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BlackRock Asset Management Deutschland AG München – Jahresbericht zum 30.04.2024 iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) DE000A0Q4R69
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BlackRock Asset Management Deutschland AG München – Jahresbericht zum 30.04.2024 iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) DE000A0Q4R69

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

BlackRock Asset Management Deutschland AG (KVG)

München

Jahresbericht zum 30.04.2024 für das Sondervermögen iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE)

Tätigkeitsbericht des Fondsmanagements

Anlageziele und Anlagepolitik

Das Sondervermögen iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) ist ein börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der möglichst genau die Wertentwicklung des DAX® ESG Target Index abbildet. Das Ziel des DAX® ESG Target Index ist es, die Risiko-Rendite-Charakteristika des DAX®-Index (der „Hauptindex“) abzubilden und gleichzeitig seinen ESG-Score zu maximieren und seine Kohlenstoffintensität um mindestens 30% zu reduzieren. Der prognostizierte Tracking Error ist in Bezug auf den Hauptindex begrenzt. Der DAX® ESG Target Index enthält ESG-Ausschlussfilter für Global Standards Screening, umstrittene ESG-Ratings, umstrittene Waffen, Kraftwerkskohle, Tabak, Kernkraft, militärische Auftragsvergabe, Kleinwaffen und Ölsande. DAX-Emittenten, die aufgrund der Ausschlussfilter ausgeschlossen werden, werden bei jeder Indexüberprüfung durch geeignete HDAX-Emittenten ersetzt, bis die maximale Anzahl von 40 Emittenten erreicht ist. Der DAX® Index misst die Wertentwicklung der 40 nach Free-Float-Marktkapitalisierung größten und umsatzstärksten deutschen Unternehmen im Börsensegment „Prime Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Gewichtung der Indexmitglieder richtet sich nach der Free-Float-Marktkapitalisierung mit einer Obergrenze von 10 Prozent. Die Free-Float-Marktkapitalisierung entspricht dem Gesamtwert aller im freien Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens. Der Fonds kann zudem (über u. a. derivative Finanzinstrumente (FD) (d. h. Anlagen, deren Preise auf einem oder mehreren Basiswerten beruhen) und Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen) ein indirektes Engagement in Wertpapieren haben, die diese ESG-Kriterien nicht erfüllen. Die Zusammensetzung des Index wird jährlich geprüft und vierteljährlich neu gewichtet. Daneben gibt es außerordentliche Überprüfungen, falls erforderlich. Zur Replizierung des Index investiert das Sondervermögen im Rahmen eines passiven Investmentansatzes direkt in die im Index enthaltenen Wertpapiere entsprechend ihrer Gewichtung im Index.

Umwelt-, Sozial- und Governance-Politik („ESG“)
Der Fonds fördert ökologische oder soziale Merkmale gemäß der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte („SFDR“) und ist als Artikel 8-Produkt eingestuft. Weitere Einzelheiten darüber, wie der Fonds diese Merkmale und Ziele erreicht hat, sind in den „Nachhaltigkeitsbezogene Angaben – Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ enthalten.

 

Struktur des Sondervermögens im Hinblick auf die Anlageziele sowie wesentliche Veränderungen während des Berichtszeitraums

Der Duplizierungsgrad des Fonds verglichen mit dem Benchmarkindex lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 99,97%. Mittelzuflüsse während der Berichtsperiode wurden ebenfalls entsprechend der Gewichtung der Aktien im Index angelegt. Dividenden werden im Fonds angesammelt. Das Sondervermögen iShares DAX® ESG Target UCITS ETF (DE) ist ein thesaurierender Fonds, bei dem die im vergangenen Geschäftsjahr zugeflossenen Dividenden reinvestiert wurden.
Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus Transaktionen mit Aktien, die aufgrund von Indexveränderungen, Kapitalmaßnahmen und der Rücknahme von Anteilscheinen durchgeführt wurden.

Der dem ETF zugrundeliegende Index wird regelmäßig durch den Indexanbieter gemäß der Indexmethodologie überprüft und daraus resultierende Indexveränderungen (z.B. Neuaufnahmen und Löschungen) veröffentlicht.
Die Tätigkeit des Fondsmanagements erstreckte sich im Berichtsjahr insbesondere darauf, diese Veränderungen im Berichtszeitraum bzw. zum Stichtag umzusetzen.
Außerdem wurden außerordentliche Indexanpassungen und durch Kapitalmaßnahmen bedingte Veränderungen im Fonds entsprechend nachvollzogen.

Wesentliche Risiken und Ereignisse im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiko
Um das Anlageziel, eine möglichst genaue Abbildung der Wertentwicklung des DAX® ESG Target Index im Berichtszeitraum zu realisieren, wurde ein ausschließlich passiver Investmentansatz verfolgt. Daher wurden im Rahmen der Fondsmanagementaktivitäten, die dieses Sondervermögen betrafen, keine Risiken aktiv gesteuert bzw. eingegangen. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum dem allgemeinen sowie dem spezifischen, aus Einzeltiteln resultierenden Marktpreisrisiko. Im gesamten Berichtszeitraum wurde die durch den Indexanbieter vorgegebene Einzeltitelselektion innerhalb des Anlageuniversums deutscher Blue-Chip Aktien umgesetzt. Damit unterlag das Sondervermögen einem hohen absoluten Marktpreisrisiko.

Währungsrisiko
Das Sondervermögen investierte im Berichtszeitraum gemäß den Indexvorgaben in Euro notierte Aktien. Es lag somit für Euro-Anleger, abgesehen von den Bankguthaben in Fremdwährung, kein Währungsrisiko vor.

Adressenausfallrisiko
Das Management von Ausfallrisiken für das Sondervermögen erfolgt im Rahmen des Risikomanagementsystems der BlackRock Asset Management Deutschland AG. Aufgrund des bestehenden Anlageuniversums der börsengehandelten iShares ETFs ist das Adressenausfallrisiko als niedrig einzustufen.

Kontrahentenrisiko
Das Management von Kontrahentenrisiken für das Sondervermögen erfolgt im Rahmen des Risikomanagementsystems der BlackRock Asset Management Deutschland AG. Das Kontrahentenrisiko für die iShares ETFs in diesem Sondervermögen ist als gering einzustufen.

Liquiditätsrisiko
Die Veräußerbarkeit der im Sondervermögen gehaltenen Vermögenswerte war jederzeit gegeben, somit war das Liquiditätsrisiko als gering zu bewerten.

Operationelles Risiko
Das Management von operationellen Risiken für das Sondervermögen erfolgt im Rahmen des Risikomanagementsystems der BlackRock Asset Management Deutschland AG.
Die operationellen Risiken der für das Sondervermögen relevanten Prozesse sind Gegenstand einer regelmäßigen Identifikation, Analyse und Überwachung. Dies wird unter anderem durch den Einsatz von Instrumenten wie dem Self-Assessment, Risikoindikatoren und einer Schadensfalldatenbank erreicht.
Geschäftsbereiche bzw. -prozesse, die für dieses Sondervermögen maßgeblich sind und welche durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG ausgelagert wurden, unterliegen einem Outsourcing-Controlling Prozess.
Im Berichtszeitraum entstand dem Sondervermögen kein materieller Schaden aus operationellen Risiken.

Russische Invasion in der Ukraine
Seit dem Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen den souveränen Nachbarstaat Ukraine am 24. Februar 2022 wurden bereits seit 2014 bestehende wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland signifikant ausgeweitet. Diese wurden neben der Europäischen Union auch von weiteren internationalen Organisationen sowie Nationalstaaten, wie zum Beispiel dem Vereinigten Königreich, Norwegen oder der Schweiz gegen Unternehmen, Individuen oder Funktionären erlassen. Die Sanktionen werden durch weitere Verordnungen und Regulierungsmaßnahmen ergänzt, welche unter anderem den Handel mit russischen Wertpapieren signifikant eingeschränkt haben. Die langfristigen Folgen des Konflikts sind zum aktuellen Zeitpunkt schwer abzuschätzen.
Das Sondervermögen hatte zum Berichtstichtag kein direktes Exposure in russischen oder ukrainischen Wertpapieren.

