien, Drogenproduktion und -handel, Prostitution, Pornographie sowie Unternehmen, die vermeidbare Tierversuche durchführen, Kinderarbeit zulassen, sozial diskriminieren, gentechnisch manipulierte Produkte herstellen oder verbreiten, Steuervermeidung praktizieren, Korruption oder Geldwäsche betreiben oder einen sonstigen negativen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Gezielt werden die ökonomischen und ökologischen Vorreiter nachhaltiger Branchen mit hohem Wachstumspotenzial ausgewählt. Grundlage der Investmententscheidungen sind die Analysen von Murphy&Spitz Green Research. Insbesondere dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist die Vermögensbildung bzw. Vermögensoptimierung. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen nicht erworben werden.

Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln.

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

Tageswert EUR Tageswert % FV
Renten in EUR 3.069.217,19 85,72 %
Kasse /​ Forder. u. Verbindl. 511.122,99 14,28 %
Summe 3.580.340,18 100,00 %

Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:

Bezeichnung Tageswert % FV
SOWITEC GROUP ANL.23/​28 5,62%
GREENCELLS IHS.20/​25 5,60%
BAYWA AG NTS 19/​24 4,46%
ABO WIND AG IHS 24/​29 3,54%
PHOT. ENERGY 21/​27 3,46%

Der Fonds konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 2,57 % erzielen.

Die durchschnittliche Volatilität des Fonds lag im Berichtszeitraum bei 7,97 %.

Im Berichtszeitraum wurde ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 4.136,25 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Renten zurückzuführen.

Aus der im Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV genannten Verwaltungsvergütung der KVG zahlt die KVG eine Basisvergütung in Höhe von 0 EUR an den Asset Manager.

Die Berichtserstattung nach Offenlegungsverordnung sowie der EU-Taxonomieverordnung im Berichtszeitraum sind dem Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 202/​852 genannten Finanzprodukten“ zu entnehmen.

Die Wertentwicklung des Fonds kann durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:

Der Angriff Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wirkt sich nach wie vor auch auf das Kapitalmarktumfeld aus. Insbesondere die Veränderung von Rohstoffpreisen als auch die allgemeine Risikoaversion durch mögliche weitere Eskalation oder Verknappung des Rohstoffangebots können zu stärkeren Schwankungen führen. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens hängen somit auch an Verlauf und Dauer des Krieges und den Handlungen der weiteren (geld-)politischen und wirtschaftlichen Akteure. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung des Sondervermögens erhöhten Schwankungsrisiken.

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen Investmentvermögen typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch mögliche Auswirkungen aus Russlands Krieg gegen die Ukraine, wobei deren unklare noch nicht absehbare ökonomische Folgen diese Risiken zusätzlich negativ beeinflussen können:

Zinsänderungsrisiko

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln.

Eine Vermögensaufstellung über das Portfolio zum 31. Mai 2024 sowie eine Übersicht über während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, finden Sie auf den Folgeseiten dieses Berichts.

Anmerkungen

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.

Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.

Ergänzende Angaben nach der Aktionärsrichtlinie:

Portfolioumschlagsrate in Prozent 13,6260

Nähere Angaben hinsichtlich unseres Umgangs mit Stimmrechten, Interessenkonflikten sowie der mittel- und langfristigen Entwicklung der Investments bei der Anlageentscheidung finden Sie auf unserer Internetpräsens unter www.monega.de/​mitwirkungspolitik.

Vermögensübersicht

Kurswert % des
in EUR Fondsver-
mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 3.582.849,37 100,07
1. Aktien 0,00 0,00
2. Anleihen 3.069.217,19 85,72
Energiewerte 1.051.404,90 29,37
Versorgungswerte 770.058,49 21,51
Technologie & Elektronik 313.182,00 8,75
Basisindustrie 278.352,60 7,77
Handel 203.432,00 5,68
Konsumgüter 203.350,00 5,68
Anleihen supranationaler Organisationen 99.900,00 2,79
Telekommunikation 94.337,20 2,63
Gebietskörperschaften 55.200,00 1,54
3. Derivate 0,00 0,00
4. Forderungen 71.552,50 2,00
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 442.079,68 12,35
7. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Verbindlichkeiten -2.509,19 -0,07
Sonstige Verbindlichkeiten -2.509,19 -0,07
III. Fondsvermögen 3.580.340,18 100,00 *)

