Aktenzeichen: 65 IN 46/24
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der fidelus Management GmbH, Mellumstr. 23-25, 26125 Oldenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Orthmann, wurde am 26. September 2024, um 11:54 Uhr, eine vorläufige Maßnahme zur Sicherung des Vermögens angeordnet.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg sieht vor, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Anna Kuleba (Marschweg 36, 26122 Oldenburg), wirksam sind. Frau Kuleba wurde mit der Aufgabe betraut, das Vermögen der fidelus Management GmbH zu überwachen und vor einer möglichen Insolvenzverschleppung zu schützen. Gläubiger und Schuldner der Gesellschaft werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich in Absprache mit der vorläufigen Verwalterin zu leisten.
Mit dieser Maßnahme wird der Schutz der Vermögenswerte gewährleistet, bis endgültig über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist. Ziel ist es, durch diese vorläufige Verwaltung Klarheit über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu schaffen und gleichzeitig potenzielle Vermögensverluste zu verhindern.
Die vollständige gerichtliche Anordnung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Oldenburg eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen durch die Antragstellerin oder, unter bestimmten Voraussetzungen, auch von Gläubigern mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg, Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, einzureichen.