Vermögensübersicht zum 30.04.2024

Kurswert
in EUR
% des Fonds-
vermögens 1)
I. Vermögensgegenstände 75.064.380,36 100,02
1. Aktien 74.347.635,77 99,06
Finanzsektor 17.710.924,70 23,60
Gesundheits- und Pflegewesen 1.790.230,05 2,39
Handel und Dienstleistung 10.754.547,84 14,33
Herstellung industr. Grundstoffe und Halbfabrikate 9.842.922,39 13,11
Industrielle Produktion incl. Bauindustrie 14.823.749,03 19,75
Nahrungsherstellung und Produktion v. Konsumgütern 3.140.032,40 4,18
Technologiesektor 7.146.915,50 9,52
Telekommunikation 5.381.740,70 7,17
Transport & Verkehr 2.889.771,56 3,85
Versorgung, Entsorgung 866.801,60 1,15
2. Derivate -2.975,00 0,00
Finanzterminkontrakte -2.975,00 0,00
3. Bankguthaben 88.747,05 0,12
4. Sonstige Vermögensgegenstände 630.972,54 0,84
II. Verbindlichkeiten -12.299,00 -0,02
Sonstige Verbindlichkeiten -12.299,00 -0,02
III. Fondsvermögen 75.052.081,36 100,00
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.04.2024

Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
30.04.2024
Käufe/​Zugänge
im Berichtszeitraum
Verkäufe/​Abgänge
im Berichtszeitraum
Wertpapiervermögen
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
adidas AG Namens-Aktien o.N. DE000A1EWWW0 STK 9.466 10.714 10.325
Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. DE0008404005 STK 25.334 25.175 27.742
BASF SE Namens-Aktien o.N. DE000BASF111 STK 49.085 47.581 56.658
Bayerische Motoren Werke AG Stammaktien EO 1 DE0005190003 STK 17.668 18.029 22.184
Beiersdorf AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005200000 STK 11.413 17.218 18.255
Brenntag SE Namens-Aktien o.N. DE000A1DAHH0 STK 17.445 17.011 16.223
Commerzbank AG Inhaber-Aktien o.N. DE000CBK1001 STK 50.661 67.831 81.922
Continental AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005439004 STK 8.502 9.937 5.187
Covestro AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006062144 STK 15.569 15.002 16.264
Daimler Truck Holding AG Namens-Aktien o.N. DE000DTR0CK8 STK 44.545 50.217 38.166
Deutsche Bank AG Namens-Aktien o.N. DE0005140008 STK 108.939 109.938 116.374
Deutsche Börse AG Namens-Aktien o.N. DE0005810055 STK 13.895 14.252 13.458
Deutsche Post AG Namens-Aktien o.N. DE0005552004 STK 73.606 79.536 61.943
Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.N. DE0005557508 STK 250.430 248.851 257.241
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N DE000PAG9113 STK 7.308 8.342 8.022
Fresenius Medical Care AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005785802 STK 6.047 11.817 14.065
Fresenius SE & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0005785604 STK 33.779 37.839 39.368
GEA Group AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006602006 STK 23.404 27.858 16.423
Hannover Rück SE Namens-Aktien o.N. DE0008402215 STK 5.870 7.420 10.213
Heidelberg Materials AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006047004 STK 10.278 15.195 16.654
Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N DE0006048432 STK 20.986 23.716 26.210
Infineon Technologies AG Namens-Aktien o.N. DE0006231004 STK 78.218 83.160 82.192
Knorr-Bremse AG Inhaber-Aktien o.N. DE000KBX1006 STK 6.900 11.323 6.213
LEG Immobilien SE Namens-Aktien o.N. DE000LEG1110 STK 1.873 2.652 6.414
Mercedes-Benz Group AG Namens-Aktien o.N. DE0007100000 STK 49.762 52.367 52.452
Merck KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0006599905 STK 12.019 12.522 14.620
Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien o.N. DE0008430026 STK 10.282 10.294 11.857
Porsche Automobil Holding SE Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N DE000PAH0038 STK 4.096 5.003 7.947
Qiagen N.V. Aandelen op naam EO -,01 NL0015001WM6 STK 18.834 20.165 1.331
SAP SE Inhaber-Aktien o.N. DE0007164600 STK 42.115 45.863 68.783
Sartorius AG Vorzugsaktien o.St. o.N. DE0007165631 STK 1.395 1.683 1.701
Scout24 SE Namens-Aktien o.N. DE000A12DM80 STK 6.870 8.562 7.695
Siemens AG Namens-Aktien o.N. DE0007236101 STK 41.244 43.233 48.124
Siemens Energy AG Namens-Aktien o.N. DE000ENER6Y0 STK 44.912 43.924 54.012
Siemens Healthineers AG Namens-Aktien o.N. DE000SHL1006 STK 29.184 28.884 25.692
Symrise AG Inhaber-Aktien o.N. DE000SYM9999 STK 9.900 10.458 14.118
Talanx AG Namens-Aktien o.N. DE000TLX1005 STK 7.001 9.013 2.012
Volkswagen AG Vorzugsaktien o.St. o.N. DE0007664039 STK 10.623 11.258 13.770
Vonovia SE Namens-Aktien o.N. DE000A1ML7J1 STK 42.233 51.015 68.745
Zalando SE Inhaber-Aktien o.N. DE000ZAL1111 STK 10.963 18.075 15.719
Derivate
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.)
Aktienindex-Derivate
Forderungen/​Verbindlichkeiten
Aktienindex-Terminkontrakte
Mini DAX-Index Future (FDXM) Juni 24 EDT Anzahl 8
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH EUR 88.456,91
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH USD 310,23
Sonstige Vermögensgegenstände
Dividendenansprüche EUR 575.972,54
Initial Margin EUR 55.000,00
Sonstige Verbindlichkeiten
Verwaltungsvergütung EUR -6.949,93
Erhaltene Variation Margin EUR -4.665,00
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -684,07
Gattungsbezeichnung ISIN Markt Kurs Kurswert
in EUR
% des Fonds-
vermögens 2)
Wertpapiervermögen 74.347.635,77 99,06
Börsengehandelte Wertpapiere 74.347.635,77 99,06
Aktien 74.347.635,77 99,06
adidas AG Namens-Aktien o.N. DE000A1EWWW0 EUR 226,400 2.143.102,40 2,86
Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. DE0008404005 EUR 266,600 6.754.044,40 9,00
BASF SE Namens-Aktien o.N. DE000BASF111 EUR 49,155 2.412.773,18 3,21
Bayerische Motoren Werke AG Stammaktien EO 1 DE0005190003 EUR 102,450 1.810.086,60 2,41
Beiersdorf AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005200000 EUR 140,550 1.604.097,15 2,14
Brenntag SE Namens-Aktien o.N. DE000A1DAHH0 EUR 74,860 1.305.932,70 1,74
Commerzbank AG Inhaber-Aktien o.N. DE000CBK1001 EUR 13,960 707.227,56 0,94
Continental AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005439004 EUR 60,840 517.261,68 0,69
Covestro AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006062144 EUR 46,980 731.431,62 0,97
Daimler Truck Holding AG Namens-Aktien o.N. DE000DTR0CK8 EUR 42,310 1.884.698,95 2,51
Deutsche Bank AG Namens-Aktien o.N. DE0005140008 EUR 15,010 1.635.174,39 2,18
Deutsche Börse AG Namens-Aktien o.N. DE0005810055 EUR 181,150 2.517.079,25 3,35
Deutsche Post AG Namens-Aktien o.N. DE0005552004 EUR 39,260 2.889.771,56 3,85
Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.N. DE0005557508 EUR 21,490 5.381.740,70 7,17
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N DE000PAG9113 EUR 83,700 611.679,60 0,82
Fresenius Medical Care AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005785802 EUR 39,600 239.461,20 0,32
Fresenius SE & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0005785604 EUR 27,970 944.798,63 1,26
GEA Group AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006602006 EUR 37,900 887.011,60 1,18
Hannover Rück SE Namens-Aktien o.N. DE0008402215 EUR 232,400 1.364.188,00 1,82
Heidelberg Materials AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006047004 EUR 94,640 972.709,92 1,30
Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N DE0006048432 EUR 74,460 1.562.617,56 2,08
Infineon Technologies AG Namens-Aktien o.N. DE0006231004 EUR 32,720 2.559.292,96 3,41
Knorr-Bremse AG Inhaber-Aktien o.N. DE000KBX1006 EUR 69,550 479.895,00 0,64
LEG Immobilien SE Namens-Aktien o.N. DE000LEG1110 EUR 79,920 149.690,16 0,20
Mercedes-Benz Group AG Namens-Aktien o.N. DE0007100000 EUR 70,940 3.530.116,28 4,70
Merck KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0006599905 EUR 148,950 1.790.230,05 2,39
Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien o.N. DE0008430026 EUR 412,200 4.238.240,40 5,65
Porsche Automobil Holding SE Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N DE000PAH0038 EUR 47,930 196.321,28 0,26
Qiagen N.V. Aandelen op naam EO -,01 NL0015001WM6 EUR 39,080 736.032,72 0,98
SAP SE Inhaber-Aktien o.N. DE0007164600 EUR 169,700 7.146.915,50 9,52
Sartorius AG Vorzugsaktien o.St. o.N. DE0007165631 EUR 282,300 393.808,50 0,52
Scout24 SE Namens-Aktien o.N. DE000A12DM80 EUR 69,100 474.717,00 0,63
Siemens AG Namens-Aktien o.N. DE0007236101 EUR 175,900 7.254.819,60 9,67
Siemens Energy AG Namens-Aktien o.N. DE000ENER6Y0 EUR 19,300 866.801,60 1,15
Siemens Healthineers AG Namens-Aktien o.N. DE000SHL1006 EUR 52,100 1.520.486,40 2,03
Symrise AG Inhaber-Aktien o.N. DE000SYM9999 EUR 100,700 996.930,00 1,33
Talanx AG Namens-Aktien o.N. DE000TLX1005 EUR 70,700 494.970,70 0,66
Volkswagen AG Vorzugsaktien o.St. o.N. DE0007664039 EUR 115,150 1.223.238,45 1,63
Vonovia SE Namens-Aktien o.N. DE000A1ML7J1 EUR 27,180 1.147.892,94 1,53
Zalando SE Inhaber-Aktien o.N. DE000ZAL1111 EUR 24,660 270.347,58 0,36
Derivate -2.975,00 -0,00
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.)
Aktienindex-Derivate -2.975,00 -0,00
Forderungen/​Verbindlichkeiten
Aktienindex-Terminkontrakte -2.975,00 -0,00
Mini DAX-Index Future (FDXM) Juni 24 EDT EUR -2.975,00 -0,00
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 88.747,05 0,12
Bankguthaben 88.747,05 0,12
EUR-Guthaben 88.456,91 0,12
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH % 100,000 88.456,91 0,12
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen 290,14 0,00
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH % 100,000 290,14 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 630.972,54 0,84
Dividendenansprüche 575.972,54 0,77
Initial Margin 55.000,00 0,07
Sonstige Verbindlichkeiten -12.299,00 -0,02
Verwaltungsvergütung -6.949,93 -0,01
Erhaltene Variation Margin -4.665,00 -0,01
Sonstige Verbindlichkeiten -684,07 -0,00
Fondsvermögen EUR 75.052.081,36 100,00
Anteilwert EUR 5,77
Umlaufende Anteile STK 13.000.000
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Derivate: Schlusskurse des jeweiligen Bewertungstages
Sämtliche Wertpapiere: Schlusskurse des jeweiligen Bewertungstages