Vermögensaufstellung

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile 31.05.2024 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
bzw. Whg. im Berichtszeitraum mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Börsengehandelte Wertpapiere 1.169.486,61 32,66
Verzinsliche Wertpapiere
Euro 1.169.486,61 32,66
2​,​0​0​0​0 ​% ​A​L​E​R​I​O​N ​C​L​E​A​N​P​O​W​. ​V​.​2​1​-​2​7
XS2395580892
EUR 100.000 % 94,330 94.330,00 2,63
2​,​0​0​0​0 ​% ​T​E​N​N​E​T ​H​O​L​D​. ​M​T​N ​V​.​1​8​-​3​4
XS1828037827
EUR 100.000 % 87,702 87.702,40 2,45
2​,​3​7​5​0 ​% ​T​E​R​N​A ​R​.​E​.​N​. ​F​R​N ​V​.​2​2​-​U​N​D​.
XS2437854487
EUR 100.000 % 91,970 91.970,07 2,57
2​,​6​2​5​0 ​% ​G​R​E​E​N​V​O​L​T ​E​N​.​R​E​N​O​. ​V​.​2​1​-​2​8
PTGNVAOM0000
EUR 100.000 % 92,542 92.542,00 2,58
3​,​1​2​5​0 ​% ​B​A​Y​W​A ​V​.​1​9​-​2​4
XS2002496409
EUR 160.000 100.000 % 99,710 159.536,00 4,46
3​,​1​2​5​0 ​% ​E​U​R​O​F​I​M​A ​M​T​N ​V​.​2​2​-​3​1
XS2552880838
EUR 100.000 % 99,900 99.900,00 2,79
3​,​2​7​9​0 ​% ​E​U​R​O​G​R​I​D ​M​T​N ​V​.​2​2​-​3​1
XS2527319979
EUR 100.000 % 96,732 96.731,97 2,70
3​,​5​0​0​0 ​% ​P​R​O​K​O​N ​R​E​G​.​E​N​. ​V​.​1​6​-​3​0
DE000A2AASM1
EUR 46.112 6.587 % 91,656 42.264,10 1,18
4​,​2​5​0​0 ​% ​A​C​C​I​O​N​A ​F​I​N​.​F​I​L​. ​M​T​N ​V​.​1​7​-​3​0
XS1684805556
EUR 100.000 % 95,405 95.405,00 2,66
5​,​2​5​0​0 ​% ​O​R​S​T​E​D ​F​R​N ​V​.​2​1​-​U​N​D​.
XS2563353361
EUR 100.000 % 101,455 101.455,07 2,83
7​,​2​4​0​0 ​% ​N​K​T ​F​R​N ​V​.​2​2​-​U​N​D​.
DK0030510995
EUR 100.000 % 104,150 104.150,00 2,91
1​0​,​6​9​0​0 ​% ​S​C​H​L​E​T​T​E​R ​I​N​T​. ​F​R​N ​V​.​2​2​-​2​5
NO0012530973
EUR 100.000 % 103,500 103.500,00 2,89
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere 1.817.552,02 50,76
Verzinsliche Wertpapiere
Euro 1.817.552,02 50,76
1​,​3​7​5​0 ​% ​T​E​L​I​A ​C​O​. ​F​R​N ​V​.​2​0​-​8​1
XS2082429890
EUR 100.000 100.000 % 94,337 94.337,20 2,63
3​,​4​5​0​0 ​% ​A​M​P​R​I​O​N ​M​T​N ​V​.​2​2​-​2​7
DE000A30VPL3
EUR 100.000 100.000 % 98,866 98.866,02 2,76
4​,​0​0​0​0 ​% ​E​N​.​F​I​N​. ​V​.​2​1​-​3​9
DE000A254S58
EUR 20.000 % 93,000 18.600,00 0,52
4​,​0​0​0​0 ​% ​M​I​C​H​A​E​L​S​H​O​F ​S​T​I​F​T​.​S​. ​V​.​2​1​-​2​8
DE000A3H3HQ9
EUR 60.000 % 92,000 55.200,00 1,54
4​,​2​5​0​0 ​% ​E​N​. ​F​I​N​. ​V​.​1​9​-​3​6
DE000A2TR8Y4
EUR 37.800 22.200 % 96,100 36.325,80 1,01
4​,​2​5​0​0 ​% ​M​U​R​P​H​Y​&​S​P​I​T​Z ​G​R​E​E​N ​E​N​. ​V​.​1​9​-​3​4
DE000A2TSCU0
EUR 100.000 40.000 % 95,000 95.000,00 2,65
4​,​5​0​0​0 ​% ​H​O​M​A​N​N ​H​O​L​Z​W​E​R​K​S​T​. ​2​1​-​2​6
DE000A3H2V19
EUR 105.000 100.000 55.000 % 97,000 101.850,00 2,84
