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Insolvenzverfahren der Theo PG GmbH eingeleitet: Vorläufige Maßnahmen getroffen

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Theo PG GmbH mit Sitz in der Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, erste Maßnahmen ergriffen. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Erich Gronau, sieht sich mit einem Verfahren konfrontiert, das auf den eigenen Antrag hin in Gang gesetzt wurde.

Um sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung eintreten, hat das Gericht am 26. September 2024 um 17:00 Uhr einen entscheidenden Beschluss gefasst.

Vorläufige Insolvenzverwaltung
Frau Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein, mit Kanzleisitz in der Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ernannt. Ab sofort sind Verfügungen der Theo PG GmbH über ihr Vermögen nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam, um den Schutz der Gläubiger zu gewährleisten und eine unkontrollierte Abwanderung von Vermögenswerten zu verhindern.

Wichtiger Hinweis
Die Veröffentlichung der Anordnung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bleibt für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, erfolgt eine Löschung der Informationen spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder Beendigung des Verfahrens. Wird das Verfahren nicht eröffnet, so wird die Sicherungsmaßnahme ebenfalls nach sechs Monaten gelöscht.

Aktenzeichen: 36t IN 6317/24
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 26.09.2024

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