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Berichtszeitraumes sowie zum Berichtsstichtag grundsätzlich auf Basis handelbarer Börsenkurse.
Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Die Bewertung von Derivaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, erfolgt zum Schlusskurs des jeweiligen Bewertungstages.

Die Bewertung von Bankguthaben und bestehenden Forderungen erfolgt zum aktuellen Nennwert. Die bestehenden Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 30.04.2024

US-Dollar (USD) 1,06925  = 1 Euro (EUR)

Marktschlüssel

a) Terminbörsen

EDT Eurex (Eurex Frankfurt/​Eurex Zürich)

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Wertpapiere > Börsengehandelte Wertpapiere > Aktien
Evonik Industries AG Namens-Aktien o.N. DE000EVNK013 STK 25.203 41.166
HUGO BOSS AG Namens-Aktien o.N. DE000A1PHFF7 STK 4.753 4.753
Wertpapiere > Nichtnotierte Wertpapiere > Aktien
Qiagen N.V. Aandelen op naam EO -,01 NL0012169213 STK 15.027 34.788
Derivate > (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe) > Terminkontrakte > Aktienindex-Terminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: 989
Basiswerte:
DAX Performance-Index
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis 30.04.2024
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 2.172.873,01
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 2.026,06
Summe der Erträge EUR 2.174.899,07
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -110,28
2. Verwaltungsvergütung EUR -75.967,22
3. Sonstige Aufwendungen EUR -333.549,14
Summe der Aufwendungen EUR -409.626,64
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 1.765.272,43
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 8.549.103,88
2. Realisierte Verluste EUR -4.561.162,38
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 3.987.941,50
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 5.753.213,93
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR 601.676,89
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR 2.942.903,51
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.544.580,40
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 9.297.794,33
Entwicklung des Sondervermögens
2023/​2024
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 73.744.771,54
1. Mittelzufluss/​Mittelabfluss (netto) EUR -7.330.560,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 62.462.840,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -69.793.400,00
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich EUR -659.924,51
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 9.297.794,33
davon nicht realisierte Gewinne EUR 601.676,89
davon nicht realisierte Verluste EUR 2.942.903,51
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 75.052.081,36

Verwendung der Erträge des Sondervermögens:

Berechnung der Wiederanlage (insgesamt und je Anteil) insgesamt je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar EUR 5.753.213,93 0,44
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 5.753.213,93 0,44
II. Wiederanlage EUR 5.753.213,93 0,44
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Geschäftsjahr Fondsvermögen
am Ende des
Geschäftsjahres
Anteilwert
2023/​2024 EUR 75.052.081,36 5,77
2022/​2023 EUR 73.744.771,54 5,05
2021/​2022 EUR 58.456.587,57 4,57

Aufgrund der Neuauflage des Fonds im Mai 2021 liegt für die vergleichende Übersicht noch keine Datenhistorie für die vorangegangenen drei Geschäftsjahre vor.

Anhang

Angaben nach der Derivateverordnung:

Angaben beim Einsatz von Derivaten gem. § 37 Abs. 1 DerivateV:

Das durch Derivate erzielte Exposure: EUR 717.286,80
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte:
Merrill Lynch International
Wertpapier-Kurswert in EUR
Gesamtbetrag im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 99,06 %
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00 %

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gem. der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Anhang

Sonstige Angaben

Anzahl umlaufende Anteile und Wert eines Anteils am Berichtsstichtag gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 KARBV

Anteilwert EUR 5,77
Umlaufende Anteile STK 13.000.000

Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Derivate: Schlusskurse des jeweiligen Bewertungstages
Sämtliche Wertpapiere: Schlusskurse des jeweiligen Bewertungstages

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Berichtszeitraumes sowie zum Berichtsstichtag grundsätzlich auf Basis handelbarer Börsenkurse.
Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Die Bewertung von Derivaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, erfolgt zum Schlusskurs des jeweiligen Bewertungstages.

Die Bewertung von Bankguthaben und bestehenden Forderungen erfolgt zum aktuellen Nennwert. Die bestehenden Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 30.04.2024

US-Dollar (USD) 1,06925  = 1 Euro (EUR)

Marktschlüssel

a) Terminbörsen

EDT Eurex (Eurex Frankfurt/​Eurex Zürich)

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV

Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 KAGB: 0,12%.

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,11% p.a. auf Basis des durchschnittlichen Nettoinventarwertes vereinbart. Mit dieser Pauschalgebühr sind die Leistungen der Gesellschaft, insbesondere die Kosten für die Tätigkeit der Verwahrstelle für die gesetzlich geforderten Drucke, Versendungen und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen und für die Prüfung des Berichts, abgegolten. Davon entfallen bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert 0,0186% p.a. auf die Verwahrstelle und 0,0345% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige). Die Gesellschaft zahlt keine Vergütungen an Vermittler.

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transaktionskosten),

b) Bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland sowie damit im Zusammenhang stehende Steuern,

c) Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden Kontoführung entstehen,

d) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens,

e) Kosten für die Information der Anleger des Sondervermögens mittels eines dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Kosten für Informationen bei Fondsverschmelzungen.

Details zur Vergütungsstruktur sind in den aktuellen Anlagebedingungen geregelt.

Geleistete Vergütungen und erhaltene Rückvergütungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3c) KARBV

Im Berichtszeitraum 01.05.2023 bis 30.04.2024 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft BlackRock Asset Management Deutschland AG für das Sondervermögen iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Angaben zu den sonstigen Erträgen und sonstigen Aufwendungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3e) KARBV

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 333.549,14 setzen sich wie folgt zusammen:

a) Depotgebühren: EUR 7.618,18
b) Abzug inländische Kapitalertragsteuer EUR 325.930,96

Angaben zu den Transaktionskosten gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3f) KARBV

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 f) KARBV beliefen sich auf EUR 8.422,01.

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00%. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt EUR 0,00.

Angaben für Indexfonds gem. § 16 Abs. 2 KARBV

Höhe des Tracking Errors zum Ende des Berichtszeitraums gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 KARBV 0,21 Prozentpunkte

Aufgrund der Neuauflage dieses Fonds im Mai 2021 liegt für die Berechnung des realisierten Tracking Errors noch keine Datenhistorie von 3 Jahren vor. Die Abweichung zwischen geschätztem und realisiertem Tracking Error ist insoweit nicht aussagekräftig.

Höhe der Annual Tracking Difference 0,27 Prozentpunkte

Der DAX® ESG Performanceindex erzielte im Berichtszeitraum eine Wertentwicklung von 14,03%. Unter Berücksichtigung von Kosten, Ausschüttungen und Steuern erzielte der iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) im selben Zeitraum eine Wertentwicklung von 14,30%.

Angaben zur Mitarbeitervergütung gem. § 101 Abs. 4 KAGB

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Vergütungspolitik der BlackRock-Gruppe („BlackRock“), wie sie für die BlackRock Asset Management Deutschland AG (die „BAMDE“) Anwendung findet. Die Angaben erfolgen in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2009/​65/​EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) in ihrer geänderten Fassung, insbesondere der Richtlinie 2021/​2261/​EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 (die „Richtlinie“), und den von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde herausgegebenen „Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik im Rahmen der OGAW-Richtlinie“.

BlackRocks Vergütungspolitik betreffend OGAW (die “OGAW-Vergütungspolitik”) findet auf Unternehmen der BlackRock-Gruppe innerhalb des EWR Anwendung, die als Verwalter von OGAW gemäß der Richtlinie zugelassen sind und soll die Einhaltung der Vorgaben mit Artikel 14b der Richtline sicherstellen.