4​,​6​2​5​0 ​% ​R​E​D​E​I​A ​C​O​R​P​. ​F​R​N ​V​.​2​3​-​U​N​D​.
XS2552369469
EUR 100.000 % 101,272 101.272,00 2,83
4​,​7​5​0​0 ​% ​W​E​G​R​O​W ​G​E​R​M​. ​V​.​1​9​-​2​7
DE000A2YPFN4
EUR 48.000 15.000 % 91,450 43.896,00 1,23
5​,​0​0​0​0 ​% ​P​N​E ​V​.​2​2​-​2​7
DE000A30VJW3
EUR 100.000 96.000 56.000 % 99,260 99.260,00 2,77
6​,​5​0​0​0 ​% ​D​E​-​V​A​U​-​G​E ​V​.​2​0​-​2​5
DE000A289C55
EUR 100.000 % 101,500 101.500,00 2,83
6​,​5​0​0​0 ​% ​G​R​E​E​N​C​E​L​L​S ​V​.​2​0​-​2​5
DE000A289YQ5
EUR 200.000 200.000 % 100,195 200.390,00 5,60
6​,​5​0​0​0 ​% ​H​E​P ​G​L​. ​V​.​2​1​-​2​6
DE000A3H3JV5
EUR 100.000 % 98,385 98.385,00 2,75
6​,​5​0​0​0 ​% ​P​H​O​T​O​N ​E​N​. ​V​.​2​1​-​2​7
DE000A3KWKY4
EUR 200.000 100.000 % 62,000 124.000,00 3,46
7​,​0​0​0​0 ​% ​P​A​U​L ​T​E​C​H ​V​.​2​0​-​2​5
DE000A3H2TU8
EUR 132.000 50.000 % 88,250 116.490,00 3,25
7​,​7​5​0​0 ​% ​A​B​O ​W​I​N​D ​V​.​2​4​-​2​9
DE000A3829F5
EUR 120.000 120.000 % 105,475 126.570,00 3,54
8​,​0​0​0​0 ​% ​S​O​W​I​T​E​C ​G​R​. ​V​.​2​3​-​2​8
DE000A30V6L2
EUR 221.000 % 91,000 201.110,00 5,62
1​3​,​4​2​9​0 ​% ​Z​I​T​O​N ​F​R​N ​V​.​2​3​-​2​8
NO0012928185
EUR 100.000 100.000 % 104,500 104.500,00 2,92
Nicht notierte Wertpapiere 82.178,56 2,30
Verzinsliche Wertpapiere
Euro 82.178,56 2,30
4​,​0​0​0​0 ​% ​E​N​E​R​G​I​E​K​O​N​T​O​R ​V​.​2​0​-​2​8
DE000A289KT8
EUR 3.000 3.000 % 91,032 2.730,96 0,08
5​,​7​5​0​0 ​% ​G​N​I ​G​E​S​.​F​.​N​A​C​H​H​.​I​M​M​O​. ​V​.​2​2​-​2​8
DE000A30VKJ8
EUR 83.000 23.000 % 95,720 79.447,60 2,22
Summe Wertpapiervermögen 3.069.217,19 85,72
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 442.079,68 12,35
Bankguthaben 442.079,68 12,35
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
D​Z ​B​A​N​K ​A​G ​D​E​U​T​S​C​H​E ​Z​E​N​T​R​A​L​-​G​E​N​O​S​S​E​N​S​C​H​A​F​T​S​B​A​N​K​,​F​R​A​N​K​F​U​R​T ​A​M ​M​A​I​N EUR 442.079,68 % 100,000 442.079,68 12,35
Sonstige Vermögensgegenstände 71.552,50 2,00
Z​I​N​S​A​N​S​P​R​Ü​C​H​E EUR 71.352,52 71.352,52 1,99
F​O​R​D​E​R​U​N​G​E​N ​A​U​S ​S​C​H​W​E​B​E​N​D​E​N ​G​E​S​C​H​Ä​F​T​E​N EUR 199,98 199,98 0,01
Sonstige Verbindlichkeiten -2.509,19 -0,07
V​E​R​B​I​N​D​L​I​C​H​K​E​I​T​E​N ​A​U​S ​S​C​H​W​E​B​E​N​D​E​N ​G​E​S​C​H​Ä​F​T​E​N EUR -199,98 -199,98 -0,01
K​O​S​T​E​N​A​B​G​R​E​N​Z​U​N​G​E​N EUR -2.309,21 -2.309,21 -0,06
Fondsvermögen EUR 3.580.340,18 100,00*)
Murphy&Spitz Green Bond Fund R
ISIN DE000A3CQVS2
Fondsvermögen (EUR) 3.580.340,18
Anteilwert (EUR) 99,91
Umlaufende Anteile (STK) 35.835,00

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 31.05.2024 oder letztbekannte.

Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der „Vermögensaufstellung“ und in den „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ enthalten.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile Zugänge Abgänge
bzw. Whg.
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
Euro
1​0​,​7​5​0​0 ​% ​E​U​R​.​E​N​. ​F​R​N ​V​.​2​3​-​U​N​D​. DK0030521927 EUR 100.000
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
Euro
4​,​2​5​0​0 ​% ​N​O​R​D​E​X ​V​.​2​3​-​3​0 DE000A351MA2 EUR 100.000 100.000

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

Murphy&Spitz Green Bond Fund R

EUR
insgesamt
Anteile im Umlauf 35.835,00
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 79.124,01
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 97.065,33
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 12.075,51
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 0,08
Summe der Erträge 188.264,93
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00
2. Verwaltungsvergütung -15.833,97
3. Verwahrstellenvergütung -8.812,11
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -14.930,61
5. Sonstige Aufwendungen -14.166,87
Summe der Aufwendungen -53.743,56
III. Ordentlicher Nettoertrag 134.521,37
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 5.203,90
2. Realisierte Verluste -1.067,65
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 4.136,25
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 138.657,62
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 52.431,48
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -74.376,00
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -21.944,52
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 116.713,10

Entwicklungsrechnung

Murphy&Spitz Green Bond Fund R

EUR
insgesamt
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 2.531.663,80
1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen -76.566,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 1.032.460,98
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 1.481.343,50
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -448.882,52
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -23.931,70
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 116.713,10
davon nicht realisierte Gewinne 52.431,48
davon nicht realisierte Verluste -74.376,00
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 3.580.340,18

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Murphy&Spitz Green Bond Fund R

31.05.2023 31.05.2024
Vermögen in Tsd. EUR 2.532 3.580
Anteilwert in EUR 100,54 99,91

Verwendungsrechnung

Murphy&Spitz Green Bond Fund R

EUR EUR
insgesamt pro Anteil
Anteile im Umlauf 35.835,00
I. Für die Ausschüttung verfügbar 184.255,91 5,14
1. Vortrag aus dem Vorjahr 45.598,29 1,27
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 138.657,62 3,87
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 76.750,91 2,14
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 76.750,91 2,14
III. Gesamtausschüttung 107.505,00 3,00
1. Zwischenausschüttung 107.505,00 3,00
2. Endausschüttung 0,00 0,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte
zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen 85,72 %
Bestand der Derivate am Fondsvermögen 0,00 %

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Sonstige Angaben

Murphy&Spitz Green Bond Fund R
ISIN DE000A3CQVS2
Fondsvermögen (EUR) 3.580.340,18
Anteilwert (EUR) 99,91
Umlaufende Anteile (STK) 35.835,00
Ausgabeaufschlag bis zu 3,00%, derzeit 3,00%
Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,70%, derzeit 0,45%
Mindestanlagesumme (EUR) keine
Ertragsverwendung Ausschüttung

Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV).

Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV).

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in wesentlichem Umfang (mehr als 10 %).

Transaktionskosten EUR 3.185,34

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,45 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsvergütung KVG EUR -15.833,97
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Gebühren externer Dienstleister, z.B. V&R, S&P EUR -12.749,40

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2023 betreffend das Geschäftsjahr 2023.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gezahlten Vergütungen beträgt 5,04 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 47 Mitarbeiter.

Hiervon entfallen 4,28 Mio. EUR auf feste und 0,76 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Die Vergütungsangaben beinhalten dabei neben den an die Mitarbeiter ausgezahlten fixen und variablen Vergütungen individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschafts-
jahr der KVG gezahlten Vergütung an Mitarbeiter
(in Mio. EUR) EUR 5,04
davon fix EUR 4,28
davon variabel EUR 0,76
Zahl der begünstigten Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer: 47
Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2023
von der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker
(in Mio. EUR) EUR 4,16
davon an Geschäftsführer EUR 0,87
davon an sonstige Führungskräfte EUR 1,98
davon an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion* EUR 2,44
davon an übrige Risktaker EUR 0,92

*Hinweis: Soweit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern mit Kontrollfunktion Personenidentität besteht, werden die entsprechenden Vergütungen in beiden Positionen und damit doppelt ausgewiesen.

Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2023 von der KVG gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter in der gleichen Einkommensstufe wie Risktaker (in Mio. EUR): 0,46

Die Vergütungen der Mitarbeiter folgen einer festgelegten Vergütungspolitik, deren Grundsätze als Zusammenfassung auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden. Sie besteht aus einer festen Vergütung, die sich bei Tarifangestellten nach dem Tarifvertrag und bei außertariflichen Mitarbeitern nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag richtet. Darüber hinaus ist für alle Mitarbeiter grundsätzlich eine variable Vergütung vorgesehen, die sich an dem Gesamtergebnis des Unternehmens und dem individuellen Leistungsbeitrag des einzelnen Mitarbeiters orientiert. Je nach Geschäftsergebnis bzw. individuellem Leistungsbeitrag kann die variable Vergütung jedoch auch komplett entfallen. Der Prozess zur Bestimmung der individuellen variablen Vergütung folgt einem einheitlich vorgegebenen Prozess in einer jährlich stattfindenden Beurteilung mit festen Beurteilungskriterien. Zusätzlich werden allen Mitarbeitern einheitlich Förderungen im Hinblick auf vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Versicherungsschutz, etc. angeboten. Mitarbeiter ab einer bestimmten Karrierestufe haben zudem einen Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens gemäß der geltenden CarPolicy der Gesellschaft.

Die Vergütungspolitik wurde im Rahmen eines jährlichen Reviews überprüft.

Angaben zur Vergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Die Auslagerungsunternehmen haben folgende Informationen veröffentlicht bzw. bereitgestellt:

Murphy&Spitz Green Capital AG
Mitarbeiter inkl. Vorstand
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Auslagerungsunternehmen gezahlten Mitarbeitervergütung (EUR) 242.667,21
davon feste Vergütung (EUR) 241.474,22
davon variable Vergütung (EUR) 1.192,99
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen (EUR) 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 6,00

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
Murphy&Spitz Green Bond Fund 529900W4ZMJ2TCCQPP14

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Nachhaltiges Investitionsziel

