Interviewer: Frau Bontschev, der Text beschreibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für den Immobilienkauf und Baufinanzierungen. Welche rechtlichen Aspekte sind hierbei besonders wichtig, wenn man solche Informationen als Anbieter von Finanzberatungen teilt?
Rechtsanwältin Bontschev: Es gibt mehrere rechtliche Punkte, die Anbieter von Finanzberatungen und solche Inhalte im Blick haben sollten. Zum einen ist es unerlässlich, dass die gegebenen Informationen transparent, korrekt und vollständig sind. Der Anbieter muss sicherstellen, dass keine irreführenden oder unvollständigen Angaben gemacht werden, die den potenziellen Käufer in die Irre führen könnten. Beispielsweise sollten Zinsen, Gebühren und Konditionen klar und nachvollziehbar dargestellt werden, damit die Kunden eine informierte Entscheidung treffen können.
Interviewer: In dem Text werden verschiedene Zinsmodelle und Finanzierungskonditionen erklärt. Welche Pflichten hat der Berater hinsichtlich der genauen Darstellung dieser Konditionen?
Rechtsanwältin Bontschev: Finanzberater sind verpflichtet, den Kunden die jeweiligen Konditionen und Risiken klar zu erläutern. Vor allem bei der Baufinanzierung müssen die Zinsbindung, Tilgungshöhen und Eigenkapitalanforderungen transparent dargestellt werden. Der Berater muss darauf achten, dass er die individuelle Situation des Kunden berücksichtigt, da unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen zu unterschiedlichen Konditionen führen können. Es ist wichtig, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die angezeigten Konditionen, wie es auch im Text angesprochen wird, sich jederzeit ändern können und dass diese stets individuell geprüft werden müssen.
Interviewer: Der Text beschreibt, dass verschiedene Zinsrechner verwendet werden, um Angebote zu vergleichen. Welche rechtlichen Vorschriften gibt es hier bezüglich der Nutzung solcher Tools?
Rechtsanwältin Bontschev: Die Nutzung von Zinsrechnern ist durchaus gängig, aber auch hier gilt: Die Angaben, die dem Kunden gemacht werden, müssen korrekt und nachvollziehbar sein. Wenn der Anbieter verschiedene Tools nutzt, um Zinsen zu berechnen, muss er sicherstellen, dass die Ergebnisse dieser Rechner ordnungsgemäß erklärt werden und dass etwaige Abweichungen oder zusätzliche Bedingungen klar kommuniziert werden. Zudem sollte der Berater darauf achten, dass die Berechnungen stets auf den aktuellen Daten basieren und er den Kunden auf mögliche Änderungen der Zinskonditionen hinweist, wie es im Text ja bereits angesprochen wird.
Interviewer: Ein weiteres Thema im Text ist die Unterscheidung zwischen Kapitalanlegern und Eigennutzern. Welche rechtlichen Unterschiede gibt es in Bezug auf diese beiden Gruppen?
Rechtsanwältin Bontschev: Kapitalanleger und Eigennutzer unterliegen durchaus unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Kapitalanleger müssen beispielsweise häufig mit strikteren Bonitätsprüfungen und strengeren Anforderungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Immobilie rechnen. Zudem gelten für Kapitalanleger möglicherweise unterschiedliche steuerliche Regelungen, insbesondere im Hinblick auf Abschreibungen und steuerliche Vorteile. Für den Berater ist es wichtig, den Kunden klar darüber aufzuklären, welche rechtlichen und finanziellen Unterschiede zwischen Eigennutzung und Kapitalanlage bestehen und welche Auswirkungen dies auf die Finanzierungskonditionen haben kann.
Interviewer: Im Text wird auch auf besonders energieeffiziente Immobilien eingegangen. Welche rechtlichen Anforderungen müssen solche Immobilien erfüllen, um spezielle Finanzierungsmodelle zu nutzen?
Rechtsanwältin Bontschev: Um in den Genuss von Förderungen oder speziellen Finanzierungskonditionen für energieeffiziente Immobilien zu kommen, müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Hierzu gehört, dass die Immobilie eine bestimmte Energieeffizienzklasse erreicht, in der Regel A oder A+, wie auch im Text beschrieben. Der Berater muss darauf hinweisen, dass diese Anforderungen durch ein Energiezertifikat nachgewiesen werden müssen. Außerdem sollte der Kunde darüber informiert werden, welche rechtlichen Verpflichtungen er eingeht, wenn er diese speziellen Finanzierungsmodelle in Anspruch nimmt, beispielsweise durch die Verpflichtung, bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Interviewer: Welche Risiken bestehen für Berater, die solche Finanzierungsinformationen online veröffentlichen, und wie können sie sich rechtlich absichern?
Rechtsanwältin Bontschev: Berater müssen darauf achten, dass alle veröffentlichten Informationen korrekt und aktuell sind. Es besteht die Gefahr, dass Kunden auf veraltete oder falsche Informationen vertrauen und daraus rechtliche Ansprüche ableiten, wenn sie sich aufgrund dieser Daten falsch beraten fühlen. Daher ist es ratsam, regelmäßige Updates durchzuführen und klarzustellen, dass die genannten Konditionen lediglich Beispielrechnungen sind und keine verbindlichen Angebote darstellen. Außerdem sollten Berater darauf hinweisen, dass eine individuelle Beratung notwendig ist, um eine verbindliche Einschätzung zu geben. Eine Haftungsbeschränkung in den AGB und Haftungsausschlüsse für die veröffentlichten Informationen können ebenfalls hilfreich sein, um sich rechtlich abzusichern.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Frau Bontschev.
Rechtsanwältin Bontschev: Gern geschehen.