Eine Zusammenfassung der von BAMDE verabschiedeten OGAW-Vergütungspolitik wird nachfolgend wiedergegeben.

Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik von BlackRock in der EMEA-Region besteht aus einer mehrstufigen Struktur, die Folgendes umfasst: (a) das Management Development and Compensation Committee („MDCC“) (der globale, unabhängige Vergütungsausschuss für BlackRock, Inc. und alle ihre Tochterunternehmen, einschließlich der BAMDE) und (b) dem Vorstand der BAMDE (der „Vorstand der BAMDE“). Diese Gremien sind für die Festlegung der Vergütungspolitik von BAMDE zuständig, wozu auch die regelmäßige Überprüfung der Vergütungspolitik und die Verantwortung für deren Umsetzung gehören.

Die Umsetzung der Vergütungspolitik wird jährlich von zentraler und unabhängiger Stelle daraufhin überprüft, ob sie mit den vom MDCC und vom Vorstand der BAMDE angenommenen Vergütungsgrundsätzen und -verfahren übereinstimmt. Bei der letzten Überprüfung wurden keine grundlegenden Probleme festgestellt. Die Verantwortung für die Offenlegung der Vergütung sowie deren Erstellung liegt beim MDCC und dem Vorstand der BAMDE.

Im Jahr 2023 wurden keine wesentlichen Änderungen an der Vergütungspolitik vorgenommen.

a) MDCC

Zu den Aufgaben des MDCC’s gehören:

• Überwachung von:
– BlackRocks Vergütungsprogrammen für Führungskräfte;
– BlackRocks Mitarbeiter-Vergütungsplänen; und
– andere Vergütungspläne, die von BlackRock von Zeit zu Zeit eingerichtet werden und für die das MDCC als Administrator fungiert;
• die Überprüfung und Erörterung der Ausführungen und Analysen zur Vergütung im jährlichen Proxy Statement von BlackRock, Inc. mit dem        Management und Genehmigung der Aufnahme des MDCC-Berichts in das Proxy Statement;
• Überprüfung, Bewertung und Abgabe von Berichten und Empfehlungen an den Verwaltungsrat von BlackRock, Inc.
(der „Verwaltungsrat BlackRock, Inc.“) in Bezug auf die Talententwicklung und Nachfolgeplanung von BlackRock, wobei der Schwerpunkt        auf der Leistung und der Nachfolge auf den höchsten Managementebenen liegt; und
• Unterstützung der Geschäftsleitung der EMEA-regulierten Unternehmen bei der Erfüllung ihrer vergütungsbezogenen Verpflichtungen durch
Überwachung der Gestaltung und Umsetzung der EMEA-Vergütungspolitik in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

Das MDCC bedient sich direkt seines eigenen unabhängigen Vergütungsberaters, Semler Brossy Consulting Group LLC, der in keiner Beziehung zu BlackRock, Inc. oder dem Verwaltungsrat von BlackRock, Inc. steht, welche seine unabhängige Beratung des MDCC in Vergütungsangelegenheiten beeinträchtigen würde.

Der Verwaltungsrat von BlackRock, Inc. hat festgestellt, dass alle Mitglieder des MDCC „unabhängig“ im Sinne der Börsennotierungsstandards der New York Stock Exchange (NYSE) sind, die verlangen, dass jedes Mitglied den Standard eines „nicht angestellten Direktors“ erfüllt.

Das MDCC hat 9 Sitzungen im Laufe des Jahres 2023 abgehalten.

Im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfungen überzeugt sich das MDCC, dass die Vergütungsrichtlinie und der gewählte Ansatz fortlaufend angemessen sind.

b) Vorstand der BAMDE

Der Vorstand der BAMDE hat in seiner Aufsichtsfunktion die Aufgabe, die OGAW-Vergütungspolitik zu überwachen, zu genehmigen und zu beaufsichtigen, soweit sie für die BAMDE und ihre identifizierten Mitarbeiter (wie unten definiert) gilt.

Die Aufgaben der Aufsichtsfunktion umfassen:

• die Genehmigung, Aufrechterhaltung und Beaufsichtigung der Umsetzung der OGAW-Vergütungspolitik,
• Genehmigung etwaiger späterer wesentlicher Ausnahmen oder Änderungen der OGAW-Vergütungspolitik und sorgfältige Prüfung und        Überwachung ihrer Auswirkungen,
• Berücksichtigung der Beiträge aller zuständigen Unternehmensfunktionen (d.h. Risikomanagement, Compliance, Personalwesen,        strategische Planung usw.) bei der Gestaltung und Überwachung der OGAW-Vergütungspolitik.

BAMDE als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht verfügt über einen Vorstand und einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat legt die Vergütung der Mitglieder des Leitungsorgans fest und überwacht sie.

Entscheidungsprozess

Vergütungsentscheidungen für Mitarbeiter werden einmal jährlich im Januar nach Ende des Leistungsjahres getroffen. Dieser Zeitpunkt ermöglicht es, die Finanzergebnisse des gesamten Jahres zusammen mit anderen nicht-finanziellen Zielen und Vorgaben zu berücksichtigen. Obwohl der Entscheidungsrahmen für die Vergütungsentscheidungen an die finanzielle Leistung gebunden ist, besteht ein erheblicher Ermessensspielraum bei der Festlegung der individuellen variablen Vergütung auf der Grundlage der Erreichung strategischer und operativer Ergebnisse und anderer Überlegungen wie Management- und Führungsfähigkeiten.

Bei der Festlegung der jährlichen Leistungsprämien werden weder feste Formeln noch feste Benchmarks verwendet. Bei der Festlegung der spezifischen individuellen Vergütungsbeträge werden eine Reihe von Faktoren berücksichtigt, darunter nicht-finanzielle Ziele und Vorgaben sowie die allgemeine Finanz- und Investitionsleistung. Diese Ergebnisse werden in ihrer Gesamtheit ohne besondere Gewichtung betrachtet, und es besteht keine direkte Korrelation zwischen einer bestimmten Leistungskennzahl und der daraus resultierenden jährlichen Leistungsprämie. Die variable Vergütung, die einer oder mehreren Personen für ein bestimmtes Leistungsjahr gewährt wird, kann auch gleich Null sein.

Jährliche Leistungsprämien werden aus einem Bonuspool gezahlt.

Der Umfang des prognostizierten Bonuspools, einschließlich der Bar- und Aktienzuteilungen, wird im Laufe des Jahres vom MDCC überprüft, und der endgültige Gesamtbonuspool wird nach Jahresende genehmigt. Als Bestandteil der Überprüfung erhält das MDCC tatsächliche und prognostizierte Finanzinformationen des aktuellen Jahres sowie endgültige Informationen zum Jahresende. Zu den Finanzinformationen, die das MDCC erhält und berücksichtigt, gehören die voraussichtliche Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Jahr und andere Finanzkennzahlen im Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahres und dem Budget für das laufende Jahr. Darüber hinaus prüft das MDCC auch andere Kennzahlen zur finanziellen Performance von BlackRock (z. B. Nettozuflüsse von AUM und Anlageperformance) sowie Informationen zu Marktbedingungen und wettbewerbsfähige Vergütungsniveaus.

Das MDCC berücksichtigt regelmäßig die Empfehlungen der Geschäftsleitung hinsichtlich des Prozentsatzes des operativen Einkommens, das angefallen und im Laufe des Jahres für den Baranteil des gesamten jährlichen Bonuspools als Vergütungsaufwand berücksichtigt wird („Accrual Rate“). Die Accrual Rate für den Baranteil des gesamten jährlichen Bonuspools kann vom MDCC im Laufe des Jahres auf der Grundlage der Überprüfung der oben beschriebenen Finanzinformationen geändert werden. Das MDCC wendet keine besondere Gewichtung oder Formel für die Informationen an, die es bei der Bestimmung der Höhe des Gesamtbonuspools oder der Bildung von Rückstellungen für den Baranteil des Gesamtbonuspools berücksichtigt.

Am Ende des für die Performance relevanten Jahrs, bestätigt das MDCC den finalen Betrag des Bonuspools.

Im Rahmen der Jahresendprüfung berichten die Abteilungen Enterprise Risk und Regulatory Compliance dem MDCC über alle Aktivitäten, Vorfälle oder Ereignisse, die bei Vergütungsentscheidungen zu berücksichtigen sind.

Einzelpersonen sind nicht an der Festlegung ihrer eigenen Vergütung beteiligt.

Kontrollfunktion

Jede der Kontrollfunktionen (Enterprise Risk, Legal & Compliance, Finance, Human Resources und Internal Audit) hat ihre eigene Organisationsstruktur, die von den Geschäftseinheiten unabhängig ist, und daher werden die Mitarbeiter in den Kontrollfunktionen unabhängig von den Geschäftsbereichen, die sie beaufsichtigen, vergütet. Der Leiter jeder Kontrollfunktion ist entweder Mitglied des Global Executive Committee („GEC“), des globalen Managementkomitees, oder hat eine Berichtspflicht gegenüber dem Verwaltungsrat der BlackRock Group Limited, der Muttergesellschaft aller EMEA-regulierten Unternehmen von BlackRock, einschließlich der BAMDE.