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[X] Ja [ ] Nein
[X] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: 19,87% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[X] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurde das nachhaltige Investitionsziel dieses Finanzprodukts erreicht?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die nachhaltigen Ziele dieses Finanzprodukts erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt tätigte im Rahmen seiner Anlagestrategie zu 81,86 Prozent nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in Vermögensgegenstände, welche den nachfolgend näher beschriebenen Merkmalen entsprechen. Bei 21,66 Prozent dieser Anlagen handelte es sich um „nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie und Offenlegungsverordnung“. Die Einhaltung der Anlagegrenzen wurde laufend über entsprechende Positiv bzw. Negativlisten durch das Fonds- und Risikomanagement der Monega KAG geprüft. Im Einzelnen wurden folgende ökologische bzw. soziale Ziele verfolgt: Der Murphy u. Spitz Green Bond Fund R investierte zu 81,86 Prozent seines Wertes in verzinsliche Wertpapiere sowie Geldmarktinstrumenten in- und ausländischer Emittenten, die den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA Green Bond Principles) entsprechen (Green Bonds). Das Sondervermögen investierte dazu ausschließlich in als nachhaltig definierte Branchen und Themen wie Erneuerbare Energien, Nachwachsende Rohstoffe, Energieeffizienz, Nachhaltige Mobilität, Ökologisches Bauen, Naturkost und ökologische Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung und Wasser. Konsequent ausgeschlossen sind Investitionen in Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der Militär- oder Atomindustrie, Alkohol- oder Tabakindustrie, Glücksspielindustrie, Förderung, Vertrieb und Nutzung fossiler Energieträger, umweltschädlichen Technologien, Drogenproduktion und -handel, Prostitution, Pornographie sowie Unternehmen, die vermeidbare Tierversuche durchführen, Kinderarbeit zulassen, sozial diskriminieren, gentechnisch manipulierte Produkte herstellen oder verbreiten, Steuervermeidung praktizieren, Korruption oder Geldwäsche betreiben oder einen sonstigen negativen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Gezielt wurden die ökonomischen und ökologischen Vorreiter nachhaltiger Branchen mit hohem Wachstumspotenzial ausgewählt. Grundlage der Investmententscheidungen waren die Analysen von Murphy&Spitz Green Research. Insbesondere dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz weder aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen oder Atomstrom noch aus der Förderung von Kohle und Erdöl, oder aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen. Die mit dem Finanzprodukt erfolgten ökologischen und sozialen Merkmale wurden im Berichtszeitraum voll erfüllt.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Zur Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wurde geprüft, ob die Wertpapier den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA Green Bond Principles) entsprechen. Die Überprüfung erfolgte zum Beispiel durch die Betrachtung der Second Party Opinions zur Erfüllung der Green Bond Principles. Die Second Party Opinions werden von externen Organisationen erstellt und meistens mit der Emission der Anleihe veröffentlicht.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Zum aktuellen Berichtszeitraum liegt ein vergleichbarer Zeitraum in der Vergangenheit vor (s.a. Jahresbericht vorm 31.05.2023). Auch im vorangegangenen Bereichtszeitraum wurde laufend geprüft, ob die Nachhaltigkeitskriterien, welche in den o.a. Nachhaltigkeitsrichtlinien festgehalten werden, eingehalten wurden. Im vorangegangenen Berichtszeitraum konnten keine Verstöße gegen die angewandten Nachhaltigkeitsindikatoren festgestellt werden. Die grundsätzliche Prüfung der Indikatoren erfolgte innerhalb der Gesellschaft. Eine Validierung durch eine externe Prüfungsgesellschaft wurde nicht durchgeführt.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern wurden nachhaltige Investitionsziele durch die nachhaltigen Investitionen nicht erheblich beeinträchtigt?
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Bei den Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact PAI) handelt es sich um 18 verpflichtende Kennzahlen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Gute Unternehmensführung sowie 46 weiteren freiwilligen, vordefinierten Indikatoren, die nachteilige Auswirkungen des Finanzproduktes auf Umwelt und Gesellschaft abbilden sollen. Die verpflichtenden Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden sehr gut durch die Einhaltung internationaler Normen repräsentiert. Der Murphy u. Spitz Green Bond Fund bestand im Berichtszeitraum zu mindestens 75 Prozent seines Wertes aus verzinslichen Wertpapieren sowie Geldmarktinstrumenten in- und ausländischer Emittenten, die den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA Green Bond Principles) entsprachen (Green Bonds). Darüber hinaus waren Investitionen in Geschäftstätigkeit in der Militär oder Atomindustrie, Alkohol- oder Tabakindustrie, Glücksspielindustrie, Förderung, Vertrieb und Nutzung fossiler Energieträger, umweltschädlichen Technologien, Drogenproduktion und -handel, Prostitution, Pornographie sowie Unternehmen, die vermeidbare Tierversuche durchführen, Kinderarbeit zulassen, sozial diskriminieren, gentechnisch manipulierte Produkte herstellen oder verbreiten, Steuervermeidung praktizieren, Korruption oder Geldwäsche betreiben oder einen sonstigen negativen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben konsequent ausgeschlossen. Insbesondere durften die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz weder aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen oder Atomstrom noch aus der Förderung von Kohle und Erdöl, oder aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:
Ja, die nachhaltigen Investitionen waren zu jedem Zeitpunkt im Einklang mit den 10 Prinzipien des UN-Global Compact und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die laufend über die Nachhaltigkeitsfaktoren Wasser, Abfall, Biodiversität, Soziales und Beschäftigung berücksichtigt wurden. Die nachhaltigen Investitionen waren ebenfalls im Einklang mit den Grundprinzipien und Rechten aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind. Die Einhaltung wurde laufend über entsprechende Positiv- bzw. Negativlisten durch das Fonds- und Risikomanagement überwacht. Ausführliche Informationen zu dem Investitionsprozess finden Sie unter www.monega.de/​nachhaltigkeit.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Bei den Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact (PAI)) handelt es sich um 18 verpflichtende Kennzahlen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Gute Unternehmensführung sowie 46 weiteren freiwilligen, vordefinierten Indikatoren, die nachteilige Auswirkungen des Finanzproduktes auf Umwelt und Gesellschaft abbilden sollen. Die verpflichtenden Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden sehr gut durch die Einhaltung internationaler Normen repräsentiert. So wurden Themen wie Biodiversität, Energieverbrauch, Wasserverschmutzung (Umwelt), Einhaltung und Förderung von Menschenrechten, Beachtung von Arbeitsnormen wie z.B. faire Bezahlung und gute Unternehmensführung durch Beachtung der UN Global Compact Regeln und eines Kontroversenscreenings eines externen ESG-Datenanbieters, die speziell auf die Themengebiete der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gerichtet sind, laufend geprüft. Weitergehende Arbeitsnormen stellt der Kriterienkatalog der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO) zur Verfügung. Bei den Methoden zur Analyse von guter Unternehmensführung wurden häufig Werte (sogenannte „Scores“ bzw. „Flags“) aus mehreren Kriterien gebildet, wobei jeder Einzelwert keine schlechte Beurteilung aufweisen darf.

