Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Bußgeld in der Höhe von 1,25 Millionen Euro gegen die C24 Bank GmbH verhängt. Der Vorwurf: Die Bank hat im Zeitraum zwischen März 2021 und Juni 2023 wiederholt die Meldung von Geldwäscheverdachtsfällen versäumt oder zu spät an die Financial Intelligence Unit (FIU), die zentrale Stelle für die Untersuchung von Finanztransaktionen, weitergeleitet. Diese Verzögerungen stellen eine bedeutende Verletzung der bestehenden Anti-Geldwäsche und Anti-Terror-Finanzierungsvorschriften dar.
Das Bußgeld wurde von der BaFin rechtskräftig beschlossen.
Wichtige Details zur Prävention von Geldwäsche
Banken und Finanzinstitute sind gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung umgehend an die FIU zu melden. Diese Pflichterfüllung ermöglicht es, potenzielle kriminelle Handlungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die FIU nutzt diese Meldungen, um nötige Schritte einzuleiten, die auch die Weitergabe von Informationen an Strafverfolgungsbehörden einschließen können, damit zeitnahe rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Die verzögerte Weiterleitung von Verdachtsmeldungen durch die C24 Bank hat das, für die Früherkennung so essenzielle, Warnsystem beträchtlich behindert. Die ausgesprochene Geldstrafe verdeutlicht die Schwere der Verstöße und dient als deutliches Warnsignal an die Finanzbranche, die Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche strengstens zu beachten.