Die Bonuspools nach Funktionen werden unter Bezugnahme auf die Leistung jeder einzelnen Funktion festgelegt. Die Vergütung der leitenden Mitglieder der Kontrollfunktionen wird direkt vom MDCC überwacht.

Zusammenhang von Vergütung und Leistung

Es gibt eine klare und gut definierte Philosophie der leistungsbezogenen Vergütung und Vergütungsprogramme, die darauf ausgerichtet sind, die nachstehend aufgeführten Hauptziele zu erreichen:

• die Finanzergebnisse von BlackRock angemessen zwischen Aktionären und Mitarbeitern zu verteilen,
• Mitarbeiter zu gewinnen, zu halten und zu motivieren, die in der Lage sind, einen wesentlichen Beitrag zum langfristigen Erfolg des        Unternehmens zu leisten,
• die Interessen der leitenden Angestellten mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen, indem Aktien von BlackRock Inc. als wesentlicher        Bestandteil der jährlichen und langfristigen Leistungsprämien gewährt werden,
• Kontrolle der Fixkosten, indem sichergestellt wird, dass die Vergütungsausgaben mit der Rentabilität variieren,
• einen wesentlichen Teil der Gesamtvergütung eines Mitarbeiters an die finanzielle und betriebliche Leistung des Unternehmens koppeln,
• Förderung eines soliden und wirksamen Risikomanagements in allen Risikokategorien, einschließlich des Nachhaltigkeitsrisikos,
• eine übermäßige Risikobereitschaft (in Bezug auf die Nachhaltigkeit oder anderweitig) zu verhindern und
• sicherstellen, dass die Interessen der Kunden nicht durch kurz-, mittel- und/​oder langfristig gewährte Vergütungen beeinträchtigt werden.

Die Förderung einer Hochleistungskultur hängt von der Fähigkeit ab, die Leistung anhand von Zielen, Werten und Verhaltensweisen auf klare und einheitliche Weise zu messen. Die Führungskräfte verwenden eine 5-Punkte-Bewertungsskala, um eine Gesamtbewertung der Leistung eines Mitarbeiters vorzunehmen, und die Mitarbeiter geben auch eine Selbstbewertung ab. Die abschließende Gesamtbewertung wird bei der Leistungsbeurteilung jedes Mitarbeiters abgeglichen. Die Mitarbeiter werden nicht nur nach der absoluten Leistung, sondern auch nach der Art und Weise beurteilt, wie die Leistung erbracht wurde.

Im Einklang mit der Philosophie der leistungsbezogenen Vergütung werden die Bewertungen zur Differenzierung und Belohnung der individuellen Leistung verwendet, legen aber nicht die Vergütungsergebnisse fest. Vergütungsentscheidungen bleiben Ermessensentscheidungen und werden im Rahmen des jährlichen Vergütungsprozesses getroffen.

Bei der Festsetzung der Vergütungshöhe werden neben der individuellen Leistung auch andere Faktoren berücksichtigt, wie z. B:

• die Leistung des Managers, der vom Manager verwalteten Fonds und/​oder der betreffenden Funktionsabteilung,
• Faktoren, die für den einzelnen Mitarbeiter relevant sind, (z. B. einschlägige Arbeitsregelungen (einschließlich Teilzeitstatus, falls        zutreffend); Beziehungen zu Kunden und Kollegen; Teamarbeit; Fähigkeiten; etwaige Verhaltensfragen; und, vorbehaltlich geltender        Richtlinien, die Auswirkungen, die eine entsprechende Beurlaubung auf den Beitrag zum Unternehmen haben kann),
• das Risikomanagement innerhalb der für die Kunden von BlackRock angemessenen Risikoprofile,
• strategische Geschäftsbedürfnisse, einschließlich Pläne zur Mitarbeiterbindung,
• Marktwissen,
• Bedeutung für das Geschäft und
• Unterstützung der Ansätze des Unternehmens in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren sowie Vielfalt, Gerechtigkeit und        Integration.

Ein primärer Produktaspekt ist das Risikomanagement. So werden Mitarbeiter zwar für eine starke Performance bei der Verwaltung ihrer Kundenanlagen vergütet, müssen aber das Risiko innerhalb der für ihre Kunden angemessenen Risikoprofile steuern. Daher werden die Mitarbeiter nicht dafür belohnt, dass sie risikoreiche Geschäfte außerhalb der festgelegten Parameter tätigen. Die Vergütungspraktiken bieten keine unangemessenen Anreize für kurzfristige Planung oder kurzfristige finanzielle Belohnungen, belohnen keine unangemessenen Risiken und sorgen für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den zahlreichen und erheblichen Risiken, die mit der Anlageverwaltung, dem Risikomanagement und den Beratungsdienstleistungen verbunden sind.

BlackRock arbeitet mit einem Gesamtvergütungsmodell, das ein vertraglich festgelegtes Grundgehalt und ein diskretionäres Bonusprogramm umfasst.

BlackRock wendet ein System jährlicher ermessensabhängiger Bonuszahlungen an. Obwohl alle Mitarbeiter für einen Ermessensbonus in Frage kommen, besteht keine vertragliche Verpflichtung, einem Mitarbeiter im Rahmen des Ermessensbonusprogramms eine Prämie zu gewähren. Bei der Ermessensausübung im Zusammenhang mit der Gewährung eines ermessensabhängigen Bonus können die vorstehend (unter der Überschrift „Zusammenhang zwischen Bezahlung und Leistung“) aufgeführten Faktoren neben anderen Aspekten berücksichtigt werden, die bei der Ausübung von Ermessen im Laufe eines Performance-Jahres relevant werden können.

Ermessensabhängige Bonusprämien für alle Mitarbeiter, einschließlich leitender Angestellter, unterliegen einer Richtlinie, in der festgelegt ist, welcher Anteil in bar und welcher Anteil in Aktien von BlackRock, Inc. ausgezahlt wird, und die zusätzlichen Bedingungen für die Anwartschaft bzw. Rückforderung unterliegt. Aktienprämien unterliegen einer weiteren Leistungsanpassung durch Schwankungen des Aktienkurses von BlackRock, Inc. während des Anwartschaftszeitraums. Mit steigender jährlicher Gesamtvergütung wird ein größerer Teil in Aktien umgewandelt. Das MDCC hat diesen Ansatz im Jahr 2006 eingeführt, um den Bindungswert und die Ausrichtung des Vergütungspakets für berechtigte Mitarbeiter, einschließlich der leitenden Angestellten, an die Aktionäre deutlich zu erhöhen. Der in Aktien umgewandelte Anteil wird in drei gleichen Raten über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Gewährung freigegeben.

Ergänzend zu den vorstehend beschriebenen jährlichen ermessensabhängigen Bonuszahlungen können ausgewählten Personen Aktienzuteilungen gewährt werden, um eine stärkere Verknüpfung mit künftigen Geschäftsergebnissen herzustellen. Diese langfristigen Leistungsprämien wurden individuell festgelegt, um einen sinnvollen Anreiz für eine kontinuierliche Leistung über einen mehrjährigen Zeitraum zu bieten, wobei der Umfang der Rolle des Einzelnen, sein geschäftliches Know-how und seine Führungsqualitäten berücksichtigt werden.

Ausgewählte Führungskräfte sind berechtigt, leistungsabhängige aktienbasierte Vergütungen aus dem „BlackRock Performance Incentive Plan“ („BPIP“) zu erhalten. Die Zuteilungen aus dem BPIP erfolgen über einen dreijährigen Leistungszeitraum auf der Grundlage einer Messung der bereinigten operativen Marge und des organischen Umsatzwachstums. Die Bestimmung der Auszahlung erfolgt auf der Grundlage der Leistung des Unternehmens im Verhältnis zu den Zielfinanzergebnissen am Ende des Leistungszeitraums. Die maximale Anzahl der Aktien, die ausgezahlt werden können, beträgt 165 % der Zuteilung in den Fällen, in denen beide Kennzahlen die vorher festgelegten finanziellen Ziele erreichen. Es werden keine Aktien zugeteilt, wenn die finanzielle Leistung des Unternehmens bei den beiden oben genannten Kennzahlen unter einer vorher festgelegten Leistungsschwelle liegt. Diese Kennzahlen wurden als Schlüsselkennzahlen für den Unternehmenswert ausgewählt, die über Marktzyklen hinweg Bestand haben.

Eine begrenzte Anzahl von Anlageexperten erhält einen Teil ihres jährlichen Ermessensbonus (wie oben beschrieben) als aufgeschobene Barvergütung, die fiktiv die Investition in ausgewählte, vom Mitarbeiter verwaltete Produkte abbildet. Ziel dieser Prämien ist es, die Anlageexperten an die Anlagerenditen der von ihnen verwalteten Produkte zu binden, indem die Vergütung in diese Produkte umgewandelt wird. Kunden und externe Gutachter beurteilen diese Produkte zunehmend positiv, bei denen für wichtige Anleger aufgrund ihrer bedeutenden persönlichen Anlagen „viel auf dem Spiel steht“.