 

Was waren die Hauptinvestitionen bei diesem Finanzprodukt?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der Investitionen entfiel, die im Bezugszeitraum mit dem Finanzprodukt getätigt wurden: 01.06.2023 – 31.05.2024

 

In der Tabelle werden die fünfzehn Investitionen aufgeführt, auf die im Berichtszeitraum der größte Anteil aller getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel, mit Angabe der Sektoren und Länder, in die investiert wurde. Die Angaben zu den Hauptinvestitionen beziehen sich auf den Durchschnitt der Anteile am Sondervermögen zu den Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums. In die Berechnung der Investitionen fließen Käufe sowie Verkäufe ein. Abweichungen zu der Vermögensaufstellung im Hauptteil des Jahresberichts, die stichtagsbezogen zum Ende des Berichtszeitraums erfolgt, sind daher möglich.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
SOWITEC GROUP ANL.23/​28 (DE000A30V6L2) Bonds/​Energie 6,44% Europ. Währungsunion
PHOT. ENERGY 21/​27 (DE000A3KWKY4) Bonds/​Energie 4,15% Europ. Währungsunion
NKT A/​S 22 UND.FLR (DK0030510995) Bonds/​Technologie & Elektronik 3,65% Europ. Währungsunion
SCHLETTER I.22/​25 FLR (NO0012530973) Bonds/​Grundindustrie 3,62% Europ. Währungsunion
BAYWA AG NTS 19/​24 (XS2002496409) Bonds/​Handel 3,55% Europ. Währungsunion
DE-VAU-GE IHS 20/​25 (DE000A289C55) Bonds/​Verbrauchergüter 3,53% Europ. Währungsunion
ZITON 23/​28 FLR (NO0012928185) Bonds/​Energie 3,53% Europ. Währungsunion
EUROFIMA 22/​31 MTN (XS2552880838) Bonds/​Supranational 3,52% Europ. Währungsunion
REDEIA CORPO 23/​UND (XS2552369469) Bonds/​Versorger 3,51% Europ. Währungsunion
ORSTED 22/​3022 FLR (XS2563353361) Bonds/​Versorger 3,47% Europ. Währungsunion
EUROGRID GMBH MTN.22/​31 (XS2527319979) Bonds/​Versorger 3,40% Europ. Währungsunion
ACCIONA FIN. 17/​30 MTN (XS1684805556) Bonds/​Grundindustrie 3,36% Europ. Währungsunion
ALERION CLEA 21/​27 (XS2395580892) Bonds/​Versorger 3,22% Europ. Währungsunion
TELIA CO AB 20/​81 FLR (XS2082429890) Bonds/​Telekommunikation 3,22% Europ. Währungsunion
HEP GLOBAL 21/​26 (DE000A3H3JV5) Bonds/​Energie 3,13% Europ. Währungsunion

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Ziele im Rahmen der Anlagestrategie beitragen. Dieses Finanzprodukt tätigte im Rahmen seiner Anlagestrategie zu 81,86 Prozent nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in Vermögensgegenstände, welche den oben näher beschriebenen Merkmalen entsprachen. Die Einhaltung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale wurde laufend durch das Fonds- und Risikomanagement der Monega KAG anhand von Positivlisten und der Daten des externen ESG-Datenanbieters MSCI ESG Research LLC überwacht. Der Anteil der Investitionen, welche „nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie- und Offenlegungsverordnung“ handelt, wird unter #1 ausgewiesen und beträgt 21,66%. 19,87% dieser Investitionen waren auf ökologische Ziele ausgerichtet, der Anteil der Taxonomie-konformen Investitionen beträgt 19,69%. Da die nachhaltigen Investitionen sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Anteilen nach“Ökologisch“ „Taxonomiekonform“und „Andere“ nicht trennscharf möglich. Es kann beim Ausweis der getätigten nachhaltigen Investitionen daher zu Überschneidungen kommen. Weiterhin ist zu beachten, dass für den unter #1A ausgewiesenen prozentualen Anteil die investierten Unternehmen als Ganzes hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit bewertet wurden und entsprechend die Gesamtinvestition des Fonds in das jeweilige Unternehmen angerechnet wird. Aufgrund der Anforderungen der taxonomieverordnung sind unter „Taxonomiekonform“ und „Andere ökologische“ jedoch nur die entsprechenden Umsatzanteile der jeweiligen Geschäftstätigkeiten der Unternehmen subsummiert. Insofern sind hier zum Teil auch deutliche Summenabweichungen zwangsläufig bzw. möglich.

