Am 26. September 2024 um 19:15 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Stuttgart, Königstraße 23+25 Immobilien GmbH & Co. KG, ansässig in der Josephspitalstraße 15, 80331 München, bedeutende Maßnahmen getroffen. Die Gesellschaft, deren Geschäftsmodell in der Entwicklung und Vermietung von Immobilienprojekten besteht, wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Stuttgart, Königstraße 23+25 Management GmbH, vertreten. Diese wiederum handelt durch ihren Geschäftsführer Tobias Sauerbier.
Um eine Verschlechterung der finanziellen Lage des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern, hat das Gericht entscheidende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die Schuldnerin wurde mit einem allgemeinen Verfügungsverbot belegt. Das bedeutet, dass jegliche Handlungen über das Vermögen der Gesellschaft ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen dürfen. Darüber hinaus bleiben die bereits am 25. März 2024 angeordneten vorläufigen Sicherungsmaßnahmen in Kraft.
Zusätzlich unterliegt die Schuldnerin den Wirkungen des § 240 ZPO, was zu einer Unterbrechung laufender Zivilrechtsstreitigkeiten führt, solange das Verfahren andauert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien, darunter die Schuldnerin und ihre Gläubiger, haben das Recht, gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, wobei die gesetzliche Frist von zwei Wochen zu beachten ist. Elektronische Dokumente können ebenfalls übermittelt werden, müssen jedoch den strengen Anforderungen der elektronischen Kommunikation entsprechen.
Aktenzeichen: 36s IN 2146/24
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 26.09.2024