Identifiziertes Personal

Die OGAW-Vergütungspolitik legt das Verfahren fest, zur Identifizierung von Mitarbeitern, d.h. Kategorien von Mitarbeitern der BAMDE, einschließlich der Geschäftsleitung, Risikoträger, Kontrollfunktionen und alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die sie in die gleiche Vergütungsstufe wie die Geschäftsleitung und Risikoträger einordnet, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoprofile der BAMDE oder der von ihr verwalteten Fonds haben.

Die Liste des identifizierten Personals wird regelmäßig überprüft, wobei eine förmliche Überprüfung unter anderem bei folgenden Ereignissen stattfindet:

• organisatorische Änderungen,
• neue Geschäftsinitiativen,
• Änderungen in den Listen der Funktionen mit wesentlichem Einfluss,
• Änderungen der Verantwortungsbereiche und
• geänderte regulatorische Vorgaben.

Quantitative Angaben zur Vergütung

BAMDE ist gemäß der Richtlinie verpflichtet, quantitative Angaben zur Vergütung zu machen. Diese Angaben erfolgen in Übereinstimmung mit BlackRocks Auslegung der derzeit verfügbaren aufsichtsrechtlichen Leitlinien zur quantitativen Offenlegung von Vergütungen. Aufgrund von Entwicklungen der Markt- oder regulatorischen Praxis, behält sich BlackRock das Recht vor, entsprechende Änderungen an der Art und Weise vorzunehmen, in der die quantitative Offenlegung der Vergütung berechnet wird. Werden solche Änderungen vorgenommen, kann dies zu Unterschieden zwischen den Offenlegungen eines Fonds im Vergleich zwischen dem aktuellen und dem Vorjahr, oder im Vergleich zu Offenlegungen anderer BlackRock – Fonds im selben Jahr, führen. BlackRock stützt seinen Ansatz der Verhältnismäßigkeit auf eine Kombination von Faktoren, die es aufgrund der einschlägigen Leitlinien zu berücksichtigen berechtigt ist.

Vergütungsinformationen auf Ebene der einzelnen Fonds sind nicht ohne weiteres verfügbar, wären nicht relevant oder zuverlässig. Angaben werden gemacht in Bezug auf (a) die Mitarbeiter der BAMDE; (b) Mitarbeiter, die der Geschäftsleitung angehören; (c) Mitarbeiter, die die Fähigkeit haben, das Risikoprofil des Fonds wesentlich zu beeinflussen; und (d) Mitarbeiter von Unternehmen, an die das Portfoliomanagement und das Risikomanagement formell ausgelagert wurden.

Alle Personen, die in den ausgewiesenen Gesamtzahlen enthalten sind, werden im Einklang mit der Vergütungspolitik von BlackRock für ihre Aufgaben im jeweiligen BlackRock-Geschäftsbereich vergütet. Da alle Personen mehrere Verantwortungsbereiche haben, ist in den ausgewiesenen Gesamtzahlen nur der Teil der Vergütung für die Leistungen dieser Personen enthalten, der auf die BAMDE entfällt.

Mitarbeiter und Führungskräfte der BAMDE erbringen in der Regel sowohl OGAW- als auch Nicht-OGAW-bezogene Dienstleistungen für mehrere Fonds, Kunden und Funktionen der BAMDE und der gesamten BlackRock-Gruppe. Umgekehrt können Mitarbeiter und Führungskräfte der breiteren BlackRock-Gruppe sowohl OGAW- als auch Nicht-OGAW-bezogene Dienstleistungen in Bezug auf mehrere Fonds, Kunden und Funktionen der breiteren BlackRock-Gruppe und der BAMDE erbringen. Daher handelt es sich bei den angegebenen Zahlen um die Summe der individuellen Vergütungsanteile, die der BAMDE nach einer objektiven Aufteilungsmethode zuzurechnen sind, die den Charakter der Mehrfachdienstleistungen der BAMDE und der breiteren BlackRock-Gruppe berücksichtigt. Dementsprechend sind die Zahlen nicht repräsentativ für die tatsächliche Vergütung der einzelnen Personen oder deren Vergütungsstruktur.

Der Betrag der Gesamtvergütung, der den Mitarbeitern der BAMDE für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr der BAMDE gewährt wurde, belief sich auf TEUR 3.727. Dieser Betrag setzt sich aus einer festen Vergütung in Höhe von TEUR 3.301 und einer variablen Vergütung in Höhe von TEUR 426 zusammen. Insgesamt gab es 27 Begünstigte der oben beschriebenen Vergütung.

Die Höhe der Gesamtvergütung, die von der BAMDE für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr der BAMDE an die Geschäftsleitung gewährt wurde, betrug Null, und die Höhe der Vergütung für andere Mitarbeiter, deren Handlungen potenziell einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der BAMDE oder ihrer Fonds haben, betrug TEUR 423. Diese Zahlen beziehen sich auf die gesamte BAMDE und nicht auf den Fonds.

Der Betrag der Gesamtvergütung, der den Mitarbeitern des/​der Beauftragten, an den/​die die BAMDE Anlageverwaltungsfunktionen delegiert hat, für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr der BAMDE gewährt wurde, belief sich auf TEUR 2.272. Dieser Betrag setzt sich aus einer festen Vergütung in Höhe von TEUR 1.303 und einer variablen Vergütung in Höhe von TEUR 969 zusammen. Insgesamt gab es 3.666 Begünstigte der oben beschriebenen Vergütung. Diese Zahlen wurden von dem/​den jeweiligen Beauftragten mitgeteilt.

Die BAMDE zahlt keine Vergütung direkt aus dem Fonds an das Personal des/​der Auslagerungsunternehmen.

Zusätzliche Informationen

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

In Erfüllung der Anforderung, der zum 1.1.2020 in Kraft getretenen Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie, berichten wir gem. § 134c Abs. 4 AktG Folgendes:

1) Wesentliche mittel- bis langfristigen Risiken:
Hinsichtlich der mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens verweisen wir auf die Darstellung im Tätigkeitsbericht. Die im Tätigkeitsbericht aufgeführten Risiken sind vergangenheitsbezogen, jedoch erwarten wir mittel- bis langfristig keine Änderung der dort dargestellten Risikoeinschätzung.

2) Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten:
Hinsichtlich der Zusammensetzung des Portfolios verweisen wir auf die Vermögensaufstellung. Die Portfolioumsätze können ebenfalls der Vermögensaufstellung sowie der Angabe zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten sind den Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV zu entnehmen.

3) Die Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung:
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Sondervermögens werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Das Sondervermögen bildet möglichst genau die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Index ab, sodass die mittel- bis langfristige Entwicklung der jeweiligen Gesellschaften kein primäres Entscheidungskriterium für Investitionen ist.

4) Einsatz von Stimmrechtsberatern:
BlackRock folgte nicht den Abstimmungsempfehlungen eines einzelnen Stimmrechtsberaters, obwohl BlackRock vertragliche Beziehungen zu zwei Stimmrechtsberatern unterhält. Unsere Analyse der Stimmabgabe und unseres Engagements wird durch mehrere Informationen bestimmt, darunter die eigenen Angaben eines Unternehmens und unsere Aufzeichnungen über frühere Engagements.

5) Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten:
Im Geschäftsjahr 2023/​2024 hat das Sondervermögen keinerlei Wertpapierleihegeschäfte getätigt. Interessenkonflikte werden identifiziert und überwacht.

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben gem. § 7 Nr. 9 d) KARBV

Erläuterung zur Berechnung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte i.S.d. Artikel 3 Nr. 11 bzw. Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012, d.h. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps, abgeschlossen.

 

München, den 16. August 2024

Peter Scharl

Harald Klug

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. April 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Vermerks erlangten Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 19. August 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Simon Boßhammer
Wirtschaftsprüfer
ppa. Arndt Herdzina
Wirtschaftsprüfer

Nachhaltigkeitsbezogene Angaben
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Glossar und wichtige Begriffsbestimmungen
Die nachfolgenden regelmäßigen Informationen beziehen sich auf das am 30 April 2024 beendete Finanzjahr, der „Bezugszeitraum“.

Alle Angaben zu den Investitionen des Fonds und sonstigen veröffentlichten quantitativen Kennzahlen wurden auf der Basis des durchschnittlichen Werts der Investitionen berechnet, die gehandelt und am oder rund um das jeweilige Datum der Neugewichtung des Referenzindexes des Fonds im Bezugszeitraum gehalten wurden, bei denen der Fonds die Kriterien eines Artikel-8-Fonds erfüllt hat. Bei Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren dargestellt werden, bezieht sich die relevante Kennzahlenberechnung auf die Anlagen, für die die zugrunde liegenden ESG-Daten verfügbar sind, und nicht auf alle vom Fonds gehaltenen Anlagen.

Der Begriff „Vermögen“ bezeichnet den Gesamtwert der Investitionen des Fonds im Bezugszeitraum.