#1 Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

#2 Nicht nachhaltige Investitionen umfasst Investitionen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Investionen wurden in den folgenden Wirtschaftsektoren getätigt.
Sektor Anteil
Bonds/​Versorger 26,66%
Bonds/​Energie 25,66%
Bonds/​Technologie & Elektronik 9,88%
Bonds/​Grundindustrie 9,24%
Andere Investitionen 7,79%
Bonds/​Verbrauchergüter 5,09%
Bonds/​Handel 4,85%
Bonds/​Supranational 3,52%
Bonds/​Telekommunikation 3,22%
Bonds/​Lokalbehörden 1,91%
Inwiefern wurden nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht?
Der Fonds tätigte zu 19,69 Prozent Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“).

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Wirtschaftstätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert ?
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung links am Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in grüner Farbe. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch war der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die ausgewiesenen Quoten beinhalten ausschließlich von den Emittenten berichtete Daten aus dem jeweils aktuellsten Geschäftsjahr des Unternehmens. Die Quote setzt sich zusammen aus der Summe der Umsatzanteile der jeweiligen Geschäftstätigkeiten der Unternehmen und wird als prozentualer Anteil am Fondsvermögen ausgewiesen.
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 7,83%
Übergangstätigkeiten 0,00%
Wie hat sich der Anteil der mit der EU-Taxonomie konformen Investitionen im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?
Referenzperiode Anteil
01.06.2023-31.05.2024 19,69%
01.06.2022-31.05.2023 22,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Der Anteil nachhaltiger Investitionen, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren, betrug im Berichtszeitraum 0,18 Prozent.
Welche Investitionen fallen unter „#2 Nicht nachhaltige Investitionen“, welcher Anlagezweck wird mit ihnen verfolgt und gibt es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter „#2 nicht nachhaltige Investitionen“ fielen alle Investitionen, für die nicht ausreichend Daten zur Bewertung vorliegen sowie Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Als „nicht nachhaltig“ werden daher auch nachhaltigkeitsbezogene Investitionen gewertet, die den unter der Frage „Inwieweit wurde das nachhaltige Anlageziel dieses Finanzprodukts erreicht?“ beschriebenen Merkmalen entsprechen. Im Rahmen dieser Merkmale gab es für diese Investitionen Mindestgarantien in Form von den aufgeführten Ausschlusskriterien für Umwelt und Soziales.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels ergriffen?
Um das Ziel der nachhaltigen Investitionen während des Berichtszeitraums zu erreichen, investierte der Murphy u. Spitz Green Bond Fund zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in verzinsliche Wertpapiere sowie Geldmarktinstrumenten in- und ausländischer Emittenten, die den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA Green Bond Principles) entsprachen (Green Bonds). Das Sondervermögen investierte dazu ausschließlich in als nachhaltig definierte Branchen und Themen wie Erneuerbare Energien, Nachwachsende Rohstoffe, Energieeffizienz, Nachhaltige Mobilität, Ökologisches Bauen, Naturkost und ökologische Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung und Wasser. Konsequent ausgeschlossen waren Investitionen in die Militär- oder Atomindustrie, Alkohol- oder Tabakindustrie, Glücksspielindustrie, Förderung, Vertrieb und Nutzung fossiler Energieträger, umweltschädlichen Technologien, Drogenproduktion und -handel, Prostitution, Pornographie sowie in Unternehmen, die vermeidbare Tierversuche durchführen, Kinderarbeit zulassen, sozial diskriminieren, gentechnisch manipulierte Produkte herstellen oder verbreiten, Steuervermeidung praktizieren, Korruption oder Geldwäsche betreiben.

 

 

Köln, den 24.09.2024

Monega
Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Murphy&Spitz Green Bond Fund – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Mai 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 24. September 2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schobel Wirtschaftsprüfer

Möllenkamp Wirtschaftsprüfer

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