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BaFin warnt vor betrügerischen Websites: green ULTRA operiert ohne Erlaubnis

geralt / Pixabay

BaFin gibt dringende Mitteilung zu green-ultra.com und green-ultra.net heraus

Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat nach gründlichen Untersuchungen eine ernste Warnmeldung bezüglich der Webseiten green-ultra.com und green-ultra.net veröffentlicht. Es wurde festgestellt, dass diese Seiten Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, ohne die erforderlichen Genehmigungen dafür zu besitzen.

Diese Seiten betreiben ihre Geschäfte unter der Bezeichnung green ULTRA, wobei sie keine gültige Unternehmensform vorweisen können. Sie geben fälschlicherweise an, ihren Firmensitz in Toronto, Kanada, zu haben und behaupten, von nicht existierenden Institutionen wie der „CADFIRA“ und „European Financial Security“ oder „FINA-EU“ beaufsichtigt zu werden. Diese angeblichen Regulierungsbehörden sind, laut der Ontario Securities Commission, die offizielle Wertpapieraufsichtsbehörde der kanadischen Provinz Ontario, nicht existent.

In Deutschland ist das Anbieten von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich mit einer ausdrücklichen Genehmigung durch die BaFin erlaubt. Anbieter, die ohne diese Zulassung arbeiten, bringen ihre Kunden in erhebliche Gefahr. Deshalb warnt die BaFin nachdrücklich vor Geschäften mit green ULTRA und empfiehlt dringend, vor jeglicher Geschäftsbeziehung die Glaubwürdigkeit eines Anbieters durch die BaFin-Unternehmensdatenbank zu überprüfen.

Die Warnung beruht auf dem § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und ziel darauf ab, die Verbraucher vor betrügerischen Angeboten zu schützen. Die BaFin mahnt alle potentiellen Investoren zur größtmöglichen Vorsicht gegenüber fragwürdigen Angeboten.

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