Die Investitionen beinhalten Barmittel und Barmitteln gleichgestellte Mittel im Sinne von Artikel 53 der technischen Regulierungsstandards gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288. Die deutschen Rechnungslegungsstandards verlangen jedoch, dass Barmittel und Barmitteln gleichgestellte Mittel separat behandelt werden. Dementsprechend werden sie für Zwecke des gesamten Jahresberichts unterschiedlich dargestellt.

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) 549300F1NZRE2EBWKE20
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
◉ ◉ ☐ Ja ◉ ◯ ☑ Nein
☐ Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​_​_​% ☐ Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​_​% an nachhaltigen Investitionen
☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind ☐ mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind ☐ mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
☐ mit einem sozialen Ziel
☐ Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt:_​_​_​_​% ☑ Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

 

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?
Die folgende Tabelle führt die ökologischen und sozialen Merkmale auf, die vom Fonds im Bezugszeitraum beworben wurden. Nähere Informationen zu diesen ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Fondsprospekt enthalten. Der nachstehende Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“ enthält Informationen darüber, inwieweit der Fonds diese ökologischen und sozialen Merkmale erfüllt hat.
Vom Fonds beworbene ökologische und soziale Merkmale
Ausschluss von Emittenten, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, deren Auswirkungen in ökologischer und/​oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden, darunter: umstrittene Waffen, Atomwaffen, Kernenergie, militärische Auftragsvergabe, Kleinwaffen, Tabak, Kraftwerkskohle, Ölsande
Verringerung der gewichteten durchschnittlichen Kohlenstoffintensität im Vergleich zum Parent-Index um
30%
Ausschluss von Emittenten mit einem Sustainalytics Controversy Score von 5
Ausschluss von Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen haben

 

 

•Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Die folgende Tabelle bietet Informationen über das Abschneiden der Nachhaltigkeitsindikatoren, die zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen und sozialen Merkmale, die durch diesen Fonds beworben werden und im Fondsprospekt näher beschrieben sind, herangezogen werden:
Nachhaltigkeitsindikator Messgröße 2024 2023

 

Ausschluss von Emittenten, die an bestimmten Tätigkeiten beteiligt sind, die als umwelt- und/​oder sozialschädlich gelten % des Marktwerts von Emittenten, die an bestimmten Tätigkeiten beteiligt sind, die als ökologisch und/​oder sozial negativ gelten 0,00% 0,00%
Reduktion (30%) der gewichteten durchschnittlichen Kohlenstoffintensität im Vergleich zum Hauptindex Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffemissionsintensität 36,85% 58,16%
Ausschluss von Emittenten mit einem Sustainalytics Kontroversen-Score von 5 % Marktwertexposure gegenüber Emittenten mit einem Sustainalytics Kontroversen-Score von 5 0,00% 0,00%
Ausschluss von Unternehmen, die als verstoßend gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft werden % des Marktwerts von Unternehmen, die Verstoßend gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft werden 0,00% 0,00%
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Die obige Tabelle gibt Auskunft über die Leistung der Nachhaltigkeitsindikatoren im vorangegangenen Berichtszeitraum (siehe Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“).
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Dieser Abschnitt entfällt für diesen Fonds, da er sich nicht verpflichtet hat, nachhaltige Investitionen im Bezugszeitraum zu halten. Dennoch können bestimmte nachhaltige Investitionen Bestandteil des Investitionsportfolios des Fonds sein.
Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die be- deutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Dieser Abschnitt entfällt für diesen Fonds, da er sich nicht verpflichtet hat, nachhaltige Investitionen im Bezugszeitraum zu halten. Dennoch können bestimmte nachhaltige Investitionen Bestandteil des Investitionsportfolios des Fonds sein.
– Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
 Dieser Abschnitt entfällt für diesen Fonds, da er sich nicht verpflichtet hat, nachhaltige Investitionen im Bezugszeitraum zu halten. Dennoch können bestimmte nachhaltige Investitionen Bestandteil des Investitionsportfolios des Fonds sein. Im nachstehenden Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt“ wird beschrieben, wie der Fonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt hat.
– Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Nähere Angaben:
 Dieser Abschnitt entfällt für diesen Fonds, da er sich nicht verpflichtet hat, nachhaltige Investitionen im Bezugszeitraum zu halten. Dennoch können bestimmte nachhaltige Investitionen Bestandteil des Investitionsportfolios des Fonds sein.
In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die folgende Tabelle enthält Informationen über die Auswirkungen der wichtigsten negativen Nachhaltigkeitsindikatoren, die von diesem Fonds berücksichtigt wurden. Der Fonds berücksichtigte die Auswirkungen der wichtigsten negativen Nachhaltigkeitsindikatoren durch die Förderung von ökologischen und sozialen Merkmalen („E&S-Kriterien“), die oben dargelegt sind (siehe „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?“). Der Anlageverwalter hat festgestellt, dass diese PAI als Teil der Anlageauswahlkriterien des Benchmarkindex bei jeder Indexneugewichtung berücksichtigt wurden. Der spezifische Nachhaltigkeitsindikator des Fonds stimmt möglicherweise nicht mit dem vollen Umfang der regulatorischen Definition des entsprechenden PAI überein, die in Anhang 1 zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über technische Regulierungsstandards („RTS“) aufgeführt ist.
Nachhaltigkeitsindikator für
nachteilige Auswirkungen
Nachhaltigkeitsindikatoren
Treibhausgasemissionen (Scope 1/​2) Mindestreduzierung der Kohlenstoffemissionsintensität in % und potenzielle Kohlenstoffemissionsziele
THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird Mindestreduzierung der Kohlenstoffemissionsintensität in % und potenzielle Kohlenstoffemissionsziele
Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Ausschluss von Emittenten auf der Grundlage bestimmter Umweltkriterien (siehe oben)
Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken Ausschluss von Emittenten auf der Grundlage eines ESG-Kontroversen-Scores (einschließlich Emittenten, die nachweislich negative Auswirkungen auf Landschaften, Ökosysteme und Biodiversität, Meeres-/​Küstenökosysteme, Wasserwirtschaft, lokale Umweltverschmutzung und Abfallwirtschaft haben, sowie Emittenten, die als Verstoßend gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind)
Emissionen in Wasser Ausschluss von Emittenten auf der Grundlage eines ESG-Kontroversen-Scores (einschließlich Emittenten, die nachweislich negative Auswirkungen auf Landschaften, Ökosysteme und Biodiversität, Meeres-/​Küstenökosysteme, Wasserwirtschaft, lokale Umweltverschmutzung und Abfallwirtschaft haben, sowie Emittenten, die als Verstoßend gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind)
Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle Ausschluss von Emittenten auf der Grundlage eines ESG-Kontroversen-Scores (einschließlich Emittenten, die nachweislich negative Auswirkungen auf Landschaften, Ökosysteme und Biodiversität, Meeres-/​Küstenökosysteme, Wasserwirtschaft, lokale Umweltverschmutzung und Abfallwirtschaft haben, sowie Emittenten, die als Verstoßend gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind)
Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Ausschluss von Emittenten auf der Grundlage eines ESG-Kontroversen-Scores (einschließlich Emittenten, die nachweislich negative Auswirkungen auf Landschaften, Ökosysteme und Biodiversität, Meeres-/​Küstenökosysteme, Wasserwirtschaft, lokale Umweltverschmutzung und Abfallwirtschaft haben, sowie Emittenten, die als Verstoßend gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind)
Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Ausschluss von Emittenten, die als Verstoßend gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft werden
Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) Ausschluss von Emittenten, bei denen eine Verbindung zu kontroversen Waffen festgestellt wurde

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögens-
werte
Land
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01. Mai 2023 bis 30. April 2024 Siemens N AG Industriegüter 9,88% Deutschland
SAP Informations-
technologie
9,69% Deutschland
Allianz Finanzen 8,73% Deutschland
Deutsche Telekom N AG Komminikation 7,22% Deutschland
Muenchener Rueckversicherungs-Gese Finanzen 5,72% Deutschland
Mercedes-Benz Group N AG Nicht-Basiskonsumgüter 4,84% Deutschland
Infineon Technologies AG Informations-
technologie
3,91% Deutschland
Deutsche Post AG Industriegüter 3,80% Deutschland
Basf N Werkstoffe 3,37% Deutschland
Deutsche Boerse AG Finanzen 3,29% Deutschland
BMW AG Nicht-Basiskonsumgüter 2,73% Deutschland
Merck Gesundheitswesen 2,72% Deutschland
Adidas N AG Nicht-Basiskonsumgüter 2,53% Deutschland
Beiersdorf AG Basiskonsumgüter 2,43% Deutschland
Hannover Rueck Finanzen 2,12% Deutschland
Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an. Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?
• Wie sah die Vermögensallokation aus?
Investitionen #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale 99,78%
#2 Andere Investitionen 0,22%
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

 

Die folgende Tabelle zeigt die Vermögensallokation des Fonds für den aktuellen und den vorangegangenen Berichtszeitraum.
Vermögensallokation % Investitionen
2024 2023
#1 Ausgerichtet auf Ö/​S Merkmale 99,78% 99,90%
#2 Andere 0,22% 0,10%
• In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
In der folgenden Tabelle sind die Wirtschaftssektoren aufgeführt, in denen der Fonds im Bezugszeitraum engagiert war, die 1 % oder mehr der Investitionen darstellen.
Sektor Teilsektor Anteil der Investitionen (in %)
Finanzen Versicherungen 16,87%
Industriegüter Investitionsgüter 15,74%
Nicht-Basiskonsumgüter Automobile & Komponenten 11,20%
Informations-
technologie
Software & Dienstleitungen 9,69%
Werkstoffe Werkstoffe 7,61%
Kummunikation Telekommunikation 7,22%
Finanzen Finanzdienstleistungen 5,03%
Basiskonsumgüter Haushalt & Körperpflege 4,55%
Gesundheitswesen Pharmazeutik, Biotechnologie & Life Sciences 4,54%
Informations-
technologie
Halbleiter & Halbleiterausrüstung 3,91%
Industriegüter Transport 3,80%
Gesundheitswesen Medizinische Ausrüstung & Dienstleistungen 3,65%
Nicht-Basiskonsumgüter Langlebige Konsumgüter 2,70%
Immobilien Immobilienverwaltung & -entwicklung 1,80%
Im Bezugszeitraum wurden keine der übrigen Investitionen des Fonds in folgenden Teilsektoren gehalten (wie im Global Industry Classification Standard definiert): Integrierte Erdöl- und Erdgasunternehmen, Erdöl- und Erdgasexploration und -förderung, Erdöl- und Erdgasbohrungen, Erdöl- und Erdgaslagerung und
-transport, Erdöl- und Erdgasraffination und -vermarktung oder Kohle und nicht erneuerbare Brennstoffe.
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Inwiefern die Investitionen des Fonds im Bezugszeitraum mit der EU-Taxonomie konform waren, ist in den Grafiken unten dargestellt.
• Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert1?
☐ Ja
☑ Nein
☐ In fossiles Gas ☐ In Kernenergie
1 Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.
Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2- armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln.
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, wiederspiegeln
Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.
1. Taxonomiekonformität der Investitionen einschließlich Staatsanleihen* 2. Taxonomiekonformität der Investitionen ohne Staatsanleihen*
2,4% 97,6%
2,4% 97,6%
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse
4,8% 95,2%
4,8% 95,2%
CapEx
CapEx
4,5% 95,5%
4,5% 95,5%
OpEx
OpEx
0% 50% 100% 0% 50% 100%
Taxonomiekonform: Fossiles Gas
Taxonomiekonform: Kernenergie
Taxonomiekonform: (ohne fossiles Gas und Kernenergie)
Nicht taxonomiekonform
Taxonomiekonform: Fossiles Gas
Taxonomiekonform: Kernenergie
Taxonomiekonform: (ohne fossiles Gas und Kernenergie)
Nicht taxonomiekonform
Diese Grafik gibt 100,00% der Gesamtinvestitionen wieder.
*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen” alle Risikopositionen gegenüber Staaten
Während des Berichtszeitraums wurden 0,00 % der Gesamtanlagen des Fonds in Staatsanleihen gehalten.

Die vom Fonds während des Berichtszeitraums gehaltenen Investitionen trugen zu den folgenden Umweltzielen der EU-Taxonomie bei:

Umweltziel in % der Investitionen
Klimaschutz 2,42%
Angleichung insgesamt % 2,42%
Die in der obigen Tabelle dargestellten Daten waren nicht Gegenstand einer Prüfung des Wirtschaftsprüfers des Fonds oder einer Prüfung durch eine dritte Partei. Die Bewertung der Anpassung an die EU-Taxonomie basiert auf den Daten eines Drittanbieters. Die Quelle dieser Daten ist eine Kombination aus gleichwertigen und gemeldeten Daten. Äquivalente Daten, die den technischen Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen, führen bei den Unternehmen, für die uns keine gemeldeten Daten vorliegen, zu einem Ergebnis der Förderfähigkeit oder der Anpassung.
Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Im Berichtszeitraum beliefen sich die Investitionen des Fonds in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten auf folgende Beträge:
in % der Investitionen
Eigene Leistung 0,27%
Übergangstätigkeiten 0,13%
Ermöglichende Tätigkeiten 2,03%
Angleichung insgesamt % 2,42%
Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?
Im vorangegangenen Berichtszeitraum waren 0 % der Investitionen des Fonds auf die EU-Taxonomie abgestimmt.
sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.
Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Dieser Abschnitt entfällt für diesen Fonds, da er sich nicht verpflichtet hat, nachhaltige Investitionen im Bezugszeitraum zu halten. Dennoch können bestimmte nachhaltige Investitionen Bestandteil des Investitionsportfolios des Fonds sein.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Dieser Abschnitt entfällt für diesen Fonds, da er sich nicht verpflichtet hat, nachhaltige Investitionen im Bezugszeitraum zu halten. Dennoch können bestimmte nachhaltige Investitionen Bestandteil des Investitionsportfolios des Fonds sein.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Zu den Investitionen in der Kategorie „#2 Andere Investitionen“ gehörten Barmittel und geldmarktnahe Instrumente, diese überstiegen jedoch nicht 5 %. Diese Investitionen wurden nur zu Anlagezwecken beim Verfolgen des (nicht ESG-bezogenen) Anlageziels des Fonds, zur Liquiditätssteuerung und/​oder zur Absicherung verwendet.

Keine anderen vom Fonds gehaltenen Anlagen wurden anhand von ökologischen oder sozialen Mindestanforderungen bewertet.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?
Der Fonds erfüllte die ökologischen und sozialen Merkmale, indem er die ökologischen und sozialen Merkmale des Benchmarkindex nachbildete. Die Benchmarkindex-Methodik berücksichtigt die beschriebenen ökologischen und sozialen Merkmale (siehe Abschnitt „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?“).

Der Anlageverwalter unterliegt den Pflichten zur Mitwirkung von Aktionären in der Aktionärsrechterichtlinie II (ARR). Ziel der ARR ist es, die Position von Aktionären zu stärken, Transparenz zu verbessern und übermäßige Risiken bei Unternehmen zu verringern, die an geregelten EU-Märkten gehandelt werden. Nähere Angaben zu den Tätigkeiten des Anlageverwalters gemäß der ARR sind auf der Website von BlackRock erhältlich: https:/​/​www.blackrock.com/​uk/​professionals/​solutions/​shareholder-rights-directive.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?
Der Fonds hat für den Bezugszeitraum den Referenzindex als Referenzwert für die Erreichung der mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt. Die Wertentwicklung des Fonds im Vergleich zum Referenzindex ist unten dargestellt.
• Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Der Benchmarkindex schloss Emittenten, die seine ESG-Auswahlkriterien nicht erfüllten, aus seinem marktbreiten Index, dem DAX ESG Target Index, aus. Die ausgeschlossenen ESG-Auswahlkriterien sind oben dargelegt (siehe „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?“). Weitere Einzelheiten zur Methodik des Benchmarkindex (einschließlich seiner Bestandteile) finden Sie auf der Website des Indexanbieters unter
https:/​/​www.dax-indices.com/​document/​Resources/​Guides/​Guide_​to_​the_​DAX_​Strategy_​Indices.pdf.
• Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Der Fonds hat die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erreicht, indem er die Bestandteile des Referenzindexes des Fonds nachgebildet hat.
• Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikator Messgröße Fonds Referenzindex
Ausschluss von Emittenten, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, deren Auswirkungen in ökologischer und/​oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden (oben aufgeführt) % Anteil des Engagements nach Marktwert in Emittenten, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, deren Auswirkungen in ökologischer und/​oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden 0,00% 0,00%
Verringerung der gewichteten durchschnittlichen Kohlenstoffintensität im Vergleich zum Parent-Index um 30% Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität 36,85% 58,13%
Ausschluss von Emittenten mit einem Sustainalytics Controversy Score von 5 % Anteil des Engagements nach Marktwert in Emittenten mit einem Sustainalytics Controversy Score von 5 0,00% 0,00%
Ausschluss von Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen haben % Anteil des Engagements nach Marktwert in Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen haben 0,00% 0,00%

 

• Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikator Messgröße Fonds Breiter Marktindex
Ausschluss von Emittenten, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, deren Auswirkungen in ökologischer und/​oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden (oben aufgeführt) Anteil des Engagements nach Marktwert in Emittenten, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, deren Auswirkungen in ökologischer und/​oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden 0,00% 12,82%
Verringerung der gewichteten durchschnittlichen Kohlenstoffintensität im Vergleich zum Parent-Index um 30% Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität 36,85% N/​A 1
Ausschluss von Emittenten mit einem Sustainalytics Controversy Score von 5 Anteil des Engagements nach Marktwert in Emittenten mit einem Sustainalytics Controversy Score von 5 0,00% 3,26%
Ausschluss von Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen haben Anteil des Engagements nach Marktwert in Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen haben 0,00% 0,00%

1 Wenn ein Nachhaltigkeitsindikator mit dem übergeordneten Index verglichen wird, wird die Leistung dieses Indikators im Vergleich zum breiten Marktindex mit „N/​A“ angegeben.

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